Hallo,
ich habe mir einen neuen Rechner gekauft und der hat Vista drauf. Nun will ich das Betriebssystem durch XP ersetzen.
Leider hat der neue Rechner kein Floppy Laufwerk mehr und die XP Disk ist keine Bootfähige.
Wie bringe ich nun XP drauf?
(früher hat ich mit einer Disk den Rechner hochgefahren, mit Fdisk alles gelöscht anschließend wieder partitioniert und dann formatiert, erneut mit der Disk und CD-Rom Treiber hochgefahren und das Betriebssystem installiert)
Leider hat der neue Rechner kein Floppy Laufwerk mehr und die
XP Disk ist keine Bootfähige.
Was ist denn das für eine XP-CD? Sorry, aber das kann ich mir irgendwie nicht recht vorstellen, mir ist bisher noch keine XP-CD begegnet, die nicht bootfähig war.
Wie bringe ich nun XP drauf?
Wenn Deine CD wirklich nicht bootfähig ist, besorg Dir eine, die es ist. Boote davon und setz XP damit auf.
na, dass das so nicht stimmt, ist uns beiden klar, oder?!
Da ich hier niemandem unterstelle, mit Raubkopien zu arbeiten, stimmt meine Aussage.
Und für die Verwendung von Raubkopien gibt’s von mir ohnehin keine Tipps außer dem, sich die Originalversion zu kaufen. Im übrigen bleibt eine originale XP-CD auch dann bootfähig, wenn man sie z.B. mit Nero kopiert.
Da ich hier niemandem unterstelle, mit Raubkopien zu arbeiten,
stimmt meine Aussage.
OK, so kannst du dir das auch zurecht legen. Jaja, ist ja schon gut.
Im
übrigen bleibt eine originale XP-CD auch dann bootfähig, wenn
man sie z.B. mit Nero kopiert.
Die Originale wird ja sowieso nicht verändert.
Aber ich vermute, (ausprobiert habe ich es noch nicht) dass die Kopie nicht mehr bootfähig wäre. Theoretisch müsste es gehen, wenn man von der Originalen ein Imagefile erstellt, und dieses dann wieder brennt. (z. B. als Sicherheitskopie für sich selbst…)
Und jetzt mal im Ernst:
Ist es schon verboten, jemandem zu erklären, wie man mit Raubkopien umgeht?
Dass das hier nicht gewünscht ist, kann ich nur zu gut verstehen, aber ich wüsste gerne, wie das rechtlich ausschaut. (bitte laiengerecht! )
ich habe mir einen neuen Rechner gekauft und der hat Vista
drauf. Nun will ich das Betriebssystem durch XP ersetzen.
Leider hat der neue Rechner kein Floppy Laufwerk mehr und die
XP Disk ist keine Bootfähige.
Eine USB Floppy kostet bei Ebay so an die 5 Euro + Versand. Wenn der Rechner ein halbwegs moderner ist, kann er sie auch booten. Da packst Du DOS drauf + CD-Rom Treiber in config.sys + Mscdex, der letztere mountet Dir das CD-ROm Laufwerk unter DOS. Dann kannst Du auf CDs zugreifen.
Alternativ kannst Du Dir auch eine bootfähige CD des selben Inhalts brennen.
Im
übrigen bleibt eine originale XP-CD auch dann bootfähig, wenn
man sie z.B. mit Nero kopiert.
Die Originale wird ja sowieso nicht verändert.
Aber ich vermute, (ausprobiert habe ich es noch nicht) dass
die Kopie nicht mehr bootfähig wäre. Theoretisch müsste es
gehen, wenn man von der Originalen ein Imagefile erstellt, und
dieses dann wieder brennt. (z. B. als Sicherheitskopie für
sich selbst…)
Das mache ich grundsätzlich. Das Original liegt wohl verwahrt im Schrank.
Und wie gesagt, ist meine XP-CD (Prof.-Version) nach dem Kopieren mit Nero nach wie vor bootfähig.
Und jetzt mal im Ernst:
Ist es schon verboten, jemandem zu erklären, wie man mit
Raubkopien umgeht?
Das weiß ich ehrlich gesagt nicht.
Ich denke mal, dass man zu Programmfunktionen selbst natürlich Auskunft bzw. Tipps geben darf, aber nicht, wie man eine wie immer geartete Raubkopie ans Laufen bringt. Ein Beispiel wäre, dass jemand fragt, wie er sein raubkopiertes XP aktiviert bekommt. Das wäre klar illegal und darauf gäbe es von mir natürlich keine Antwort.
Dass das hier nicht gewünscht ist, kann ich nur zu gut
verstehen, aber ich wüsste gerne, wie das rechtlich ausschaut.
(bitte laiengerecht! )
S.o. Ich bin aber kein Rechtsexperte und somit stellen meine Ausführungen nur meine rein private Meinung dar.
Ihr hattet mal wieder Recht, die CD ist bootfähig!!!
Ich habe heute im BIOS noch gesucht und neben der Einstellung (first, secound,… Boot) gabs da noch einen Pkt, wo ich von HDD auf CD umstellen musste…
Aber ich vermute, (ausprobiert habe ich es noch nicht) dass
die Kopie nicht mehr bootfähig wäre. Theoretisch müsste es
gehen, wenn man von der Originalen ein Imagefile erstellt, und
dieses dann wieder brennt. (z. B. als Sicherheitskopie für
sich selbst…)
Die per Imagefiles gemachten sind bootfähig. Was nicht bootfähig ist sind die richtig schlechten Kopien. Wenn man z.B. eine neue DatenCD anlegt und dann alle Dateien rüberzieht (und z.B. eine zusätzliche mit diversen Nummerncodes) ist Essig mit booten…
Er hat doch selbst geschrieben, dass er Bootdisketten hat, um auf alten Rechnern von CD Laufwerken booten zu können. - und darin bereits Übung hat.
Daraus habe ich gefolgert, dass er in der Lage ist, eine Bootdiskette einzuschieben, (z.B. von Win98) und dann auf die Partition wechselt um SETUP auszuführen
Zum Booten von einer Partition bedarf es etwas mehr als
einfach Daten darauf zu kopieren. Zum Beispiel wir ein
Bootsektor benötigt.
Vollkommen richtig.
Dein Vorschlag funktioniert nur beim MacOS bis Version 9. Da
ging das tatsächlich so einfach.
Cool.
Leider habe ich bisher noch keinen Apple Mac gehabt. (mein nächster Rechner wird aber wirklich einen Apfel tragen. )
Aber danke, dass du dafür sorgst, dass ich das hier komplettiere.
LG Yorick
du hast geschrieben „Kopiere den Inhalt der XP Installations CD in eine leere Partition, versuche von dieser zu booten , und führe „setup.exe“ aus.“
Das funktioniert definitiv nicht. Und, wie du schreibst, „eine
Bootdiskette einzuschieben, (z.B. von Win98) und dann auf die
Partition wechseln um SETUP auszuführen“ ist ja nun etwas völlig anderes als von der Partition zu booten auf die die Daten kopiert wurden.
Du hättest schreiben müssen "Kopiere den Inhalt der XP Installations CD in eine leere Partition, boote von Diskette und führe „setup.exe“ aus.
Dann wäre es richtig gewesen.
Also ist mein Posting völlig korrekt und du solltest einfach schreiben, was du meinst und nicht noch gegenhalten, dass du recht hättest.
Gruß
S.J.
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Also ist mein Posting völlig korrekt und du solltest einfach
schreiben, was du meinst und nicht noch gegenhalten, dass du
recht hättest.
Recht habe ich in sofern, dass mein Vorschlag funktioniert, wenn man ihn zu Ende denkt, bzw. ihn so ausführt, wie ich ihn dank deines Hinweises noch komplettiert habe.
Aber auch du hast ja, wie schon mehrmals gesagt, Recht, dass mein ursprünglicher Vorschlag wörtlich ausgeführt nicht funktionieren würde.
Auch sehe ich ja ein, dass mein letztes Posting ein bisschen anfeindend rübergekommen sein könnte. - war aber nicht so gemeint - Du hattest ja schließlich Recht - oder ich hab’ Recht, wenn man zu Ende denkt - du hast Recht, wenn man genau ist …
Ist schon in Ordnung, oder ist jetzt hier irgendjemand beleidigt?
Durcheinander kommen ist schon in Ordnung.