Eine Person hatte bis Ende 2000 eine Ausbildung gemacht und verdiente zuviel, um Kindergeld zu erhalten. Von 2001 bis 2002 wurde das Fachabitur nachgeholt und es wurde vergessen für diesen Zeitraum Kindergeld zu beantragen.
Ist es möglich dieses Kindergeld noch rückwirkend zu erhalten?
Hallo,
leider nein, da die Verjährungsfrist beim Kindergeld nur 4 Jahre beträgt.
Gruß
Lawrence