Hat ein Schwerbehinderter ein Recht auf Hilfe?

Von: , Frage gestellt am Sa, 24. Mär 2012
Guten Tag,

wie ist das wenn ein Schwerbehinderter (Arbeitsunfall) bedingt
durch eine Wirbelsäulenverletzung (Wirbel..) kaum noch heben kann! (alleinstehend)
Bei Umzügen aber manche Kiste schon ... Kann das Sozialamt odgl.
sagen Sorry ihr Einkommen liegt 10 Euro über der Grundsicherung
es gibt nichts? Mir wurde gesagt bei H4 ja aber sonst nein!

Viele Grüße
Joe

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 14 Stunden 2 hilfreich
    Re: Hat ein Schwerbehinderter ein Recht auf Hilfe?
    Hallo,

    grundsätzlich gibt es noch "Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft" gem. § 55 SGB IX,
    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__55.html
    die auch Bestandteil eines "persönlichen Budgets" gem. § 17 SGB IX
    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__17.html
    sein können.
    Diese Leistungen dürfen als behinderungsbedingter Mehrbedarf auch grundsätzlich nicht auf ALG II oder Grundsicherung angerechnet werden.

    Ob und in welchem Umfang Teilhabe-Leistungen in Frage kommen, kann mit der örtlich zuständigen Reha-Servicestelle
    http://www.reha-servicestellen.de/
    besprochen werden.
    Die klärt dann auch ggfs. verbindlich die Kostenträgerschaft, da hier wg. Arbeitsunfall mit der zuständigen BG ein besonders geiziger und widerspenstiger Träger in Frage kommt.

    &Tschüß
    Wolfgang
    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Hat ein Schwerbehinderter ein Recht auf Hilf
      Hallo Wolfgang,

      danke für Deine Antwort! VG Joe
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