Bleib ich auf den Kosten sitzen?
Von: , Frage gestellt am Mi, 28. Nov 2007
Vor ca 3 Jahren wurde mir nach einer Wurzelbehandlung der li Eckzahn überkront. Nach mehreren Pannen mit dieser Zahnärztin habe ich später den Arzt gewechselt. Nun ist es mir nach eben ca. 3 Jahren passiert das diese Krone zu wackeln anfing und ich dachte sie wäre schlecht geklebt. Nun fiehl sie mir komplett raus...mit Zahnstumpf, der durch falsche Behandlung weggefault war. Also meherere Termine beim (neuen) Arzt der den Kopf schüttelte. Nun soll ich für diese Behandlung und die neue Krone knapp 100 Euro zahlen, was ich dem Neuen Zahnarzt natürlich gezahlt aber vom Alten wiederholen wollte, da es ja seine Schuld war das diese Kosten entstanden sind. Auf einen entsprechenden Brief von mir kam keinerlei Reaktion.
Nun die Frage: Hab ich denn ein Recht auf Ersatz der Kosten? Ich meine, nach meinem moralischen Empfinden, ja, aber ist das auch rechtlich so? Und falls ja wie muss ich vorgehen damit ich nicht einfach ignoriert werde? Auf eine Anfrage bei der Zahnärztekammer kam übrigends auch bislang keine Reaktion.
Vielen Dank im voraus für eure Meinungen und Tipps
Gruß, Mimi68
