wenn ich meinen Vista-PC (Home Premium, alle Updates, noch kein SP1) auf Standby setze, danach (z.B. dem Mittagessen) wieder wecke, durch eine Tastenbedienung z.B., dann ist häufig die Maus weg, der Mauszeiger steht fest irgendwo, keine Reaktion auf die Maustasten.
Wenn ich jetzt den Mausstecker (USB) ziehe und in einen anderen Anschluss wieder reinstecke, ist sie wieder da, manchmal sogar, wenn ich sie nach ca. 5 sek wieder in denselben Anschluss stecke.
Woran kann das liegen? Hardware, Treiber (also Windows)?
Auf dem PC (gekauft im Paket mit Vista) ist noch Garantie: Wäre das ein Fall für kostenlose Naschbesserung/Reparatur?
Der Verkäufer (Saturn) sagt nämlich: „Wenn SW, dann müssen Sie das zahlen!“
wenn ich meinen Vista-PC (Home Premium, alle Updates, noch
kein SP1) auf Standby setze, danach (z.B. dem Mittagessen)
wieder wecke, durch eine Tastenbedienung z.B., dann ist häufig
die Maus weg, der Mauszeiger steht fest irgendwo, keine
Reaktion auf die Maustasten.
Wenn ich jetzt den Mausstecker (USB) ziehe und in einen
anderen Anschluss wieder reinstecke, ist sie wieder da,
manchmal sogar, wenn ich sie nach ca. 5 sek wieder in
denselben Anschluss stecke.
Woran kann das liegen? Hardware, Treiber (also Windows)?
Woran genau das liegt, kann ich Dir leider nicht sagen. Gehört wohl zu den Unzulänglichkeiten von
Windows.
Auf dem PC (gekauft im Paket mit Vista) ist noch Garantie:
Wäre das ein Fall für kostenlose Naschbesserung/Reparatur?
Der Verkäufer (Saturn) sagt nämlich: „Wenn SW, dann müssen Sie
das zahlen!“
Da hat er Unrecht. Für SW, die im Paket mit dem PC gekauft wurde, weist der SW - Hersteller
grundsätzlich jede Verantwortung von sich und verweist auf den PC - Hersteller (Garantie).
Und dann wäre da noch die gesetzl. vorgeschriebene zweijährige Gewährleistungspflicht des Verkäufers.
War der Fehler schon beim Kauf vorhanden, muß er nachbessern (= reparieren) oder umtauschen, wobei
die Entscheidung beim Käufer liegt, was er möchte. Nach zweimaligem erfolglosem nachbessern (nein,
nicht drei mal) kann der Käufer vom Kauf zurücktreten.
In den ersten sechs Monaten ab Kauf liegt die Beweispflicht beim Verkäufer, = er müßte ggf beweisen,
daß der Fehler nicht schon beim Kauf bestand. Danach ist der Käufer in der Beweispflicht.
Ich bezweifle allerdings, daß es dieses Problem bei einem anderem Gerät des selben Modells mit dem
selben BS nicht gibt.
Woran kann das liegen? Hardware, Treiber (also Windows)?
an den Einstellungen des USB-Powersave.
Prüfe im Gerätemanager die Einstellungen für deine USB-Anschlüsse.
Dort sollte so was stehen wie: Das Gerät kann ausgeschaltet werden um Strom zu sparen. Entferne das Häkchen!
Prüfe im Gerätemanager die Einstellungen für deine
USB-Anschlüsse.
Dort sollte so was stehen wie: Das Gerät kann ausgeschaltet
werden um Strom zu sparen. Entferne das Häkchen!
Da gibt es unter USB-Controller 12 Untereinträge: USB-Massenspeichergerät, 5 x USB-Root-Hub, USB-Verbundgerät, 4 x VIA Rev 5 oder höher USB universelelr Hostcontroller, VIA USB erweiterter Hostcontroller. Nur bei den USB-Root-Hub ist unter Energieverwaltung ein ähnlicher wie der von dir genannte Text: Der Computer kann das Gerät ausschalten, um Energie zu sparen. Da ist kein Häkchen drin …
In „Mäuse und andere Zeigegeräte“ ist in der Energieverwaltung bei „Das Gerät kann den Computer aus dem Ruhezustand aktivieren“ ein Häkchen - soll ja wohl auch so sein. Wenn ich im Ruhezustand eine Maustaste bediene, wird der PC geweckt, danach ist die Maus aber trotzdem tot … ooohhh Windows …
Übrigens trat der Fehler erst nach einer Weile, einigen Monaten Benutzung auf, der PC ist ca. ein Jahr alt.
Grüße aus Schönberg (Lübeck)
Schönberg! Das kenne ich doch. Da war ich mal 1959 (!), ein Supersommer, ein paar Tage am Strand und habe eine schöne Zeit gehabt ) Wohnst in einer schönen Gegend!