Hartz IV - Urteil des BVerfG

Hallo an alle

Es ist Recht gesprochen worden…

Quellenangabe: http://www.wdr2.de

Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Hartz-IV-Sätze sind verfassungswidrig
Die seit 2005 geltenden Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder verstoßen gegen das Grundgesetz. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Leistungen seien nicht korrekt ermittelt worden. Nach dem von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier verkündeten Urteil genügten die gesetzlichen Vorschriften nicht dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach Artikel 1 des Grundgesetzes. Zudem verstoßen sie gegen das in der Verfassung garantierte Sozialstaatsprinzip, hieß es zur Begründung.
Die bisherigen Regelungen dürfen aber bis zum Jahresende weiter gelten. Der 1. Senat gab dem Gesetzgeber auf, zum 1. Januar 2011 die Berechnungsgrundlage neu zu regeln. Die Richter ließen in ihrer Entscheidung aber ausdrücklich offen, ob das Arbeitslosengeld II erhöht werden muss oder nicht.
Zudem ordneten die Richter an, dass Hartz-IV-Empfänger ab sofort in seltenen Ausnahmefällen Zusatzleistungen erhalten müssen. Das gilt etwa bei Krankheiten, für die Kranken- und Sozialkassen keine Kosten übernehmen.
Regierung muss Hausaufgaben machen
Nach Ansicht des Verfassungsgerichts ist das zur Bedarfsermittlung von Hartz-IV-Empfängern gewählte „Statistikmodell“ ein geeignetes Berechnungsverfahren. Allerdings sei in der Praxis immer wieder abgewichen worden. So sei die Koppelung an den aktuellen Rentenwert sachwidrig.
Die Karlsruher Richter bemängelten weiter, dass ein kinderspezifischer Bedarf überhaupt nicht ermittelt werde. Die Festsetzung des Sozialgelds für Kinder auf 60 Prozent der Erwachsenen beruhe auf keiner vertretbaren Methode zur Bestimmung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Dies umfasse neben der „physischen Existenz“ auch ein „Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben“. Für unabweisbare besondere Notwendigkeiten, etwa Kleidung in Übergröße oder Klassenfahrten, sei eine Härte-Klausel erforderlich.
Generell schreibe das Grundgesetz keine bestimmte Methode der Bedarfsermittlung für Hartz-IV-Bezieher vor, führte Gerichtspräsident Papier weiter aus. Der Gesetzgeber sei aber von Verfassungs wegen verpflichtet, alle existenznotwenigen Aufwendungen folgerichtig in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf, also realitätsgerecht, zu bemessen. Dem müssten verlässliche Zahlen und schlüssige Berechnungsverfahren zugrundeliegen.
Das Bundessozialgericht und das Landessozialgericht Hessen hatten Zweifel an der bisherigen Berechnungsmethode angemeldet und deshalb Karlsruhe zur höchstrichterlichen Klärung angerufen. Zugrunde lagen drei Verfahren von Langzeitarbeitslosen, die ihre Kinder mit den bisherigen Regelsätzen nicht ausreichend versorgt sahen. Bisher werden die Regelsätze für die Kinder von Hartz-IV-Beziehern rein prozentual von dem alleinstehender Erwachsener abgeleitet. Die Kläger und auch die gerichtlichen Vorinstanzen bemängelten, dass kein eigener Bedarf der Kinder errechnet wird, obwohl diese häufiger neue Kleidung brauchen und für sie auch Bildungsausgaben anfallen.
Der monatliche Hartz-IV-Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen beträgt derzeit 359 Euro; Ehepaare oder Paare in eheähnlichen Beziehungen erhalten pro Person 323 Euro. Kinder bekommen davon je nach Alter 60 bis 80 Prozent. In Deutschland sind 6,7 Millionen Menschen auf das Arbeitslosengeld II angewiesen.
Zahl der Lohnaufstocker:
Den aktuellsten Zahlen der Bundesregierung zufolge bezogen im vergangenen September etwa 1,4 Millionen Menschen Hartz-IV-Unterstützung, obwohl sie selber einer Arbeit nachgingen. Damit war die Zahl der „Lohnaufstocker“ auf Rekordniveau. Der Staat finanzierte diese Lohnzuschüsse von Januar bis September mit 8,1 Milliarden Euro.

(Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09)

Gruß,
LeoLo

macht es denn sinn wenn man gerade sowieso einem bescheid wiedersprechen muss gleich mit aufzunehmen das man sich auf dieses urteil beruft im zusammenhang mit erkrankungen, wessen langzeittherapie nicht von den kassen übernommen wird?

Hallo

Es bleibt nur Kopfschütteln. Das ganze ALG II ist ein Wahnsinn der die Gesellschaft immer weiter spalten wird. Und das wird mit immensem Verwaltungsaufwand am Laufen gehalten.

Mein Vorschlag: Einführung eines Staatsbürgergeldes, Wegfall aller Transferleistungen ausser Versicherungen wie ALG I, Entgeltfortzahlung im Krankh. Fall, Rente, ect.

Höhe: ca. 600 - 800 € pro Bürger, für Kinder bis 18 minus einer Bildungspauschale für Schule und Ausbildung.

Finanzierung: Über den Konsum, also deutliche Erhöhung der MWST
…Über Erbschafts- und Vermögenssteuer, Spitzensteuer.
… über grosse Einsparungen bei den Verwaltungen durch Wegfall der Transferleistungsbearbeitung.

Mir ist bewusst das die Schreibweise „Staatsbürgergeld“ nicht korrekt ist, besonders im Hinblick auf die Finanzierung und unsere Mitbürger aus anderen Ländern. Ohne EU weite Regelungen wäre es aber nicht anders zu machen.

Gruss vonsales

Moin auch,

Höhe: ca. 600 - 800 € pro Bürger, für Kinder bis 18 minus
einer Bildungspauschale für Schule und Ausbildung.

Supi, ich darf wieder rechnen: 82 mio Einwohner mal €600,- mal 12 Monate pro Jahr ergibt € 590.400.000.000

Finanzierung: Über den Konsum, also deutliche Erhöhung der
MWST

Die Umsatzsteuer (einschließlich Einfuhrumsatzsteuer)… war im Jahr 2007 mit 169,6Milliarden Euro die mit Abstand aufkommensstärksten Steuern – auf sie entfielen ein knappes Drittel aller Steuereinnahmen (31,5%). Quelle: http://www1.bpb.de/wissen/TQ0PLW,0,0,Steuereinnahmen…
Du müsstest also die Mehrwertsteuer auf rund 65% anheben um das gegen zu finanzieren. Viel Spaß dabei.

Ralph

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Die Umsatzsteuer (einschließlich Einfuhrumsatzsteuer)… war
im Jahr 2007 mit 169,6Milliarden Euro die mit Abstand
aufkommensstärksten Steuern – auf sie entfielen ein knappes
Drittel aller Steuereinnahmen (31,5%). Quelle:
http://www1.bpb.de/wissen/TQ0PLW,0,0,Steuereinnahmen…
Du müsstest also die Mehrwertsteuer auf rund 65% anheben um
das gegen zu finanzieren. Viel Spaß dabei.

Hi DataX

Liegt am Betrachtungswinkel. 20 - 30 % des Bürgergeldes würde direkt über höhere Einkommenssteuer wieder zurückfliessen. Bildung und Kindergeld wird auch heute schon bezahlt, würde wegfallen.(Bildungspauschale) Nach meinen Schätzungen würde eine MWST im Bereich von 35-40 % ausreichen. Die 20 % Marke wird die MWST ohnehin bald überschreiten, aber ohne sinnvolle Verwendung. Unseren Politikern fehlen die Visionen, bzw. denken sie nicht über eine halbe Legislaturperiode voraus. Haben sie übrigens mit den Mächtigen der Wirtschaft gemeinsam.

Mir persönlich graut schon vor den nächsten Bundestagswahlen, obwohl man immer sagt „Schlimmer kann´s nimmer werden“. Es kann… :frowning:

Gruss vonsales

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Hallo,

macht es denn sinn wenn man gerade sowieso einem bescheid
wiedersprechen muss gleich mit aufzunehmen das man sich auf
dieses urteil beruft im zusammenhang mit erkrankungen, wessen
langzeittherapie nicht von den kassen übernommen wird?

Nein. ein Neuregelung wirkt nur ab Gesetzesänderung.

Gruß
Otto