Abmeldung vom Arbeitslosengeldbezug

Hallo,
ich habe folgende Frage - ich bin ab dem 1.1.2010 arbeitslos (Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen mit Abfindung) und bekomme nach der Sperrzeit und der Ruhenszeit ab dem 1.06.2010 Arbeitslosengeld. Was ich bisher nicht wußte, ist die Tatsache, dass das Arbeitslosengeld zwar steuerfrei ist, aber trotzdem den Steuersatz für die Abfindung erheblich nach oben verschiebt. Nun möchte ich mich vom Arbeitslosengeldbezug bis Ende des Jahres „Leistungsunschädlich“ abmelden. Wer kann mir bei der Begründung der Abmeldung Hilfestellung leisten?
Vorab schon mal vielen Dank für euere Hilfe.

Wolfgang

Hallo Wolfgang,

Wer kann mir
bei der Begründung der Abmeldung Hilfestellung leisten?
Vorab schon mal vielen Dank für euere Hilfe.

meines Wissens brauchst Du die Abmeldung nicht zu begründen, schließlich ist niemand verpflichtet, Arbeitslosengeld zu beziehen.
Bedenke aber, dass Du nicht sozialversichert bist, solange Du keine Leistung beziehst.

Grüße
Jeanine

Hallo Jeanine,

den Anspruch auf Arbeitslosengeld (Bewilligungsbescheid bereits erfolgt) kann ich zwar hinausschieben, allerdings muß der Grund hierfür vom Arbeitsamt akzeptiert werden (Steuern sparen reicht nicht?!), sonst werden mir neben der normalen Sperrzeit nochmals zusätzlich 26 Tage vom Arbeitslosengeld gekürzt. Ich möchte hier aus Unwissenheit oder „Dummheit“ keine falsche Begründung abgeben, denn eine zusätzliche Kürzung des Arbeitslosengeldes möchte ich vermeiden.
Gruß
Wolfgang

Hallo

den Anspruch auf Arbeitslosengeld (Bewilligungsbescheid bereits erfolgt) kann ich zwar hinausschieben, allerdings muß der Grund hierfür vom Arbeitsamt akzeptiert werden (Steuern sparen reicht nicht?!)

Ich glaub, nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, weil man ein Kleinkind betreut oder Altenpflege innerhalb der Familie betreibt, wäre gut. Hast du ein paar Alte oder Kleinkinder zu deiner Verfügung?

Viele Grüße