Arbeitsagentur meldet keine Zeiten an die DRV Bund

Hallo,
wollte mal meinen Fall schildern und sehen ob noch jemand solch oder ähnliche Erfahrungen gemacht hat.

Zum Geschehen nach meinem Schulabschluß (2004) war ich für ~6 Monate arbeitslos und bei der Agentur natürlich gemeldet. Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe bekam ich nicht, hatte ja zuvor noch nichts in den Topf eingezahlt.
Nun nach 7 Jahren habe ich das erste mal eine Abrechnung über gemeldete Zeiten von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erhalten, wo mir diese 6 Monate als Fehlzeit dargelegt werden.
[sarcasm]Hab die 6 Monate wahrscheinlich auf dem Mond gelebt.[/sarcasm]

Das seltsame nun, die DRV erwartete eine Bestätigung der Arbeitsagentur auch wenn ich keinerlei Leistungen erhielt. Die Arbeitsagentur wiederum, wir melden nur wenn Leistungen bezogen wurden, alle Unterlagen aus dem betroffenen Zeitraum wurden vernichtet.

Der Eine erwartet ein Leistung die der Andere gar nicht erbringt.
Frustration vorprogrammiert.

Hallo,
Ich fange leider mit einer Gegenfrage an:
Wurden alle Belege seit 2004 gesammelt? Die Arbeitsagentur versendet jährlich einen Leistungsnachweis, dass sie Arbeitslosengeld aber auch die Sozialversicherung bezahlt hat. Dort steht sogar groß drauf, dass man diesen Nachweis fürs FA und den DRV sorgfältig aufbewahren soll.
Wo sind diese?
Wer hat in diesem Zeitraum die Sozialversicherung (KV, RV, AV, PV) übernommen? Welche Krankenkasse?

Hallo,
Ich fange leider mit einer Gegenfrage an:
Wurden alle Belege seit 2004 gesammelt? Die Arbeitsagentur
versendet jährlich einen Leistungsnachweis, dass sie
Arbeitslosengeld aber auch die Sozialversicherung bezahlt hat.

Im UP stand doch klar drin, dass nichts gezahlt wurde. Also werden solche Bescheide auch ncihte rgangen sein.

Dort steht sogar groß drauf, dass man diesen Nachweis fürs FA und den DRV sorgfältig aufbewahren soll.

Wenn man keinen erhält steht da logischerweise auch nichts drauf.

Wo sind diese?

Wenn es sie nicht gab, werden sie aller Wahrscheinlichkeit nirgendwo sein.

Wer hat in diesem Zeitraum die Sozialversicherung (KV, RV, AV, PV) übernommen? Welche Krankenkasse?)

Ich tippe mal auf Familienversicherung bei KV + PV, die anderen hat selbstverständlich niemand gezahlt.
Die Frage ist nun, ob irgendeine Art von nachweis aufgehoben worden ist, dass man arbeitssuchend/los gemeldet war. Davor könnte man noch herausbekommen, ob der Nachweis diese Zeiten irgendetwas bringen könnte.

Grüß

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Hallo,

war ich für ~6
Monate arbeitslos und bei der Agentur natürlich gemeldet.

Wie, warst du einmal dort oder wiederholt? Wenn ersteres zutreffend, dann hast du vielleicht die Erneuerung deiner Arbeitsuche versäumt?

[sarcasm]Hab die 6 Monate wahrscheinlich auf dem Mond
gelebt.[/sarcasm]

Vielleicht doch. Jeder ist doch selbst für sich verantwortlich.

Das seltsame nun, die DRV erwartete eine Bestätigung der
Arbeitsagentur auch wenn ich keinerlei Leistungen erhielt.

Wenn ich § 58 Abs. 1 Zif.3 richtig lese, gilt diese Zeit ohnehin nicht als Anrechnungszeit (Fachleute findest du eher bei der DRV oder vielleicht im Brett Versicherungen)

Die
Arbeitsagentur wiederum, wir melden nur wenn Leistungen
bezogen wurden,

Liegt ein Bescheid über die Nichtgewährung von Alg vor?

alle Unterlagen aus dem betroffenen Zeitraum
wurden vernichtet.

Es gäbe wahrscheinlich viele Menschen, die sich über die Speicherung von personenbezogen Daten über lange Zeiträume beschweren würden - mit Recht.

die der Andere gar nicht
erbringt.

Müßte heißen: nicht erbringen kann.

Frustration vorprogrammiert.

Ich denke, wenn du bis 67 fleißig bist, wirt dich diese fehlende Zeit alleine deshalb nicht verarmen lassen.

Gruß
Otto

Wie, warst du einmal dort oder wiederholt? Wenn ersteres
zutreffend, dann hast du vielleicht die Erneuerung deiner
Arbeitsuche versäumt?

Ich war monatlich dort musste ja Kopien aller meiner Bewerbungen vorlegen um nachzuweisen das ich mich bemühe.

Vielleicht doch. Jeder ist doch selbst für sich
verantwortlich.

Wie soll man selber für sich verantwortlich sein, wenn einem die Agentur keine Belege zustellt die darauf hinweisen das diese der DRV zuzustellen sind bzw. diese Meldungen direkt an die DRV vornimmt.
Wie sollte ich das zum damaligen Zeitpunkt wissen, über meine Pflichten wurde ich nicht aufgeklärt!

Wenn ich § 58 Abs. 1 Zif.3 richtig lese, gilt diese Zeit
ohnehin nicht als Anrechnungszeit (Fachleute findest du eher
bei der DRV oder vielleicht im Brett Versicherungen)

Mit der DRV stehe ich bereits in Kontakt, Sie hat bestätigt das Anrechnungszeiten vorliegen wenn diese bestätigt würden.

Liegt ein Bescheid über die Nichtgewährung von Alg vor?

Die damalige Betreuerin riet mir gar nicht einen zu stellen, da ich sowieso nichts bekäme.

alle Unterlagen aus dem betroffenen Zeitraum
wurden vernichtet.

Es gäbe wahrscheinlich viele Menschen, die sich über die
Speicherung von personenbezogen Daten über lange Zeiträume
beschweren würden - mit Recht.

Es ist nur überaus ärgerlich das seit der 8 Klasse immer wieder Mitarbeiter der Agentur in der Schule waren und auch die Lehrer einem immer wieder eintrichterten man muss sich immer bei allen Behörden melden, man ist so Pflichtbewusst und nach Jahren bekommt man mitgeteilt das Zeiten fehlen und das ganze damals ganz um sonst war.