Sonderfall: ALG-II-Darlehen nach § 7 (5) SGB II

Liebe Experten,

man stelle sich vor, eine Person mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium (Magister) findet keine Arbeit, meldet sich also arbeitslos. Alles, was das Amt innerhalb von fünf Jahren vermitteln kann, ist eine Tätigkeit als Honorarkraft (eigentlich Scheinselbständigkeit) die zum Leben nicht reicht. Die Person, die außerdem alleinerziehend ist, nimmt diese Tätigkeit an, übt sie fünf Jahre aus und erhält in diesem Zeitraum ergänzend ALG II.
Da die Person keine Möglichkeit sieht, dieser Lage zu entgehen, erkundigt sie sich, was nötig wäre, das Magister- zu einem Staatsexamensstudium „aufzustocken“ um endlich Zugang zu einer Tätigkeit zu erlangen, deren Gehalt zum Leben reicht.
Um die nötigen Scheine, sowie die Prüfungen machen zu können, sind vier Hochschulsemester nötig. In dieser Zeit kann die Person kein Geld verdienen. Das Amt willigt ein, weiterhin zu zahlen, obwohl Studenten nicht förderungsfähig sind.

Nach erfolgreich absolviertem 1. Staatsexamen bekommt die Person vom Amt eine Zahlungsaufforderung in beträchtlicher Höhe, die sie während des Referendariats unmöglich zurückzahlen kann. Auf telefonische Rücksprache stellt sich heraus, dass die Zahlungen über die vier Semester als Darlehen gedacht waren. Dies steht – bei nachträglicher Überprüfung – tatsächlich im „Kleingedruckten“ eines der Bescheide. Der Hinweis, dass es sich um ein Darlehen handelt, taucht jedoch in keinem der Folgebescheide wieder auf. Die telefonische Rücksprache ergibt einen Zahlungsaufschub von einem Jahr. Weiterhin wurde während dieses Telefonats die Rechtmäßigkeit der Forderung angesprochen. Der Hinweis der Sachbearbeiterin lautete, dass der entsprechende Paragraph (§ 7 Abs. 5 SGB II) umstritten sei und sich innerhalb dieses Jahres eventuell die Gesetzeslage ändern könne.
Wiederum über ein Jahr später meldet sich nicht das zuständige Amt, sondern eine zentrale Einzugsstelle der ARGE. Die gesamte Summe wird binnen zwei Wochen fällig.

– Gibt es hier noch eine Möglichkeit, Widerspruch zu erheben?
– Hätte es überhaupt eine Möglichkeit gegeben, für das 1. Staatsexamen eine andere Förderung zu erhalten?
– Warum bekommen andere Leute Umschulungen und Fortbildungen (oder andere Leistungen), diese hingegen wird nur auf Darlehensbasis gewährt und muss zurückgezahlt werden?

Die alleinerziehende Person steht jetzt in einem Beschäftigungsverhältnis als Beamte auf Probe. Sie fühlt sich mit den Forderungen jedoch völlig überfordert. Sie muss noch sämtliche BAföG-Zahlungen aus ihrem Magisterstudium zurückzahlen, hatte bisher nie die Möglichkeit, Rücklagen zu machen und ihr Kind ist 15, so dass bei diesem in den nächsten 4 Jahren ebenfalls eine Ausbildung ansteht.

– Gibt es Möglichkeiten, dieses Darlehen nicht zurückzahlen zu müssen?
– In welcher Höhe ist das Einkommen dieser Person pfändbar?
– In welcher Höhe werden in einem solchen normalerweise Tilgungsraten angesetzt?
Wird da berücksichtigt, dass man noch andere (hohe) Ausgaben wie etwa Krankenkasse, BAföG-Tilgungen oder Ähnliches hat?
Werden berufsbedingt nötige Ausgaben angerechnet?

Vielen Dank für entsprechende Hinweise.

Hallo,

Ganz allgemein ließe sich auch unter
http://www.sgd.de grob nachlesen, welche Studiengänge wie finanzierbar wären.
Ich möchte mich gerne zum Mechatronik -Techniker fortbilden…dafür brauche ich aber zunächst mal eine tragfähige Arbeit. ( Muß ich auch mangels Arbeitsstellen zunächst meiner Ausbilung vergleichbare Gewerke ins Auge fassen…um es ohne Darlehen selber zahlen zu können )
Umschulungen werden vornehmlich an Menschen gegeben, die entweder ohne Ausbildung am Arbeitsmarkt schlechte Karten haben, oder wegen ihrer Gesundheit im Lehrberuf nicht mehr arbeiten können.
Fehlende Stellen auf dem Arbeitsmarkt können ein weiteres Kriterium darstellen.
Als Beamtin auf Probe wäre doch schon ein Fuß in der Angel eines neuen Lebens. Rückforderungen lassen sich nach Eigeninitiative auch ratenweise tilgen.
Der Filius kann sein Taschengeld auch durch Prospektverteilung o.ä. aufbessern. In der Lehre bekommt er Vergütung und kann die Mamma entlasten. ( z.B. Kostgeld ) Rechnen ließe es sich zur Summenfestlegung gemeinsam. ( Was kostet was und was zahle ich generell an Miete und Nebenkosten … welchen Anteil trägt mein Sohn an den Kosten: Wasser, Strom, Abfall, Lebensmittel…)
Eine sinnvolle Vorbereitung auf die Zukunft, wenn er in der Lehre ist.

mfg

nutzlos