Hallo,
also, nach 1 1/4 jähriger Krankheit und somit auch Bezug von Krankengeld lief es darauf hinaus, dass ein Mann (Hauptverdiener) entschied, in die Elternzeit zu gehen, um den gemeinsamen, unverheirateten Sohn noch ein 3/4 Jahr zu betreuen, bis das Kind dann in die Kita kommt.
Hintergrund ist, dass die Partnerin in 2 Monaten eine Ausbildung anfangen kann. Der Mann kann erst wieder in den Arbeitsmarkt einsteigen, wenn er von der ARGE wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert wird, weil er durch die Krankheit den Beruf, den er jährlich ausübte, nicht mehr machen kann und somit in seinen Ausbildungsberuf zurück muss.
Langfristig gesehen ist es die beste Lösung, da sich die Partnerin ohne Ausbildung somit wahrscheinlich bis ans Ende Ihres Berufslebens mit 400€-Jobs über Wasser halten müsste und somit wahrscheinlich auch ergänzende Sozialhilfe erhielte.
Frage:
Kann das Amt grundsätzlich oder wie in diesem Fall beschrieben festlegen, dass die Partnerin von dem unterschriebenen Ausbildungsvertrag zurücktritt?
Oder muss das Amt diese gut durchdachte Entscheidung hinnehmen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
