Zollgebühren auf PC-Systeme???

Von: , Frage gestellt am Mo, 28. Feb 2000

Hallo!

Es kann zwar sein, daß diese Frage eigentlich in eine andere Rubrik kommen müßte, aber ich war mir nicht sicher und jetzt stehe ich hier.

Ich müßte aus Taiwan ca. 100PCs kaufen, eil die weil ich ein sehr günstiges Angebot von dort habe. Ich rief beim Zoll an und die sagten mir, daß der Import von PCs aus 3. Ländern (nicht EG-Länder) zollfrei wäre! Diese Aussage könnte ich aber auch nicht schriftlich haben, da dies unverbindlich wäre.

Kann mir das jemand von Euch bestätigen oder Tips geben, wo man das nachlesen kann?

Vielen vielen Dank schon im voraus und wer übrigens an einem PC interessiert ist, kann mich gerne ansprechen.

Viele Grüße,


Thomas

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 11 Stunden hilfreich
    Re: Zollgebühren auf PC-Systeme???

    Der Zollbeamte hat recht. Du mußt bei der Einfuhr 16% Einfuhrumsatzsteuer auf den Kaufpreis zahlen. Der Verkäufer muß für den Zoll eine Rechnung (kann auch Proforma-Rechnung nur für Zollzwecke sein) mitschicken, aus der der Zoll dann den Steuerbetrag errechnet. Du bekommst die Ware vom Zoll erst ausgehändigt, wenn du die Steuer bezahlt hast.
    Wo genau das nachzulesen ist weiß ich aber nicht, aber das Zollamt müßte dir da weiterhelfen.

    CU
    C.K.

    • Antwort von nach 11 Stunden hilfreich
      Oops, Fehler im ersten Satz...

      Es sollte natürlich heissen, daß der Zollbeamte unrecht hat (Anfänger!).

      CU
      C.K.

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Re^2: Zollgebühren auf PC-Systeme???

      Hallo Christian!

      Ah ja, na super, vielen vielen Dank für Deine Hilfe! Wer hätte das gedacht! Auf PCs kein Zoll.

      Also nochmals Danke und alles Gute,

      Tschüssi,


      Thomas

    • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
      Re^2: Zollgebühren auf PC-Systeme???

      Der Zollbeamte hat schon Recht, Zoll kostet es wohl nicht,aber die Umsatzsteuer ist eine Steuer und kein Zoll. Die muss immer abgeführt werden. Wo das alles rumsteht weiss ich allerdings auch nicht. Probier doch mal das Brett Recht.

      Micha

  2. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Das ist sehr riskant .....

    Hi,

    hast Du folgende Aspekte bei dem "günstigen" Angebot berücksichtigt ?

    -Risiko der Vorkasse
    -Bankgebühren
    -Fracht
    -Versicherung/Risiko beim Transport
    -Zollabwicklungskosten
    -Garantie ??????
    -Als Importeur bist du für die Erteilung des CE Kennzeichens verantwortlich, sonst Bußgeld bis DM 100.000,--, ohne CE Konformitätserklärung ist das Inverkehrbringen unter Bußgeldandrohung (Bußgeld s.o.) untersagt
    -Produkthaftung (z.B. es passiert ein Unfall durch Stromschlag wegen Verabeitungsmängeln oder das Gerät lößt einen Brand aus)
    -usw, usw, ......

    Überleg es Dir nochmal....

    Matthias [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Re: Das ist sehr riskant .....

      Hallo Matthias!

      Ja ich weiß, danke danke für Deine Wahrnung, wurde aber fast alles schon berücksichtigt. Der Punkt mit der Produkthaftung ist mir allerdings neu, den werde ich noch genauer unter die Lupe nehmen.

      Weißt Du da zufällig, wo ich Informationen herbekommen könnte?

      Na gut, also wie gesagt, nochmals vielen Dank für Deine Fürsorge,

      Tschüssi,


      Thomas

      • Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
        Re^2: Das ist sehr riskant .....

        Hallo,

        irgendwo in den Weiten des Internets wird sicher das Produkthaftungsgesetz liegen. Ich würde an deiner Stelle auch noch mal in folgende Gesetze sehen, die in deinem Fall zur Anwendung kommen:
        EMV Gesetz
        EU-Richtlinie über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten
        EU-Richtlinie über Telekommunikationsendeinrichtungen
        EN 50081 Teil 1 und 2 Fachgrundnorm Störaussendungen
        EN 80082 Fachgrundnorm Störfestigkeit
        EN 60555 Teil 2,3,3A1 Rückwirkungen in Stromversorgungsnetzen
        EN 55022 Grenzwerte und Meßverfahren (Informationstechnik)

        Erst wenn das Gerät alle o.g. Normen erfüllt, darf es, nach dem die entsprechenden Messergebnisse ordentlich dokumentiert worden sind, mit einer Konformitätserklärung und einem CE Zeichen (welches ein ganz konkretes Aussehen haben muß) versehen in den Verkehr gebracht, also verkauft, verschenkt, vermietet .... werden.

        Viel Spass

        Matthias

        Gruß

        Matthias [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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