Regelsatz anteilige Heizkosten

Hallo,

wenn der mtl. selbst zu zahlende Strombetrag - angenommen 45,00 Euro, die dafür vorgesehene Summe von 28,72 aus dem Regelsatz um mtl. 16,28 übersteigen würde,übernimmt die Arge dann die Differenzkosten? Evtl. sogar rückwirkend ab 30.10.2009? Und/oder gibt es hierzu einen aktuellen entspr. Gesetzentwurf?

Dank im Voraus von Nuuki

Hallo,

Wie wird die Heizung betrieben ? mit Strom ?

Wenn unzutreffend, wäre Strom für private Anwendungen ( Beleuchtung, Küche und " Multimedia " im Regelsatz bereits abgegolten.
( Der Regelsatz ist nicht gleich Kosten für Unterkunft und Heizung )
Damit muß Mehrverbrauch auch selber bezahlt werden.
Zum Durchlauferhitzer und seinen Verbrauchstufen kann unter genauer
Modellbezeichnung im Brett " Heizung / Sanitär " noch etwas mehr erfahren werden, wenn ein solcher der Warmwasserbereitung dient.
( Für die Frage, welchen Anteil dieser am Stromverbrauch pro Nase ausmachen könnte… )

mfg

nutzlos

Oh schön, da ist ja schon eine Reaktion… :wink:

Heizung wird über Nachtspeicher betrieben, Warmwasser über Durchlauferhitzer… sorry, hatte ich vergessen…

Wie sieht es denn dann jetzt aus?

Hallo,

Zum sparen mit dem Durchlauferhitzer wurde bereits ein Brett für ergänzende Fragen ( bitte nur auf den Erhitzer als technisches Bauteil beziehen ) genannt.
Ansonsten müßte die Heimatstadt ( deren ArGe ) Auskunft darüber geben können, was bei welchem Energieträger pro m² an Heizkostenzuschuss mtl. gezahlt werden kann.
Ich möchte hier nicht herumkoddern, wie sich auch hier Energie sparen ließe, … ich halte meine Whg. zwischen 10 - 18 Grad im Winter.
Wenn es ungünstig ist, dann anworte zu meiner 1. Rückantwort, damit ich diese AW. hier wider löschen kann.

mfg

nutzlos

Wie jetzt, auf Deine 1. Antwort antworten, habe ich doch… irgendwie verstehe ich das System hier nicht.

Ich will doch nur ne klar verständliche Antwort… bin jetzt verwirrt… Wieso Antwort löschen??? Steh jetzt echt auf dem Schlauch…

Hallo,

wenn der mtl. selbst zu zahlende Strombetrag - angenommen
45,00 Euro, die dafür vorgesehene Summe von 28,72 aus dem
Regelsatz um mtl. 16,28 übersteigen würde,übernimmt die Arge
dann die Differenzkosten? Evtl. sogar rückwirkend ab

bisher nicht, das müsste evtl. erst durchgeklagt werden. Es gibt nur diverse Urteile von Sozialgerichten (auf jeden Fall Freiburg und Frankfurt, oder Main? bin mir nicht ganz sicher), die aber nur bedingt übertragbar sind, wenn man nicht gerade in dem Bezirkt wohnt, in dem das Sozialgericht dieses Urteil erließ.
Sofern man ein Urteil erwirkt, weiß ich nicht genau, ob man dann über den § 44 SGB X auch rückwirkend etwas bekommt.

30.10.2009? Und/oder gibt es hierzu einen aktuellen entspr.
Gesetzentwurf?

Mir ist keiner bekannt und ich beziehe diverse Newsletter: Das aktuellste zu den Härtefällen kann man hier nachlesen:
http://www.bmas.de/portal/42172/

Die Gesetzesentwürfe muss man dann separat suchen (nennt sich Referentenentwurf http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzentwurf ) Findet man evtl. auf der Seite der Bundesregierung. Die Seite des BMAS ist ziemlich schlecht :frowning:

Das aktuelle Urteil des BVerfGe hat jedenfalls explizit die Stromkosten genannt, und die Berechnung als zu niedrig erachtet. (Rz. 177 + 178)
Ab Rz: 140 wird es generell etwas konkreter, bzw. interessant:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidunge…

TM

Heizung wird über Nachtspeicher betrieben,

Das muss i.d.R. voll übernommen werden. Man erhält ja normalerweise eine gesonderte Abrechnung für den Nachtstrom und den Haushaltsstrom.

Warmwasser über
Durchlauferhitzer… sorry, hatte ich vergessen…

Durchlauferhitzer also auch mit Strom (Boiler?) und der wird unter Haushaltsstrom abgerechnet?

Dann muss man darauf achten, dass die Warmwasserpauschale nicht von den Heizkosten abgezogen wird, da diese dann ja durch den Haushaltststrom bereits selbst bezahlt werden.

Wie sieht es denn dann jetzt aus?

Also Strom für Haushaltsenergie muss komplett selbst bezahlt werden. Ist in den Heizkosten die Warmwasserbereitung beinhaltet und nicht separat ausgewiesen, darf nur eine Pauschale für Warmwasser von den Heizkosten abgezogen werden. Bei Gasfeuerung auch die Kosten für Kochenergie.

http://docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:K_RgiN3y48…

Punkt 4.

Allerdings stimmen die Zahlen mE nicht ganz, liefern aber Anhaltspunkte. Hier das Urteil des BSG, das die konkreten Zahlen lifert file:///D:/%C3%84mter/Urteile/BSG_WARMWASSERURTEIL.htm+
Hierbei muss aber auf die jährliche Erhöhung hochgerechnet werden.

Haushaltsenergie beträgt 8 % der Abteilung 04 der Regelsatzverordnung und davon die Warmwasserpauschlae wiederum ca 30 %.

Alles ein bisschen kompliziert, und die Rechnung des BSG ist auch nicht ganz schlüssig :wink:

TM

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtspr…

Hallo,

Es ist leider so, wie @That`s me schon bestätigte, sehr undurchsichtig mit den ganzen Nuancen und Berechnungen der Kosten für Whg und Heizung ist. Bevor sich ein Fragesteller mit der ArGe auseinandersetzt, müßte halt alles hieb und stichfest sein.
Leider wüßte ich aus dem Stehgreif nicht, welcher beratenden Instanz die kompletten Unterlagen mal zur Durchsicht vorgelegt werden könnten.
Daher muss ich ab hier passen.

mfg

nutzlos