Hi!
Wenn man schon mal freiberuflich selbständig angemeldet war, bzw. noch ist, weil man sich nicht abgemeldet hat, aber seit Jahren keinen Umsatz mehr macht, weil man zwischenzeitlich angestellt war und dann arbeitslos wird, kann man sich dann wieder freiberuflich selbständig machen und einen Gründungszuschuss beantragen? Oder geht ein Gründungszuschuss dann nicht mehr, weil man ja eigentlich schon selbständig ist und das nur auf Eis liegt?
LG, Amaryllis
Hallo,
diese EU-Fördergelder sind für Neugründungen, ebenso Starthilfen. Ein ruhendes Gewerbe ist auch ein Gewerbe, daher sehe ich kaum Chancen überhaupt an günstiges Geld zu kommen. Mikrodarlehen sind an strenge Bedingungen geknüpft, google mal. Außerdem gibts derzeit kaum Banken, die Darlehen an Unternehmen wie beschrieben ohne größeren persönlichen Aufwand des Unternehmers vergeben (Thema Eigenkapital, Branche, Umsatzstatistiken, letzte GuV´s, Erfolgsaussichten…). Letztendlich entscheidet die Bank und die direkten persönlichen Beziehungen, leider.
LG Selorius
Moin, Moin,
also ich habe mich letztes Jahr als Kleinunternehmer im Nebengewerbe „selbstständig“ gemacht, wurde dann leider hauptberuflich arbeitslos. Nun plane ich im 'sommer eine hauptberufliche Existenzgründung und bekomme vom Arbeitsamt den Gründungszuschuß. 9 Monate lang mein Arbeitslosengeld + 300,- EUR für Versicherungen usw. Nach den 9 Monaten können die 300,- auf Antrag verlängert werden (nochmal um 6 Monate). Die beim Amt meinten, daß das nichts mit dem selbstständigen nebenerwerb zu tun hat. Vielleicht klappt das bei Dir ja auch so…
Drücke Die alle Daumen