Einkommensgrenze bei Kindergeld

Pro Kalenderjahr darf man, wenn man Kindergeld bekommt, ja 7680 Euro brutto dazu verdienen. Wenn es mehr ist, wird einem das Kindergeld vom ganzen Jahr gestrichen.

Angenommen, beim Ausfüllen der Erklärung zu den Einkünften, kommt man knapp über diesen Betrag. Jetzt steht aber, dass „von den Einnahmen werden Werbungskosten in Höhe des Arbeitnehmer-Pauschbetrage (920 EUR) und die Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Sozialversicherung (…) von der Familienkasse abgezogen (…)“

Wenn diese 920 Euro abgezogen werden, wäre die Person unter dem Betrag von 7680 Euro und müsste das Kindergeld NICHT zurückzahlen. Wenn sowieso 920 Euro abgezogen werden, kann man dann über den 7680 Euro sein ohne Kindergeld zurückzahlen zu müssen, oder kommen die 920 Euro in die Berechnung noch nicht mit rein?

Ich weiß…etwas verwirrend ausgedrückt, ich hoffe es ist nachvollziehbar :smile:

Bruttolohn - 920 (mindestens; mehr, wenn mehr nachgewiesen werden kann) - SV-Beitraäge + andere Einnahmen

Super, vielen Dank!