Hallo,
Zunächst die Antwort: Ja, das ist erlaubt.
So, so, das glaub’ ich aber nicht, zumindest kann man das nicht einfach so stehenlassen. Wieso sollte denn der derzeitige Arbeitgeber dem einfach so zustimmen und warum sollte denn der 400 Euro Jobber durch eine Maßnahme des Arbeitsamtes zur Kündigung seines Jobs gezwungen werden? Der soll nämlich von heute auf morgen diese Maßnahme antreten- also nix da mit: In einem oder zwei Monaten (siehe weiter unten).
Allerdings scheint mir anhand der Schilderung da der
eigentliche Sinn einer Arbeitsgelegnheit entweder nicht
verstanden worden zu sein, oder dem Leistungsbezieher nicht in
den Kram zu passen.
Nun, bei allem Respekt: Der sogenannte SINN der Arbeitsgelegenheit ist eigentlich der UNSINN dieser Zeit.
Eine Arbeitsgelegenheit hat das Ziel, den Leistungsbezieher
wieder näher an den ersten Arbeitsmarkt heranzurücken, um
kurz- oder mittelfristig eine Integration in der 1.
Arbeitsmarkt zu vereinfachen.
Und da haben wir aber fein zitiert - bla, bla, bla.
Auch auf die Gefahr hin, daß ich das mißinterpretiere,
… und das recht bewusst, wie ich mal unterstelle. Du arbeitest wohl auf dem Arbeitsamt, was?
kommt es zumindest bei mir so an, als schiene hier die Sorge des
Leistungsbeziehers größer zu sein, aus seinem aktuell gut
funktionierenden Gefüge herausgerissen zu werden,
So einen Stuss habe ich ja lange nicht gelesen im WWW- Forum, echt wahr! Was soll das denn heißen?
Mal im Klartext: Der 400 Euro Jobber erspart dem Amt (somit dem Staat und dem Steuerzahler vor allem) immerhin derzeit 240 Euro Hartz IV - Zahlung, währenddessen das Amt offensichtlich nichts weiter zu tun hat, als 1) dem 400 Euro Jobber seinen Job abzunehmen 2) sich in innerbetriebliche Dinge zu mischen 3) dem eigentlichen Auftrag des Arbeitsamtes (Arbeit geht vor) nicht gerecht zu werden bzw. zweitrangig werden zu lassen und 4) Geld unsinnigerweise rauszuhauen, denn ein 1 Euro Jobber dürfte wohl kaum von der Einrichtung finanziert werden, die ihn beschäftigt, da dürften wir uns wohl einig sein. Die Wahrscheinlichkeit, dass der 400 Euro Jobber nach der Maßnahme seinen 400 Euro Job wieder bekommt, ist wohl außerordentlich gering. Das ARBEITSAMT hat also glorreicher- und schizophrenerweise in diesem Fall- und es muss befürchtet werden nach dem, was du schreibst, dass es kein Einzelfall ist- jemandem seine Arbeit weggenommen. Und warum? Auch klar: Der 400 Euro Jobber fällt nämlich nicht aus der Arbeitslosenstatistik, währenddessen er bei einer halbjährigen „Arbeitsgelegenheit“ (also einem 1 Euro Job) aus der Statistik fällt. Das lässt sich der Staat schon was kosten.
wenn er schon moniert, daß der Leistungsträger bereit ist,
zusätzliches Geld für ihn zu investieren.
Hä?!? Hier sind wir zum Gipfel Deiner Ausführungen angelangt.
Übrigens ist es schnuppe, ob das „zeitlich passt“.
Nochmal: Das sieht der Betrieb, in dem der 400 Euro Jobber derzeit tätig ist, aber ganz anders. Er kann nämlich - zu deiner Information- laut §622 BGB auf Einhaltung der Kündigungsfristen bestehen, die übrigens auch für 400 Euro Jobber existieren. Das ist nämlich- selbst wenn KEIN schriftlicher Arbeitsvertrag besteht- gültiges Recht; auch für das Arbeitsamt.
Diese Information ist übrigens von einem Rechtspfleger des Arbeitsgerichtes, und dieser hat sich nochmal bei einem der Richter, die ihm ja eher über den Weg laufen wie einem anderen Menschen, rückversichert. Wir leben- allen Unkenrufen zum Trotz- in einem RECHTSSTAAT.
Die geringfügige Nebenbeschäftigung hat keinen Bestandschutz.
„keinen Bestandschutz“. Jau, und warum hat es die nicht? Sowas unkritisches (ich bewerte das Gesamtpaket deiner Äußerungen) habe ich auch lange nicht mehr gelesen. Auch hierzu- für alle anderen, die es wissen wollen:
Der 400 Euro Job ist KEINE sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, und drum hat es diesen - puh, was für ein Wort- „Bestandsschutz“ nicht.
Noch kurz was zu unserem von dir vermuteten ängstlichen Jobber, der nicht aus seinem Gefüge rausgerissen werden will und es einfach nicht zu würdigen weiß, dass das Amt Geld für ihn ausgibt, dieser undankbare Mensch: Wer heutzutage in einem 400 Euro Job tätig ist, hat meistens zwischen 15 und 20 Stunden Arbeit pro Woche. Ein 1 Euro Jobber hingegen darf auch keine Vollzeit machen, nur unwesentlich mehr als 20 Stunden jedenfalls, ich glaube es sind 30. Dieser Unterschied rechtfertigt also die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses? Und was ist hier im Grunde mit der „Freiheit der Berufswahl“ und des „Arbeitsplatzes“? Schon mal ins Grundgesetz geschaut?
Mann o Mann, ich dachte (und kann definitionsgemäß auch davon ausgehen), ich bin hier im Wer-weiss-was- Forum und nicht im „Ich will meiner persönlichen und / oder politischen Gesinnung mal so richtig Ausdruck verleihen“- Forum.
Auf weitere Kommentare aus deiner Feder lege ich keinen gesteigerten Wert.
Gruß,
Wilfried