Hallo,
wer mich kennt weiß, dass ich normal selbst ausgiebig recherchiere, Fragen vermeide, und normalerweise nicht andere für mich „arbeiten“ lasse.
Momentan bin ich aber total überfordert. (Habe für mehrere komplizierte Betreuungsfälle anstehende Gerichtsverfahren und Terminsachen zu erledigen, und habe dummerweise freiw. noch eine Nachlassregelung übernommen.)
Daher hoffe ich, dass mich jemand ein bisschen unterstützen kann, da ich echt keine Zeit habe, mich in die Materie einzuarbeiten, aber dringens Infos brauche. Mir rennt die Zeit davon 
Diese Kombination von BAB (da habe ich null Ahnung) und Alg 2 macht mich kirre. BAB ist ja noch komplizierter als AlG 
Nehmen wir mal an, trotz BAB-Rechner und Recherche ist man sich nicht sicher, ob BAB korrekt berechnet wurde.
Da viel zu kompliziert setzen wir einfach voraus, dass BAB korrekt berechnet wurde. Wie wirkt sich das auf die Einkommensanrechnung bei Alg 2 aus?
Fallbeispiel: BAB gem. §§ 65, 67, 68 SGB III und EK-Anrechnunbg gem. § 71 SGB III in Anwendung von 4. Abschn. BAföG
Frau 26. J. Alleinerziehend, ohne Ausbildung, in eigener Wohnung, erhält selbst kein Kindergeld für sich, und auch keinen Unterhalt der Eltern. Ihr Kind ist bei Beginn der Ausbildung noch keine 3 J. alt. Kind erhält Alg 2, KDU und UVG (Unterhaltsvorschussgeld). Miete + NK + Heizk. ca. 330+30+65=425= 212,50 Anteil pro Person.
Lehrlingsgeld 360 brutto, ca. 285 netto. BAB, naja ca. 438 € oder 313 €. Wie würde dieses Einkommen dann auf Alg 2 angerechnet werden?
Gibt es da die üblichen Freibeträge (§ 30 SGB II)?
Mein Problem ist, dass ja in BAB bereits Kosten für die Wohnung, Fahrgeld u. Kinderbetreuungskosten beinhaltet sind, im Falle mangelnder Bedarfsdeckung jedoch ergänzende Leistungen nach SGB II bestehen. Allerdings blicke ich nicht durch, wie die BAB auf AlG 2 angerechnet/verrechnet wird.
Wer klärt mich auf?
@ Mod Liebe Liza, war mir nicht sicher ob in Ämter und Behörden oder hier. Sorry, falls ich im falschen Brett bin und du Arbeit mit Verschieben hast.
TM

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