ALG II und Geldanlage

Hallo.

Eine Person bezieht Aktuell ALG II und hat zusätzlich Anrechnungsfreie Einkünfte aus einem „1Euro Job“

Da die Person sehr sparsam lebt und Pläne für die Zukunft hat möchte sie etwas Geld anlegen (nur zwischen 50 und 150Euro aufgrund der minimalen Einkünfte)

Im Rahmen dieser Geldanlage würde der Person Monatlich (über einen längeren Zeitraum) ein kleiner Betrag (unter 10Euro) von der Bank überwiesen werden solange bis der Angelegte Betrag + die Zinsen die die Person für ihre Anlage bekommt beglichen sind.

Nun zur Frage:
Zählt dieser kleine Betrag als Einkommen, welche die Person bei der Arge angeben muss und den man gleich vom AlG II abgezogen bekommt?
(in dem Fall wäre die Geldanlage ja nutzlos)

Danke

Hallo

um’s mal ganz grob und vereinfacht auszudrücken: Für Vermögen, welches man bereits VOR der ALG2-Bedarfszeit hatte, gibt es bestimmte Freibeträge bei der Anrechnung. Für während des Leistungsbezugs entstehendes Vermögen nicht…
Vermögen und zufließendes Einkommen müssen grundsätzlich IMMER gemeldet werden, unabhängig von der Anrechnung.

Der Besitz einer Spardose ist nicht verboten.

LG

Hallo und danke für deine Antwort.

Sprich wenn man nun 50€ anlegt und Monatlich sagen wir 2€ zurücküberwiesen bekommt zieht die Arge das gleich vom ALG II ab?

In diesem Fall würde ja Sparen sogar bestraft werden und zu Verlusten führen, da die 50€ ja von vornherein weg sind und das Geld das man überwiesen bekommt vom ALG II abgezogen wird.

Hallo

Für Vermögen, welches man bereits VOR der ALG2-Bedarfszeit hatte, gibt es bestimmte Freibeträge bei der Anrechnung. Für während des Leistungsbezugs entstehendes Vermögen nicht…

Wenn dieses Vermögen aus den Alg-II-Bezügen abgespart wird, natürlich schon. Das wäre ja sonst absurd. Man muss ja regelrecht was absparen, da man ja z. B. für Waschmaschine oder Kühlschrank was zurücklegen muss.

Nur wenn dieses Vermögen erst reinkommt, also z. B. ererbt oder so. Aber das ist ja nicht Thema.

Viele Grüße

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Hallo

… die Person … möchte … etwas Geld anlegen (nur zwischen 50 und 150Euro aufgrund der minimalen Einkünfte)

Insgesamt zwischen 50 und 150 Euro, oder monatlich?

Im Rahmen dieser Geldanlage würde der Person Monatlich (über einen längeren Zeitraum) ein kleiner Betrag (unter 10Euro) von der Bank überwiesen werden solange bis der Angelegte Betrag + die Zinsen die die Person für ihre Anlage bekommt beglichen sind.

Das verstehe ich nicht. Was ist das für ein Betrag, den die Person von der Bank überwiesen kriegt? Sind das Zinsen?

Und inwiefern soll ein angelegter Betrag beglichen werden?
Oder ist die Rede von der Zeit, in der dieser Betrag bereits angelegt ist, und die Bank zahlt monatlich einen Anteil davon aus? Und sie macht es so lange, bis der Betrag weg ist?

Also, Geld gespart werden kann natürlich, die Zinsen sind allerdings Einkünfte und müssen angegeben werden. Die Argen bekommen auch sowieso alle paar Monate bescheid, wer Zinseinkünfte hatte.

Was von seinem eigenen angesparten Geld vom Sparkonto auf das Girokonto überwiesen wird, ist natürlich kein Einkommen. Ebenso wenig wie es Einkommen ist, wenn man sein Geld vom Girokonto ins Portemonnaie transferiert.

Viele Grüße

Hallo.

Es geht um eine Einmalige Anlage von 50-150Euro.

Nungut „Anlage“ ist vielleicht nicht das richtige Wort.

Es geht um „auxmoney“ (gleichnamige Internet Adresse)

Dort würde man die sagen wir 50 Euro Investieren und zusammen mit anderen Anlegern „Projekte“ finanzieren.

Derjenige der das Projekt erstellt hat und sich quasi das Geld leiht muss der Bank (wie bei einer normalen Finanzierung) Monatlich einen Festbetrag überweisen, welcher dann da die Personen welche das Projekt finanziert haben jeden Monat aufgeteilt wird.

Also würde man in den ersten Monaten ja keine Zinsen/Einkünfte bekommen, da man erst mal seine 50€ zurückbekommen muss, was locker mal 12 Monate dauert.

Es geht hier auch nicht wirklich um Gewinn (welchen Gewinn könnte man schon mit 50€ machen?) sondern vielmehr um das gute Gefühl es selbst an der Armutsgrenze lebend geschafft zu haben ein klein wenig zu sparen und das Geld noch etwas (wenn auch nur minimal) zu vermehren :smile:

Hallo Kaldo,

ich habe mir auxmoney angesehen.
http://www.auxmoney.com/start/welcome.htm

Da steht, Rendite bis zu 15,90%
Bei jedem müssen jetzt alle Alarmglocken klingeln. Und das % ist etwas seltsam geschrieben.

Infos kann man keine finden, nur allgemeines bla bla. Aber zuerst soll man sich registrieren.

Man sollte, auch wenn es nur 50€ sind die man verlieren wird, die Finger davon lassen.

Gruß

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Das klingt chon etwas seltsam, weshalb immer Vorsicht bleiben sollte. Daher die Finger von lassen.

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Ich hab das etwas unglücklich formuliert, sehe ich im Nachhinein…da hat Simsy völlig Recht.

§ 11 Abs. 1 S. 1 SGB II: Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach diesem Buch.

Sprich: Was vom ALG II angespart wird, darf nicht als Einkommen angerechnet werden. (Wobei die ARGEN aber nicht immer ohne Weiteres glauben, dass die Sparbeträge tatsächlich aus dem ALGII stammen…und da ist halt die Frage,inwieweit man sich diesen Überprüfungsheckmeck antun will.)

Beim Weiterbewilligungsantrag muss das bis dahin Gesparte aber angegeben werden ! Solange man damit nicht über die zustehenden Vermögensfreibeträge kommt, ist es „sicher“.

Die Zinsen und Erträge aus diesem Gespartem gehören aber zum „sonstigen Einkommen“ - und werden als Einkommen angerechnet.

LG

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Hallo

Derjenige der das Projekt erstellt hat und sich quasi das Geld leiht muss der Bank (wie bei einer normalen Finanzierung) Monatlich einen Festbetrag überweisen, welcher dann da die Personen welche das Projekt finanziert haben jeden Monat aufgeteilt wird.

Ich hab die Internet-Seite von denen nicht angeguckt, würde aber auch dringend davon abraten.

Man kann das Geld komplett verlieren, und gewinnen kann man als Alg-2-Empfänger rein gar nichts, weil Zinsen und Aktiengewinne zu 100 % angerechnet werden.

Wenn du sparen willst, dann würde ich ein Tagesgeldkonto z. B. bei der Diba einrichten, das kostet nichts, ist risikofrei und ein paar Zinsen bekommst du da auch (die natürlich angerechnet werden).

Es geht hier auch nicht wirklich um Gewinn (welchen Gewinn könnte man schon mit 50€ machen?) sondern vielmehr um das gute Gefühl es selbst an der Armutsgrenze lebend geschafft zu haben ein klein wenig zu sparen und das Geld noch etwas (wenn auch nur minimal) zu vermehren :smile:

Wenn du dein Geld vermehren willst, dann überleg dir doch lieber eine risikofreie Kleinstselbständigkeit. Da hättest du wenigstens einen Freibetrag und könntest dein Geld wirklich vermehren, und nicht nur ideell.

Viele Grüße

Hallo,

nun in diesem Fall kann man sich das ganze wohl so oder so schenken.

Ein Tagesgeldkonto wäre an sich eine Gute Idee; da man einem die Zinsen allerdings sowieso quasi „wegnimmt“ kann man das Geld auch Zuhause in der Spardose lassen da die Freude über die Zinsen wohl nur so lange anhält bis der Betrag vom ALG II abgezogen wird.

Wenn du dein Geld vermehren willst, dann überleg dir doch
lieber eine risikofreie Kleinstselbständigkeit. Da hättest du
wenigstens einen Freibetrag und könntest dein Geld wirklich
vermehren, und nicht nur ideell.

Viele Grüße

Klingt schonmal Interessant; unter einer Kleinstselbstständigkeit kann ich mir allerdings gerade nichts vorstellen.
Wärst du so nett mir da mal ein Beispiel zu nennen?

Gruss

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Ich hab das etwas unglücklich formuliert, sehe ich im
Nachhinein…da hat Simsy völlig Recht.

§ 11 Abs. 1 S. 1 SGB II: Als Einkommen zu berücksichtigen
sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der
Leistungen nach diesem Buch.

In der Regel schon, es sei denn, es ist eine zweckgebundene Einnahme (z.B. Aufwandsentschädigung Trainer, Ehrenamt usw).

Sprich: Was vom ALG II angespart wird, darf nicht als
Einkommen angerechnet werden. (Wobei die ARGEN aber nicht
immer ohne Weiteres glauben, dass die Sparbeträge tatsächlich
aus dem ALGII stammen…und da ist halt die Frage,inwieweit man
sich diesen Überprüfungsheckmeck antun will.)

Was für ein Heckmeck???
Wenn man (überhaupt) 10 EUR übrig hat zum Ansparen monatlich zur Verfügung hat, dann wird auch kein Heckmeck stattfinden, wenn die Police, Kontoeröffnung vorgelegt wird und kurz erklärt.

Beim Weiterbewilligungsantrag muss das bis dahin Gesparte aber
angegeben werden !

Die Erfahrung zeigt leider ein anderes Bild!

Solange man damit nicht über die

zustehenden Vermögensfreibeträge kommt, ist es „sicher“.

richtig

Die Zinsen und Erträge aus diesem Gespartem gehören
aber zum „sonstigen Einkommen“ - und werden als Einkommen
angerechnet.

richtig, aber auch hier die Realität leider eine andere.

LG

Hallo Kaldo,

… in der Spardose lassen da die Freude über die Zinsen wohl nur so lange anhält bis der Betrag vom ALG II abgezogen wird.

30€ im Jahr „darf“ man behalten.

… unter einer Kleinstselbstständigkeit kann ich mir allerdings gerade nichts vorstellen.

Sagt der Begriff Ich-AG etwas?

Schönen Gruß
T.

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Hallo

unter einer Kleinstselbstständigkeit kann ich mir allerdings gerade nichts vorstellen.
Wärst du so nett mir da mal ein Beispiel zu nennen?

Was ziemlich risikolos wäre, das wäre z. B. der Verkauf von selbst hergestellten Gegenständen bei Ebay. Da könnte man sicher auch als Privatverkäufer mal ein oder zweimal antesten, wie sich die Sachen verkaufen, bevor man einen Gewerbeschein holt.

Oder man könnte irgendeine Dienstleistung, die Firmen oft bei Leiharbeiterfirmen einkaufen, als Ein-Mann-Firma anbieten. Das sind ja oft Sekretariatsarbeiten und Putzarbeiten aller Art.

Na ich weiß ja nicht, was du kannst, deswegen ist es ein bisschen schwierig, konkrete Tipps zu geben.

Viele Grüße

Ich-AG
Hallo

Sagt der Begriff Ich-AG etwas?

Das gibt es nur bei Alg I. Wenn es das überhaupt noch gibt.

Viele Grüße

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Verständnisfrage
Hallo

Beim Weiterbewilligungsantrag muss das bis dahin Gesparte aber angegeben werden !

Die Erfahrung zeigt leider ein anderes Bild!

?? Die Erfahrung zeigt, dass es nicht angegeben werden muss?

Die Zinsen und Erträge aus diesem Gespartem gehören aber zum „sonstigen Einkommen“ - und werden als Einkommen angerechnet.

richtig, aber auch hier die Realität leider eine andere.

?? In der Realität werden sie leider nicht als Einkommen angerechnet?

Viele Grüße

Hallo,

Ja „Ich AG“ sagt mir etwas.
Habe damals so an Rande (weil es mich noch nicht betraf) mitbekommen das die Arbeitsagentur ein Programm dazu ins Leben gerufen hat.
Nur scheiterte dies nicht und wurde wieder abgeschafft?

30€ im Jahr „darf“ man behalten.

Wie nun?
Darf man also doch was behalten?
Wenn 30€ an Zinsen anrechnungsfrei wären könnte man ja quasi doch ein paar Euro aus Tagesgeldkonto/Sparkonto und co packen.

Die Zeiten in denen ich mal Zinsen jenseits der 100 Euro bekommen habe sind dank ALG II vorbei und von daher wären die 30 Euro für mich mehr als Ausreichend.

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Hm vielleicht meint er damit das es einfach niemand angibt obwohl man es müsste?!

Gruss

Hallo

30€ im Jahr „darf“ man behalten.

Wie nun?
Darf man also doch was behalten?

Ich habe das so im Kopf, dass Geldgeschenke bis zu 50 Eur im Jahr nicht angerechnet werden. Kann ja sein, dass sich das auch auf Zinsen bezieht, würde aber erst sicher gehen. Hier schreiben ja so einige, die sowas wissen und auch immer auf dem neuesten Stand sein müssten.

Viele Grüße

Hi,

es sind 50 € einm. einnahmen pro Jahr anrechnungsfrei.

http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__1.html
Abs. 1 Nr. 1

TM