Bruttomietvertrag - keine BK-Abrechnung für JC

Ein Vermieter hat einen Bruttomietvertrag (400,-DM inkl. aller NK) mit einem Vermieter abgeschlossen. Nach 2 Jahren wurde dem Mieter eine Heizung eingebaut und eine höhere Miete (nun 480,- DM) wurde mündlich vereinbart.
Der Vermieter verkauft das Haus an eine andere Privatperson. Dieser neue Vermieter schickt an den Mieter ein Schreiben (mit Bitte um Unterschrift), in dem er den Bruttomietvertrag in einen Nettomietvertrag 170 € + NK 70 € umwandeln möchte. Um die mdl. vereinbarte Bruttomiete gegenüber dem Jobcenter erklären zu können, schickt der Mieter bei Erstantrag auf ergänzendes Hartz IV den Mietvertrag über 400 DM und das Schreiben des neuen Vermieters, in dem die derzeitige Gesamtmiete aufgeteilt ist. Der Mieter bekommt jedoch, seit er das Schreiben ignoriert hat) weder eine Mieterhöhung noch eine Betriebskostenabrechnung. Dem Jobcenter gegenüber erklärt der Mieter mehrmals schriftlich, dass es sich um einen Bruttomietvertrag handelt. Beim Antrag für die Weiterbewilligung wird vom Jobcenter wieder daraufhingewiesen, dass der Leistungsbezieher zur Mitwirkung verpflichtet ist und bittet um eine Betriebskostenabrechnung, die dem Leistungsbezieher nicht vorliegt.
Wie sollte sich der Leistungsbezieher verhalten? Genügt ein Anwaltschreiben, in dem ein Bruttomietvertrag erklärt wird?

klarstellen gegenüber ARGE

Ein Vermieter hat einen Bruttomietvertrag (400,-DM inkl. aller
NK) mit einem Vermieter abgeschlossen. Nach 2 Jahren wurde dem
Mieter eine Heizung eingebaut und eine höhere Miete (nun 480,-
DM) wurde mündlich vereinbart.
Der Vermieter verkauft das Haus an eine andere Privatperson.
Dieser neue Vermieter schickt an den Mieter ein Schreiben (mit
Bitte um Unterschrift), in dem er den Bruttomietvertrag in
einen Nettomietvertrag 170 € + NK 70 € umwandeln möchte.

Klar, dass der das will.

Um die mdl. vereinbarte Bruttomiete gegenüber dem Jobcenter
erklären zu können, schickt der Mieter bei Erstantrag auf
ergänzendes Hartz IV den Mietvertrag über 400 DM und das
Schreiben des neuen Vermieters, in dem die derzeitige
Gesamtmiete aufgeteilt ist.

Letzteres ist der Fehler gewesen. Denn wenn der Mieter den neuen Vertrag (KM + NK) nicht akzeptierte, besteht nach wie vor der Bruttovertrag. Und dabei hätte es der H4 belassen sollen.

Der Mieter bekommt jedoch, seit er das Schreiben ignoriert hat) weder eine :Mieterhöhung noch eine Betriebskostenabrechnung.

Logo, es bestht ja immer noch der Bruttovertrag.

Dem Jobcenter gegenüber erklärt der Mieter mehrmals schriftlich, dass es :sich um einen Bruttomietvertrag handelt.

Und wieso hat denn der H4 überhaupt das Schreiben des neuen Vermieters mit dessen Verlangen auf Umstellung eines Nettovertrages bei der ARGE eingereicht?
Dadurch ist doch jetz erst der Stein ins Rollen gekommen.

Beim Antrag für die Weiterbewilligung wird vom Jobcenter wieder :daraufhingewiesen, dass der Leistungsbezieher zur Mitwirkung verpflichtet :ist und bittet um eine Betriebskostenabrechnung, die dem
Leistungsbezieher nicht vorliegt.

Das übliche.

Wie sollte sich der Leistungsbezieher verhalten? Genügt ein
Anwaltschreiben, in dem ein Bruttomietvertrag erklärt wird?

Ein Anwalt ist hier unnätig. Dei Sache nochmal gaaaanz klarstellen, so dass es auch eine gefrusteter ARGE-Mitarbeiter begreifen kann, dass nach wie vor der Bruttovertrag besteht und das Schreiben vom xxxx des neuen Eigentümers irrtümlich überlassern wurde.
Reicht das nicht aus und die ARGE stellt die Zahlung ein, geht es über einstweiligen Rechtsschutz am Sozialgericht weiter. Geht auch ohne Anwalt.