Hallo alle.
Eine Mutter mit Kind fast 2 Jahre bezieht während dem Babyjahr (2 Jahre) ALG II.
Schon einmal verlangte die ARGE, sie müsse einen Wohngeldantrag für die Tochter stellen. Auf Nachfrage im Wohngeldamt jedoch hieß es, so würde die Tochter weniger Geld beziehen als durch den ALG II-Regelsatz. Also wurde der Antrag nicht gestellt.
Nun vor etwa 3 Monaten wies die ARGE-Angestellte darauf hin, Wohngeld zu beantragen, jedoch ohne den Hinweis auf Pflicht, Paragraphen oder Konsequenzen in Falle der Nichtbeantragung des Wohngeldes für die Tochter. Da die Mutter aber weiterhin nicht auf Geld für die Tochter verzichten wollte, ignorierte sie die Aufforderung.
Daraufhin kam ein Schreiben: Sie wurde aufgefordert, den Wohngeldantrag bis dann und dann zu stellen, aber auch hier war kein Paragraph oder eine Rechts- oder Pflichtbelehrung dabei, auch keine Androhung von Sperrung.
Stattdessen kam jedoch kurioserweise ein Antragsbogen von der Wohngeldstelle mit der Aufforderung, ihn auszufüllen, beantragt von der ARGE-Angestellten.
Mit welchen Recht?
Auch dieser Antrag wurde nicht ausgefüllt oder unterschrieben!
Dann wurde es noch kurioser: Die Wohngeldstelle rief die Mutter an, sie müsse den Antrag ausgefüllt zurückschicken, denn sonst „wird ihnen das ALG II gesperrt“ (wortwörtlich).
Der Vater war gerade anwesend und erklärte stattdessen, die Wohngeldbehörde solle ein Schreiben erstellen, in dem dies auch so drinnen stünde, und solange würde auch kein Antrag gestellt.
Gestern, vier Tage später, erhielt die Mutter einen Brief der ARGE, in dem stand, dass das Geld der Tochter aufgrund eines Anspruchs auf Wohngeld eingestellt wurde. Und dies, obwohl der Wohngeldstelle nach wie vor kein Antrag auf Zahlung von Wohngeld vorliegt!
Die Fragen:
Mit welchen Recht bzw. aufgrund welches Paragraphen hat diese ARGE-Angestellte das Geld für die Tochter gestrichen?
In welchem Paragraphen könnte stehen, dass der Bezug von Wohngeld vorrangig ist, selbst wenn dieses nicht ausreichend wäre?
Wie schnell kann die Mutter aufgrund eines offensichtlich falsch ausgestellten Bescheides auf eine Korrektur hoffen?
Und wie geht man in so einem Fall nun überhaupt vor?
Die Mutter kann das Kind so – selbst mit Hilfe des Vaters – unmöglich ernähren, selbst wenn sie selbst hungern würde.
Ich bedanke mich für alle Antworten und wünsche einen guten Abend.
