Bafög und Harz IV

Hallo,

wie wird das Bafög des Kindes (512 Euro) an das Harz IV der Eltern angerechnet?

Und wird es auch angerechnet, wenn das Kind den Hauptwohnsitz nicht mehr bei den Eltern hat?

Hallo,

wie wird das Bafög des Kindes (512 Euro) auf das Hartz IV der
Eltern angerechnet?

Das sind die 366€ plus 146€ für auswärtige Unterkunft? Anders kanns ja kaum sein. Dann ist das Kind auch kein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. Also auch keine Anrechnung.
Aber natürlich können die Eltern oder eigentlich genauer gesagt die verbliebene Bedarfsgemeinschaft weniger Hartz IV bekommen, wenn das Kind vorher Mitglied der Bedarfsgemeinschaft war. Dann fallen die Regelleistungen für das Kind und die anteiligen angemessenen Wohnkosten weg. Das wäre dann jedoch keine Anrechnung des Einkommens des Kindes.

Grüße