ALG II: Was machen, wenn Geld verspätet kommt?

Hallo zusammen,

was ist, wenn Anträge auf Alg II form- und fristgerecht gestellt wurden und die Leute beim Amt neue Leute anlernen und dadurch Fehler gemacht werden?

Der Fall:
Mitte Dez. '09 wurden die Anträge gestellt, 14 Tage später mit den Bearbeitern die eingereichten Unterlagen durchgegangen und besprochen. Zum 1.2.10 sollte das Geld kommen.
Am 1.2. fragte die Person nach und bekam zur Antwort, dass noch etliche Unterlagen fehlen würden und dann erst entschieden werden könne, ob Geld kommt oder nicht.
Inzwischen wurden von den Banken aber Versicherungen, Kredite usw. zurückgebucht, da das Konto überzogen ist.

Was kann die Person jetzt tun?

Hallo,

Zunächst schnellstmöglich bei der Arge klären, welche Formulare etc. noch fehlen könnten und diese zeitnah beibringen. Wenn der Kunde nach bestem Wissen alles richtig gemacht hat, dann könnte der Fall und die Dringlichkeit auch dem Teamleiter vorgetragen werden.
( Wäre schon komisch, dass es den SB zwei Monate nicht einfiel, den Antragsteller wegen fehlender Unterlagen zu kontaktieren…:frowning:( )
Auch mit dem Vermieter / Energieanbieter und der Bank sprechen, woran die Zahlungsverzögerung / Kontoüberziehung liegt.

mfg

nutzlos

Hallo

Inzwischen wurden von den Banken aber Versicherungen, Kredite usw. zurückgebucht, da das Konto überzogen ist.

Grundsätzlich haftet die Behörde für solche Schäden.
Weiß aber nicht, wie man das durchsetzt.

Ich würde denen aber schon mal eine Rechnung schicken über die Gebühren usw. Darauf wird man keine Antwort erhalten, also nochmal eine Mahnung per Einwurfeinschreiben (auch das Porto immer auf die Rechnung setzen). Wie es dann weiterginge, weiß ich nicht. Übliches Mahnverfahren oder Klage vor dem Sozialgericht? Keine Ahnung.

Die Rechnung würde ich aber auf jeden Fall schicken, vielleicht beschleunigt sowas ja den Vorgang ein wenig.

Viele Grüße

Hallo

da man auf die Ausgangsfrage nicht mehr antworten kann,hänge ich es einfach mal -nur ergänzend- hier dran… :smile:

Der grundsätzliche Leistungsanspruch besteht (Bedürftigkeit vorausgesetzt) ab dem Tag der Antragsstellung - was hier ab Mitte Dezember wäre. Warum soll hier der Bewilligungszeitraum erst ab 1.2. gelten ?
Oder meintest du es so, dass bereits Mitte Dezember ein WEITERbewilligungsantrag zum 1.2. gestellt wurde, weil der aktuelle Bewilligungszeitraum zum 31.1. auslief ?
Oder sollte am 1.2. die (Nach-)Zahlung für ab Mitte Dezember beantragte Leistungen erfolgen ? (Was unzulässig lang wäre, da der Träger in der Leistungspflicht steht und den Bedarf zeitnah und monatlich im Voraus zu sichern hat.)

Der Leistungsanspruch besteht wie gesagt (bei Bedürftigkeit) ab Antragsabgabe , für die Bearbeitung und Auszahlung sollten aber alle leistungsrelevanten (!) Angaben und Unterlagen vorliegen. Was sollte denn hier an Unterlagen noch fehlen bzw. warum wurden sie noch nicht vorgelegt ?

Die Person kann bei der ARGE nachweislich schriftlich einen formlosen „Antrag auf vorläufige Zahlung“ stellen mit Fristsetzung von einer Woche (genaues Datum angeben).Wenn die ARGE den nicht bewilligt oder innerhalb der Frist nicht bearbeitet, kann beim zuständigen Sozialgericht ein „Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung“ gestellt werden mit dem Inhalt, die ARGE zur vorläufigen Zahlung seines ALG II zu verurteilen.
(Wenn die Person völlig mittellos dasteht, kann sie bzgl. der vorläufigen Zahlung eine Barauszahlung fordern.)

Wenn eine seitens der ARGE verursachte Antragsbearbeitungs- bzw.Zahlungsverzögerung vorliegt,hat die Person Anspruch auf Schadenersatz. Belege und Nachweise aufbewahren, wie oben nachweislich schriftlich beantragen mit Fristsetzung , ansonsten Antrag auf Einstweilige Anordnung beim Sozialgericht einreichen.

LG