Bleib ich auf den Kosten sitzen?

Von: , Frage gestellt am Mi, 28. Nov 2007

Vor ca 3 Jahren wurde mir nach einer Wurzelbehandlung der li Eckzahn überkront. Nach mehreren Pannen mit dieser Zahnärztin habe ich später den Arzt gewechselt. Nun ist es mir nach eben ca. 3 Jahren passiert das diese Krone zu wackeln anfing und ich dachte sie wäre schlecht geklebt. Nun fiehl sie mir komplett raus...mit Zahnstumpf, der durch falsche Behandlung weggefault war. Also meherere Termine beim (neuen) Arzt der den Kopf schüttelte. Nun soll ich für diese Behandlung und die neue Krone knapp 100 Euro zahlen, was ich dem Neuen Zahnarzt natürlich gezahlt aber vom Alten wiederholen wollte, da es ja seine Schuld war das diese Kosten entstanden sind. Auf einen entsprechenden Brief von mir kam keinerlei Reaktion.
Nun die Frage: Hab ich denn ein Recht auf Ersatz der Kosten? Ich meine, nach meinem moralischen Empfinden, ja, aber ist das auch rechtlich so? Und falls ja wie muss ich vorgehen damit ich nicht einfach ignoriert werde? Auf eine Anfrage bei der Zahnärztekammer kam übrigends auch bislang keine Reaktion.
Vielen Dank im voraus für eure Meinungen und Tipps

Gruß, Mimi68

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Bleib ich auf den Kosten sitzen?

    Auf einen
    entsprechenden Brief von mir kam keinerlei Reaktion.
    Nun die Frage: Hab ich denn ein Recht auf Ersatz der Kosten?
    Ich meine, nach meinem moralischen Empfinden, ja, aber ist das
    auch rechtlich so? Und falls ja wie muss ich vorgehen damit
    ich nicht einfach ignoriert werde? Auf eine Anfrage bei der
    Zahnärztekammer kam übrigends auch bislang keine Reaktion.
    Vielen Dank im voraus für eure Meinungen und Tipps

    Gruß, Mimi68
    Servus Mimi 68,

    wahrscheinlich bleibst Du tatsächlich auf den Kosten sitzen. Die gesetzliche Gewährleistung auf Zahnersatz beträgt 2 Jahre. Da bist Du wohl drüber. Nachdem Du vom ZA keine Antwort bekommen hast, ist wohl mit Kulanz nicht zu rechnen. Ich würde mich trotzdem auf jeden Fall mit meiner Krankenkasse in Verbidung setzen.

    Kai

    • Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Bleib ich auf den Kosten sitzen?

      wahrscheinlich bleibst Du tatsächlich auf den Kosten sitzen.
      Die gesetzliche Gewährleistung auf Zahnersatz beträgt 2 Jahre.
      Da bist Du wohl drüber. Nachdem Du vom ZA keine Antwort
      bekommen hast, ist wohl mit Kulanz nicht zu rechnen. Ich würde
      mich trotzdem auf jeden Fall mit meiner Krankenkasse in
      Verbidung setzen.

      Kai
      Hi Kai, danke für deine Einschätzung. Das mit den 2 Jahren hatte ich auch schon gehört. Aber ist es denn kein Unterschied ob mir die Krone kaputt geht und die Garantie abgelaufen ist oder ob mir der ganze Zahn samt Krone wegfault weil sie Mist gebaut hat? Kann doch nicht sein....

      Greetz, Mimi68

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Bleib ich auf den Kosten sitzen?

        Servus Mimi68,

        kannst Du beweisen, daß sie 'Mist gebaut' hat? Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Frag die vielleicht . . . .

        Kai [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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