400 Euro Job + 1 Euro Job

Hallo Wissende,

ist eine Kombination aus beiden erlaubt? Also: Da hat jemand einen 400 Euro Job mit 16 Stunden Arbeitszeit / Woche und soll- weil das zeitlich passt- auch einer Arbeitsgelegenheit (also 1 Euro- Job) nachgehen.
Interessieren würde mich, inwieweit das rechtlich in Ordnung ist, denn im Grunde sollen ja wohl Kosten vermieden und nicht produziert werden. Der Hartz IV - Empfänger reduziert ja in diesem Fall die Kosten für die Arge um derzeit 240 Euro, währenddessen die Arge durch den 1 Euro Job zusätzlich Geld raushaut.

Es grüßt

Wilfried

Hallo

Zunächst die Antwort: Ja, das ist erlaubt.

Allerdings scheint mir anhand der Schilderung da der eigentliche Sinn einer Arbeitsgelegnheit entweder nicht verstanden worden zu sein, oder dem Leistungsbezieher nicht in den Kram zu passen.

Eine Arbeitsgelegenheit hat das Ziel, den Leistungsbezieher wieder näher an den ersten Arbeitsmarkt heranzurücken, um kurz- oder mittelfristig eine Integration in der 1. Arbeitsmarkt zu vereinfachen.

Auch auf die Gefahr hin, daß ich das mißinterpretiere, kommt es zumindest bei mir so an, als schiene hier die Sorge des Leistungsbeziehers größer zu sein, aus seinem aktuell gut funktionierenden Gefüge herausgerissen zu werden, wenn er schon moniert, daß der Leistungsträger bereit ist, zusätzliches Geld für ihn zu investieren.

Übrigens ist es schnuppe, ob das „zeitlich passt“. Die geringfügige Nebenbeschäftigung hat keinen Bestandschutz.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

Zunächst die Antwort: Ja, das ist erlaubt.

So, so, das glaub’ ich aber nicht, zumindest kann man das nicht einfach so stehenlassen. Wieso sollte denn der derzeitige Arbeitgeber dem einfach so zustimmen und warum sollte denn der 400 Euro Jobber durch eine Maßnahme des Arbeitsamtes zur Kündigung seines Jobs gezwungen werden? Der soll nämlich von heute auf morgen diese Maßnahme antreten- also nix da mit: In einem oder zwei Monaten (siehe weiter unten).

Allerdings scheint mir anhand der Schilderung da der
eigentliche Sinn einer Arbeitsgelegnheit entweder nicht
verstanden worden zu sein, oder dem Leistungsbezieher nicht in
den Kram zu passen.

Nun, bei allem Respekt: Der sogenannte SINN der Arbeitsgelegenheit ist eigentlich der UNSINN dieser Zeit.

Eine Arbeitsgelegenheit hat das Ziel, den Leistungsbezieher
wieder näher an den ersten Arbeitsmarkt heranzurücken, um
kurz- oder mittelfristig eine Integration in der 1.
Arbeitsmarkt zu vereinfachen.

Und da haben wir aber fein zitiert - bla, bla, bla.

Auch auf die Gefahr hin, daß ich das mißinterpretiere,

… und das recht bewusst, wie ich mal unterstelle. Du arbeitest wohl auf dem Arbeitsamt, was?

kommt es zumindest bei mir so an, als schiene hier die Sorge des
Leistungsbeziehers größer zu sein, aus seinem aktuell gut
funktionierenden Gefüge herausgerissen zu werden,

So einen Stuss habe ich ja lange nicht gelesen im WWW- Forum, echt wahr! Was soll das denn heißen?
Mal im Klartext: Der 400 Euro Jobber erspart dem Amt (somit dem Staat und dem Steuerzahler vor allem) immerhin derzeit 240 Euro Hartz IV - Zahlung, währenddessen das Amt offensichtlich nichts weiter zu tun hat, als 1) dem 400 Euro Jobber seinen Job abzunehmen 2) sich in innerbetriebliche Dinge zu mischen 3) dem eigentlichen Auftrag des Arbeitsamtes (Arbeit geht vor) nicht gerecht zu werden bzw. zweitrangig werden zu lassen und 4) Geld unsinnigerweise rauszuhauen, denn ein 1 Euro Jobber dürfte wohl kaum von der Einrichtung finanziert werden, die ihn beschäftigt, da dürften wir uns wohl einig sein. Die Wahrscheinlichkeit, dass der 400 Euro Jobber nach der Maßnahme seinen 400 Euro Job wieder bekommt, ist wohl außerordentlich gering. Das ARBEITSAMT hat also glorreicher- und schizophrenerweise in diesem Fall- und es muss befürchtet werden nach dem, was du schreibst, dass es kein Einzelfall ist- jemandem seine Arbeit weggenommen. Und warum? Auch klar: Der 400 Euro Jobber fällt nämlich nicht aus der Arbeitslosenstatistik, währenddessen er bei einer halbjährigen „Arbeitsgelegenheit“ (also einem 1 Euro Job) aus der Statistik fällt. Das lässt sich der Staat schon was kosten.

wenn er schon moniert, daß der Leistungsträger bereit ist,
zusätzliches Geld für ihn zu investieren.

Hä?!? Hier sind wir zum Gipfel Deiner Ausführungen angelangt.

Übrigens ist es schnuppe, ob das „zeitlich passt“.

Nochmal: Das sieht der Betrieb, in dem der 400 Euro Jobber derzeit tätig ist, aber ganz anders. Er kann nämlich - zu deiner Information- laut §622 BGB auf Einhaltung der Kündigungsfristen bestehen, die übrigens auch für 400 Euro Jobber existieren. Das ist nämlich- selbst wenn KEIN schriftlicher Arbeitsvertrag besteht- gültiges Recht; auch für das Arbeitsamt.
Diese Information ist übrigens von einem Rechtspfleger des Arbeitsgerichtes, und dieser hat sich nochmal bei einem der Richter, die ihm ja eher über den Weg laufen wie einem anderen Menschen, rückversichert. Wir leben- allen Unkenrufen zum Trotz- in einem RECHTSSTAAT.

Die geringfügige Nebenbeschäftigung hat keinen Bestandschutz.

„keinen Bestandschutz“. Jau, und warum hat es die nicht? Sowas unkritisches (ich bewerte das Gesamtpaket deiner Äußerungen) habe ich auch lange nicht mehr gelesen. Auch hierzu- für alle anderen, die es wissen wollen:
Der 400 Euro Job ist KEINE sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, und drum hat es diesen - puh, was für ein Wort- „Bestandsschutz“ nicht.

Noch kurz was zu unserem von dir vermuteten ängstlichen Jobber, der nicht aus seinem Gefüge rausgerissen werden will und es einfach nicht zu würdigen weiß, dass das Amt Geld für ihn ausgibt, dieser undankbare Mensch: Wer heutzutage in einem 400 Euro Job tätig ist, hat meistens zwischen 15 und 20 Stunden Arbeit pro Woche. Ein 1 Euro Jobber hingegen darf auch keine Vollzeit machen, nur unwesentlich mehr als 20 Stunden jedenfalls, ich glaube es sind 30. Dieser Unterschied rechtfertigt also die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses? Und was ist hier im Grunde mit der „Freiheit der Berufswahl“ und des „Arbeitsplatzes“? Schon mal ins Grundgesetz geschaut?

Mann o Mann, ich dachte (und kann definitionsgemäß auch davon ausgehen), ich bin hier im Wer-weiss-was- Forum und nicht im „Ich will meiner persönlichen und / oder politischen Gesinnung mal so richtig Ausdruck verleihen“- Forum.

Auf weitere Kommentare aus deiner Feder lege ich keinen gesteigerten Wert.

Gruß,

Wilfried

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Hallo,

Kleiner Nachtrag noch, aber nicht ganz unwesentlich, wie ich finde:
Was liest sich besser in einem Lebenslauf, setzen wir mal den 1.11.2010 als Bewerbungsdatum für die so heilige sozialversicherungspflichtige Tätigkeit:

07/2009 - 02/2010: 400 Euro Job bei …
03/2010 - 09/2010: Arbeitsgelegenheit bei …
10/2010 - laufend: Arbeit suchend

oder

07/2009 - laufend: 400 Euro Job bei …

In letzterem Fall könnte man immerhin auf ein fast schon (für die heutige Zeit) längerfristiges Beschäftigungsverhältnis schließen. Auch hier könnte man durchaus argumentieren und sagen: Das Arbeitsamt sorgt dafür, dass Menschen KEINE Arbeit mehr bekommen.

Kleine Anmerkung noch für den (möglicherweise) gestressten Arbeitsamtmitarbeiter, der das hier liest und auch schon die Anmerkungen in meinem vorigen Posting:
Ich schreibe dies sehr wohl in dem Bewusstsein, dass die Mitarbeiter der Arge gezwungen sind, so zu handeln, wie es der Gesetzgeber derzeit zumindest will (mit allen Unsinnigkeiten und Widersprüchlichkeiten, denn sonst wären die Gerichtssäle schließlich leer).

ABER: Es kann aber nicht angehen, hier dauernd auf diesen Umstand Rücksicht zu nehmen. Wer bitteschön nimmt jetzt hier auf den 400 Euro Jobber Rücksicht? Da muss man dann so einen Kram lesen wie: Der will nicht aus seinem derzeitigen „Gefüge“ gerissen werden und dass er nicht würdigt, dass man Geld für ihn ausgibt usw…

Ich bin durchaus dafür, dass das Arbeitsamt (der Staat, Steuerzahler also) Geld ausgibt, aber doch nicht für sowas hier! Was ist mit Umschulungen und Weiterbildungen? Schon seit Jahren sind diese Worte mehr oder minder für die meisten nur noch Worte, das es auf dem Papier gibt.

Anstelle von diesen sinnvollen Dingen sind alberne Bewerbungstraingsmaßnahmen getreten, die mit einer Weiterbildung überhaupt nichts zu tun haben. Doch das ist ein eigenes Thema, was ich hier nicht zur Diskussion gestellt habe.

Gruß

Wilfried

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Hallo,

dieser Logik folgend dürfte also der Minijobber auch „echte“ Jobs ablehnen, denn er hat ja diesen tollen Nebenjob, aus dem er nicht so kurzfristig herauskommt?

Natürlich muss er die Kündigungsfristen einhalten.

Natürlich darf man ihm die Leistungen kürzen, weil er offenbar dem Arbeitsmarkt nicht (kurzfristig) zur Verfügung steht.

VG
EK

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Hallo,

dieser Logik folgend dürfte also der Minijobber auch „echte“
Jobs ablehnen, denn er hat ja diesen tollen Nebenjob, aus dem
er nicht so kurzfristig herauskommt?

Ein etwas differenziertes Weltbild habe ich schon, und auf eine solche Provokation argumentiere ich nicht.

Es grüßt

W.

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Hallo

der § 16 SGB II nennt klar:„Für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können , sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden.“
Der Gesetzgeber hat keine Einschränkung gemacht, dass es sich dabei um eine sozialversicherungspflichtige Arbeit handeln muss.

Da der Fiktive hier bereits erwerbstätig ist, erfüllt er nicht die Anforderungsvoraussetzungen für eine Arbeitsgelegenheit.

LG

Genauer gesagt, der § 16d … :smile:

Hallo

Übrigens ist es schnuppe, ob das „zeitlich passt“. Die
geringfügige Nebenbeschäftigung hat keinen Bestandschutz.

Nach § 2 SGB II ist eine Tätigkeit, mit der man seine Hilfebedürftigkeit verringert, vorrangig. Würde man einen Job mit Erwerbseinkommen aufgeben, um an einer (ja lohnlosen) Maßnahme teilnehmen zu können, würde man nach § 31 Abs. 1 Nr. 1c SGB II sanktioniert werden. Zudem würde es den Grundforderungen in § 2 SGB II widersprechen.

LG

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Provokation…?
Hallo.

Wenn Du die Wahrheit:

dieser Logik folgend dürfte also der Minijobber auch „echte“ Jobs ablehnen, denn er hat ja diesen tollen Nebenjob, aus dem er nicht so kurzfristig herauskommt?

auf eine solche Provokation argumentiere ich nicht.

für ein Provokation hältst, dann scheint eine sinnvolle Diskussionmit Dir in der Tat nicht möglich und damit jeder weitere Versuch unnötig zu sein.

Gruß Conni

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Hallo

Eine Arbeitsgelegenheit hat das Ziel, den Leistungsbezieher wieder näher an den ersten Arbeitsmarkt heranzurücken, um kurz- oder mittelfristig eine Integration in der 1. Arbeitsmarkt zu vereinfachen.

Ein 400-Euro-Job rückt den Leistungsbezieher mit großer Wahrscheinlichkeit näher an den ersten Arbeitsmarkt als diese Arbeitsgelegenheit.

Vielleicht vermutet der Sachbearbeiter eine weitere (Schwarz-)Arbeit beim Leistungsbezieher und will ihn zwingen, diese aufzugeben oder offiziell zu machen. Ansonsten kann ich mir nur vorstellen, dass der Sachbearbeiter nach irgendeinem rein theoretisch erklügelten Plan vorgeht, oder dass bei diesem 1-Euro-Job halt Leute gebraucht werden.

Viele Grüße

Und ohne Paragraphenreiterei: es geht
Hallo,

Zu Deutsch: Wer arbeiten will, der kann am WE Brötchen backen oder Zeitungen verteilen. Wenn es regional kaum Arbeit in Vollzeit git, dann kann sich auch freiwillig um eine " Arbeitsgelegenheit " zusätzlich beworben werden. Minijob und AG dürfen sich dabei nicht ins Gehege kommen. Die 1,25 € bezeichnen sich für den Einsatz in einer AG als " Mehraufwandsentschädigung.
Warum ich mich einmische: ich hatte diese Konstellation in unserer strukturschwachen Region bereits freiwillig.
( Neben dem 400-er WE - Minijob freiwillig noch um AG beworben )

mfg

nutzlos

Hallo,

mal ganz abgesehen von den finanziellen Vorteilen einer Arbeitsgelegenheit (1€-Job). Das ist dann nämlich zusätzlich verdientes Geld, welches anrechnungsfrei bleibt.

Wobei ich gestehen muss, dass ich es schon ok fände, wenn die Leute wenigstens das Fahrgeld separat bekommen würden. Denn eine Monatskarte kann mitunter recht teuer sein. Bei 50 € gehen also 25 - 33 Std. = ca. 1 Woche Arbeit dafür drauf. Das hat das BSG ja aber gekippt.

TM

Die Ausgangsfrage des Fragestellers, auf die ich geantwortet habe, war:

Da hat jemand einen 400 Euro Job mit 16 Stunden Arbeitszeit / Woche und soll - weil das zeitlich passt- auch einer Arbeitsgelegenheit (also 1 Euro- Job) nachgehen.Interessieren würde mich, inwieweit das rechtlich in Ordnung ist.:

Sinn und Zweck dieser Maßnahmen ist die (Wieder-) Eingliederung in den Arbeitsmarkt . Wenn man schon eine Arbeit hat, ist man aber bereits in den Arbeitsmarkt eingegliedert - und erfüllt somit nicht die rechtlichen Voraussetzungen für einen 1-Euro-Job.
Sehr seltene „Ausnahme“ (deren Rechtsgrundlage aber mMn fragwürdig ist): Der 1-Euro-Job lässt sich zeitlich parallel zum Erwerbsjob ausführen UND ist nachweislich Voraussetzung für eine „zugesicherte“ Stelle, mit der mehr Einkommen erzielt werden wird als mit dem derzeitigen Job.

Eine Frage nach der „rechtlichen“ Situation beantwortet man wohl sinnvollerweise am besten mit Nennung der verwendbaren Rechtsquellen…und das sind nun mal in der Regel Paragrafen, Urteile etc…ganz ohne Reiterei… :wink:

Zu Deutsch: Wer arbeiten will, der kann am WE Brötchen backen oder Zeitungen verteilen. Wenn es regional kaum Arbeit in Vollzeit git, dann kann sich auch freiwillig um eine " Arbeitsgelegenheit " zusätzlich beworben werden. Minijob und AG dürfen sich dabei nicht ins Gehege kommen.:

Nur weil etwas von einzelnen ARGEN so gehandhabt wird, muss das nicht zwingend heissen, dass es auch vorgesehen und rechtlich zulässig ist.
Die Arbeitsgelegenheiten sind NICHT dazu gedacht, dass Leistungsbezieher sich etwas dazu verdienen können ! Die AGH sollen ausdrücklich zielgerichtet der konkreten (Wieder-) Eingliederung in den Arbeitsmarkt dienen - um DORT dann Einkommen zu erzielen und damit seine ALGII-Bedürftigkeit zu verringern oder zu beenden. Die Voraussetzung für so eine AGH ist u.a., dass man keine bezahlte Arbeit hat (Umfang irrelevant).

Für eine 1EJ-Maßnahme erhält man keinen Lohn,sondern lediglich eine Mehraufwandsentschädigung für die maßnahmebezogenen Kosten, die einem entstehen (da die nicht im Regelsatz enthalten sind). Wer mehr MAE erhält, als er tatsächlich benötigt, hat etwas Geld „für sich übrig“, das nicht aufs ALG2 angerechnet werden darf - das ist richtig und sei auch jedem gegönnt.

Für jeden Teilnehmer an einer „1-Euro-Job“-Maßnahme zahlt die ARGE aber neben seiner ALGII-Leistung auch monatlich mehrere Hundert Euro (Steuergelder…) an den Träger der Maßnahme - dafür, dass er den Teilnehmer „betreut“ und seine Chancen verbessert, eine Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu finden.

Solche Eingliederungs-Steuergelder entgegen der Vorschriften in jemanden zu investieren, der bereits einen bezahlten Job hat, ist nicht vorgesehen.

Aber wo ja jeder Teilnehmer an einer 1EJ-Maßnahme aus der offiziellen Arbeitslosenstatistik herausfällt…

Hallo

mal ganz abgesehen von den finanziellen Vorteilen einer Arbeitsgelegenheit (1€-Job). Das ist dann nämlich zusätzlich verdientes Geld, welches anrechnungsfrei bleibt.:

Kann nur wiederholen: Arbeitsgelegenheiten sind NICHT dazu gedacht, dass Leistungsbezieher sich etwas dazu verdienen können ! Und für jeden Teilnehmer an einer 1EJ-Maßnahme zahlt die ARGE neben seiner ALGII-Leistung auch monatlich mehrere Hundert Euro (Steuergelder…) an den Träger der Maßnahme - dafür, dass er den Teilnehmer „betreut“ und seine Chancen verbessert, eine Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu finden.
Solche Eingliederungs-Steuergelder in jemanden zu investieren, der bereits einen bezahlten Job hat, ist nicht vorgesehen. Und ganz sicher kein Vorteil für die Steuerzahler ! Die Maßnahmeträger bekommen monatlich zwischen ca. 150 - 700 Euro pro 1-Euro-Jobber aus Steuergeldern, um ihn „auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten und seine Chancen zu verbessern“. Wenn er sich aber bereits auf dem Arbeitsmarkt befindet (Job-Umfang irrelevant), sind Sinn und Zweck so einer Maßnahme hinfällig… und die damit verbundenen Maßnahmekosten sind eine nicht vorgesehene Verwendung von Steuergeldern. Um es mal vorsichtig auszudrücken.

Wobei ich gestehen muss, dass ich es schon ok fände, wenn die Leute wenigstens das Fahrgeld separat bekommen würden. Denn eine Monatskarte kann mitunter recht teuer sein. Bei 50 € gehen also 25 - 33 Std. = ca. 1 Woche Arbeit dafür drauf.:

Bei einem 1EJ „arbeitet“ man nicht und erhält auch keinen Lohn - man nimmt an einer Wiedereingliederungsmaßnahme teil. Das Geld, was man dabei zusätzlich zum Regelsatz bekommt (z.B. 1 Euro/Std.) soll den Maßnahme-Mehraufwand decken …eben z.B. die Fahrkarten zur Maßnahme.

LG

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Hallo,

Zu Deutsch: Wer arbeiten will, der kann am WE Brötchen backen
oder Zeitungen verteilen. Wenn es regional kaum Arbeit in
Vollzeit git, dann kann sich auch freiwillig um eine "
Arbeitsgelegenheit " zusätzlich beworben werden. Minijob und
AG dürfen sich dabei nicht ins Gehege kommen.

Interessant :smile:.

Die 1,25 € bezeichnen sich für den Einsatz in einer AG als "
Mehraufwandsentschädigung.

Jau, steht ja auch auf dem Schrieb der Arge so drauf.

Warum ich mich einmische: ich hatte diese Konstellation in
unserer strukturschwachen Region bereits freiwillig.
( Neben dem 400-er WE - Minijob freiwillig noch um AG beworben
)

Da interessiert es mich, wie man in einem 400 Euro Job, der NUR am Wochenende ausgeübt wird, auf 400 Euro im Monat kommt.

Es grüßt

Wilfried

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Hallo,

mal ganz abgesehen von den finanziellen Vorteilen einer
Arbeitsgelegenheit (1€-Job). Das ist dann nämlich zusätzlich
verdientes Geld, welches anrechnungsfrei bleibt.
Wobei ich gestehen muss,

Ärgerlicherweise oder nicht ärgerlicherweise?

dass ich es schon ok fände, wenn die
Leute wenigstens das Fahrgeld separat bekommen würden. Denn
eine Monatskarte kann mitunter recht teuer sein.

Das ist eine realistische Einschätzung, wofür ich danke! Ich kenne hier aus meinem Bekanntenkreis eine Frau, die eine Monatskarte kaufen musste, die preislich deutlich über dem lag, was sie als 1 Euro Jobberin „verdient“ hat. Auch Bus- und Zug fahren ist heutzutage ein teures „Vergnügen“. Ich ergänze hier nochmal die - wenn auch zart hervorgebrachte - Kritik von dir: Das Fahrgeld wird nicht im voraus bezahlt, sondern erst hinterher, das fällt auch schon schwer genug für einen Hartz IV’ler.

Bei 50 € gehen also 25 - 33 Std. = ca. 1 Woche Arbeit dafür drauf. Das
hat das BSG ja aber gekippt.

Das verstehe ich nicht. Was hat das BSG gekippt und was ist das für eine Rechnung, die du aufstellst?

Es grüßt

Wilfried

Hallo Lara,

Sinn und Zweck dieser Maßnahmen ist die (Wieder-)
Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Wenn man schon eine Arbeit
hat, ist man aber bereits in den Arbeitsmarkt eingegliedert -
und erfüllt somit nicht die rechtlichen Voraussetzungen für
einen 1-Euro-Job.

Tja, so dachte ich ja auch…

Sehr seltene „Ausnahme“ (deren Rechtsgrundlage aber mMn
fragwürdig ist): Der 1-Euro-Job lässt sich zeitlich parallel
zum Erwerbsjob ausführen UND ist nachweislich Voraussetzung
für eine „zugesicherte“ Stelle, mit der mehr Einkommen erzielt
werden wird als mit dem derzeitigen Job.

Hier würde ich sagen: Wenn’s diesen Zweck hat, dann gehe ich auch davon aus, dass z.B. die ARGE mit dem Arbeitgeber des 400 Euro Jobs eine Rücksprache nimmt- wo aber keine Rede von sein kann, dass das geschieht. Die ARGE beziehen sich wohl auf den einfachen Grundsatz, dass Arbeitsgelegenheiten einfach verordnet werden können, und nur wenn der Hilfebedürftige einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht, nimmt man Abstand.

Nur weil etwas von einzelnen ARGEN so gehandhabt wird, muss
das nicht zwingend heissen, dass es auch vorgesehen und
rechtlich zulässig ist.
Die Arbeitsgelegenheiten sind NICHT dazu gedacht, dass
Leistungsbezieher sich etwas dazu verdienen können!

… sondern dass Chancen für eine Integration in ein Arbeitsverhältnis verbessert wird, so dass teilweise oder sogar ganz die Abhängigkeit von der ARGE entfällt, stimmt’s?

Die AGH :sollen ausdrücklich zielgerichtet der konkreten (Wieder-)
Eingliederung in den Arbeitsmarkt dienen - um DORT dann
Einkommen zu erzielen und damit seine ALGII-Bedürftigkeit zu
verringern oder zu beenden.

Alles klar, das genau war auch mein Stand. Alles andere wäre im höchsten Grade auch … na ja, eben das… :wink:

Die Voraussetzung für so eine AGH
ist u.a., dass man keine bezahlte Arbeit hat (Umfang
irrelevant).

Hat unser ALG’ler aber. Und:

Für eine 1EJ-Maßnahme erhält man keinen Lohn,sondern lediglich
eine Mehraufwandsentschädigung für die maßnahmebezogenen
Kosten, die einem entstehen (da die nicht im Regelsatz
enthalten sind). Wer mehr MAE erhält, als er tatsächlich
benötigt, hat etwas Geld „für sich übrig“, das nicht aufs ALG2
angerechnet werden darf - das ist richtig und sei auch jedem
gegönnt.

Ja, und wer weniger Geld erhält als die tatsächlichen Mehrkosten betragen, schaut in die Röhre- nur so zur Komplettierung, denn das gibt’s leider auch :wink:.

Für jeden Teilnehmer an einer „1-Euro-Job“-Maßnahme zahlt die
ARGE aber neben seiner ALGII-Leistung auch monatlich
mehrere Hundert Euro (Steuergelder…)

Verrückterweise ist es in dem von mir gedachten Szenario auch so, dass der Arbeitgeber des 400 Euro Jobbers kaum mehr ein Interesse an unserem 400 Euro Jobber hat, da er z.B. nicht mehr so flexibel zur Verfügung stehen kann. Es sei gesetzt, dass es sich um einen Kleinbetrieb handelt, und jeder, der in einem kleinen Betrieb schon mal gearbeitet hat, der weiß, dass man da eher für jemanden z.B. einspringen muss.

an den Träger der
Maßnahme - dafür, dass er den Teilnehmer „betreut“ und seine
Chancen verbessert, eine Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu
finden.

Das würde mich in diesem Fall ja konkret auch mal interessieren: Gibt es denn überhaupt in der Republik auch nur einen einzigen Fall, in dem der ALG II’ler nach Beendigung eines 1 Euro Jobs in ein Arbeitsverhältnis übernommen wurde und- da es ja auch eine Qualifizierung sein soll- die im 1 Euro Job erworbenen Kenntnisse auch definitiv dazu wichtig waren.
Mir persönlich ist nur bekannt, dass man einen 1 Euro Job für eine weitere Periode (1/2 Jahr) verlängern kann, irgendwann aber damit Schluss ist.

Solche Eingliederungs-Steuergelder entgegen der Vorschriften
in jemanden zu investieren, der bereits einen bezahlten Job
hat, ist nicht vorgesehen.

Tja, ich schüttle abermals den Kopf und frage nach Sinn dieser Dinge, was natürlich hier wieder viele Lacher hervorbringt.

Aber wo ja jeder Teilnehmer an einer 1EJ-Maßnahme aus der
offiziellen Arbeitslosenstatistik herausfällt…

Das ist bislang die einzig logische Erklärung, die ich für diese „Arbeitsgelegenheiten“ gefunden habe, frage mich aber dann, was um alles in der Welt in den Köpfen derer vorgeht, die so viel Geld darin investieren, nur damit einer für 6 Monate aus der Statistik fällt. Und das I-Pünktchen ist ja noch das, dass der 400 Euro Jobber möglicherweise seinen 400 Euro Job nicht mehr machen kann, also zusätzlich pro Monat 240 Euro (derzeit ist es ja wohl noch so) Kosten für Staat bzw. Steuerzahler anfallen.

Es grüßt

Wilfried

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Hallo Lara,

Kann nur wiederholen: Arbeitsgelegenheiten sind NICHT dazu
gedacht, dass Leistungsbezieher sich etwas dazu verdienen
können ! Und für jeden Teilnehmer an einer 1EJ-Maßnahme zahlt
die ARGE neben seiner ALGII-Leistung auch monatlich mehrere
Hundert Euro
(Steuergelder…)

Schön, dass Du das in diesem Zusammenhang nochmal herausgestellt hast.

an den Träger der Maßnahme - dafür, dass er den Teilnehmer „betreut“

Ja, die armen kranken Arbeitslosen alle, da haben die Pädagogen und Sozialpädagogen und Sozialarbeier und wer auch immer noch mit im Boot sitzt jetzt wunderbar welche, an denen sie sich so richtig austoben können. Das ist allerdings ein ganz besonderer Aspekt dieser 1 Euro Job- Thematik, und ich will’s hier um Gottes willen nicht breittreten bzw. diskutieren.

und seine Chancen
verbessert, eine Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu finden.
Solche Eingliederungs-Steuergelder in jemanden zu investieren,
der bereits einen bezahlten Job hat,

… und den Steuerzahler immerhin jeden Monat 240 Euro erspart …

ist nicht
vorgesehen. Und ganz sicher kein Vorteil für die Steuerzahler
! Die Maßnahmeträger bekommen monatlich zwischen ca. 150 - 700
Euro pro 1-Euro-Jobber aus Steuergeldern, um ihn „auf den
Arbeitsmarkt vorzubereiten und seine Chancen zu verbessern“.

Das ist echt heftig.

Wenn er sich aber bereits auf dem Arbeitsmarkt befindet
(Job-Umfang irrelevant),

Hm, gibt’s da nicht doch irgendwelche Grenzen? In dem von mir skizzierten Fall ist es ein 400 Euro Job, aber es gibt ja unzählige, die auf 110 Euro Basis oder irgendwas zwischen 110 und 400 Euro haben- an bezahlter Arbeit.

sind Sinn und Zweck so einer Maßnahme
hinfällig… und die damit verbundenen Maßnahmekosten sind eine
nicht vorgesehene Verwendung von Steuergeldern. Um es mal
vorsichtig auszudrücken.

Na ja, wenn’s aber doch schön macht (die Statistik nämlich)…

Es grüßt

Wilfried

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Hallo,

mal ganz abgesehen von den finanziellen Vorteilen einer
Arbeitsgelegenheit (1€-Job). Das ist dann nämlich zusätzlich
verdientes Geld, welches anrechnungsfrei bleibt.
Wobei ich gestehen muss,

Ärgerlicherweise oder nicht ärgerlicherweise?

ich persönlich finde es Schwachsinn, jemanden der einen 400 € Job hat zusätzlich in einen 1 €-Job zu schicken. Es ist Geldverschwendung, wie Lara das richtig feststellt. Diese 1-E Jobs sind inzw. doch schon ein Wirtschaftsfaktor und Abzocke seitens sog. gemeinnütziger Unternehmen, die über Umwege sogar die freie Wirtschaft stützen.

http://www.youtube.com//watch?v=9XFFV9rb5w8

Außerdem ist derjenige ja arbeitswilllig und arbeitsfähig. Die 1 € Jobs sind ja nach meinem Verständnis dazu gedacht, besonders Langzeitarbeitslose wieder an geregelten Tagesablauf zu gewöhnen und vor allem Buße zu tun, dass er hilfebedürftig ist.

Ich ergänze
hier nochmal die - wenn auch zart hervorgebrachte - Kritik von
dir: Das Fahrgeld wird nicht im voraus bezahlt, sondern erst
hinterher, das fällt auch schon schwer genug für einen Hartz
IV’ler.

Dann habe ich mich falsch ausgedrückt. Meinerseits war nichts als negative Kritik gedacht. Ich wollte nur den finanziellen Vorteil eines 1 € Jobs hervorheben, da dieser anrechnungsfrei bleibt. Und vielerorts wird ja trotzdem Fahrgeld bezahlt.

Das verstehe ich nicht. Was hat das BSG gekippt und was ist
das für eine Rechnung, die du aufstellst?

Das BSG hat entschieden, dass die Fahrtkosten nicht zusätzlich bezahlt werden. Die Rechnung basiert auf einer Std.-Vergütung von 1,5 € - 2 €. Da man ja die 1. 2 Monate wohl 1,5 € und ab dem 3. Monat 2 € bekommt.

TM