Darf ich Siegel brechen?

Hallo,

ich weiss nicht recht, ob es hierhin passt oder vielleicht eher ins Rechtbrett. Ich versuchs erstmal hier.

Ich habe mir bei einem Haendler einen gebrauchten Dell Latitude C610 (Laptop) gekauft.

Heute kam er an und ich wollte noch so einige Teile aus einem alten Laptop nutzen (Festplatte, RAM). Jetzt ist aber auf alle! Schrauben auf der Unterseite ein Siegel mit der Aufschrift „Achtung! Nicht oeffnen“ aufgeklebt.

Der Hersteller sagte mir, ich duerfte nicht in den Laptop eingreifen, sonst erlischt die Garantie.

Aber die Festplatte tauschen oder den Ram erweitern gehoert doch zur normalen Verwendung eines Computers, oder? Sonst koennte man so ein Siegel doch auch ueber das CD-Rom kleben =:wink:

Ausserdem stand in der Artikelbeschreibung „256 MB Ram, erweiterbar auf 512 MB“!?!

Da ich die Erfahrung gemacht habe, dass gebrauchte Laptops ihre Fehler in den ersten drei Monaten aufzeigen moechte ich natuerlich auch nicht auf die Garantie verzichten. Allerdings kann ich den Laptop so jetzt nicht nutzen.

Was sagt ihr?

Ciao! Bjoern

moin,

bin leider kein Rechtsanwalt, aber vielleicht hilft Dir das:

http://www.drkoenig.de/kanzlei/publik/aufs18.htm

Wenn Du den letzten Absatz liest, reicht das wohl.

gruß sandro

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ich weiss nicht recht, ob es hierhin passt oder vielleicht
eher ins Rechtbrett. Ich versuchs erstmal hier.

Ich habe mir bei einem Haendler einen gebrauchten Dell
Latitude C610 (Laptop) gekauft.

Heute kam er an und ich wollte noch so einige Teile aus einem
alten Laptop nutzen (Festplatte, RAM). Jetzt ist aber auf
alle! Schrauben auf der Unterseite ein Siegel mit der
Aufschrift „Achtung! Nicht oeffnen“ aufgeklebt.

Der Hersteller sagte mir, ich duerfte nicht in den Laptop
eingreifen, sonst erlischt die Garantie.

Aber die Festplatte tauschen oder den Ram erweitern gehoert
doch zur normalen Verwendung eines Computers, oder? Sonst
koennte man so ein Siegel doch auch ueber das CD-Rom kleben
=:wink:

Hallo Bjoern,

mit einem gekauften Gerät darfst du natürlich alles, auch es gegen die Wand werfen oder mit dem Auto drüberfahren. Die Frage ist eben nur, ob dir dann noch Gewährleistung oder Garantie zusteht. Selbstverständlich dann nicht, wenn deine Umbauten zum Ausfall geführt haben können.

Es reicht auch nicht, wenn du dich selbst für den besten PC-Schrauber Europas hältst, im Zweifelsfall must du davon einen Richter überzeugen können; manchmal sind solche Selbsteinschätzungen auch einfach ein Irrtum. Du gehst also ein beträchtliches Risiko ein.

Was die „bestimmungsgemässe Verwendung“ angeht: man geht davon aus, dass ein PC geradezu dazu bestimmt ist, ausgebaut zu werden, dass man den Benutzer daran also nicht hindern kann, zumindest in normalem Umfang wie Netzwerkkarten usw. Bei Notebooks kann man das aber durchaus anders sehen, besonders wenn im Handbuch etwa steht „das Austauschen der Festplatte ist von einem Fachhändler oder Servicebetrieb durchzuführen“. Das darf der Hersteller natürlich so festlegen, man kann dann nur ein anderes Produkt kaufen.

Ich bin als Gerätehersteller sogar gesetzlich verpflichtet, bei bestimmten Geräten darauf hinzuweisen, dass Wartungsarbeiten unsd Reparaturen nur von Personal durchgeführt werden dürfen, das vom Hersteller, also von mir, geschult und schriftlich dazu authorisiert ist.

Gruss Reinhard

Hallo,

brich, so oft Du willst.

Jeder hat das Recht, seinen PC aufzurüsten. Schon aus diesem Grunde darf niemand verweigern, dass man einen PC aufschraubt und Teile austauscht.

Wie wollte es mir jemand verweigern, dass ich eine neue Grafikkarte einbaue ? Und dann soll die Garantie weg sein ?

Das ist dieser elende alte Unsinn, der immer wieder in den Boards auftaucht und einfach nicht auszurotten ist.

Gruss

Andreas

Hallo

Der Hersteller sagte mir, ich duerfte nicht in den Laptop
eingreifen, sonst erlischt die Garantie.

Ich etwas anderer Meinung als die Vorredner. Der Händler kann an eine Garantieleistung Bedingungen knüpfen. Es ist also zu klären ob es hier um die gesetzliche Gewährleistung oder um eine zusätzliche Händlergarantie geht. Das kann gerade bei einem Gebrauchtgerät wichtig sein.

Ist es Gewährleistung, sind die Siegel egal. Gibt es eine Händlergarantie, könnte diese durch die gebrochenen Siegel futsch sein.

Gruß,
DW.

Hallo Andreas,

Jeder hat das Recht, seinen PC aufzurüsten. Schon aus diesem
Grunde darf niemand verweigern, dass man einen PC aufschraubt
und Teile austauscht.

Du hast aber überlesen, dass es sich bei dem Fraglichen Objekt um einen Laptop handelt !

Wie wollte es mir jemand verweigern, dass ich eine neue
Grafikkarte einbaue ? Und dann soll die Garantie weg sein ?

Zeigst du mir bitte, wie das bei eienem Laptop geht ??

Das ist dieser elende alte Unsinn, der immer wieder in den
Boards auftaucht und einfach nicht auszurotten ist.

Naja, das gilt aber nicht für alle Schrauben in einem PC, sondern nur für diejenigen, welche dem „bestimmungsgemässen Gebrauch“ dienen.
Bei einem Desktop, isr es mit Sicherheit erlaubt die Gehäuse-Schrauben zu lösen ohne, dass die Garantie erlischt.
Mit den Schrauben des Netzteil- oder Harddisk-Gehäuses ist es aber anders, hier erlischt die Garantie, wenn du diese Bauteile zerlegst.

Beim Laptop ist es etwas komplizierter, wenn das RAM hinter einer Klappe liegt, gehört das Zerlegen des Gehäuses nicht unbedingt zum „bestimmungsgemässen Gebrauch“. Weiterhin ist der Ausbau eines Laptops gegenüber einem Desktop eingeschränkt.

MfG Peter(TOO)

Hallo,

da Du Internetzugang hast, kannst Du Dich ja auch woanders schlau machen. Ich bleibe bei meiner Meinung, dass ich einen mir gehörenden PC, egal ob Laptop oder Desktop oder was auch immer, soweit auseinander nehmen kann, wie es z. B. der Tausch von Komponenten erfordert.

Das Einzige, was ich nicht aufmache, ist eine Festplatte. Und zwar darum, weil darin ein Hochvakuum ist, und wenn die Platte offen ist, dann ist Sense.

Ich habe auch überhaupt keine Hemmungen, das Netzteil aufzuschrauben, um auch innen mal Staub zu entfernen oder den Lüfter selbst zu tauschen (alles schon gemacht).

Es ist mir völlig egal, was der Händler da für Siegel raufpappt, die sind das Geld nicht wert, die sie kosten.

Dies gilt natürlich nur für Deutschland, nach Deiner Mail-Adresse bist Du aus der Schweiz ?

Gruss

Andreas

Hallo,

danke fuer eure Antworten.

Nachdem ich aber immer noch unschluessig war habe ich mich nochmal mit dem Haendler in Verbindung gesetzt und ihm meine Lage erklaert.

Ich hab absichtlich ein Notebook mit einer kleinen Festplatte und wenig RAM gekauft, da aus einem alten Notebook noch eine groessere Platte und RAM vorhanden war und ich Kosten sparen wollte.

Ich durfte dann auch die Siegel brechen und die Hardware austauschen. Das 14taegige Umtauschrecht verfiel natuerlich und die Garantie umfasst auch nicht die ausgetauschen Teile. Auf Wunsch des Haendlers habe ich dann an den Stellen vermerkt, dass Hardware getauscht wurde (selber Aufkleber drauf gemacht)

Trotzdem werde ich in Zukunft wohl vorsichtiger sein und _vorher_ nachfragen, ob Aenderungen an der Hardware erfolgen duerfen!

Wobei ich finde, dass grade die Festplatte und der Arbeitsspeicher austauschbare Komponenten sind und auch vom Kunden ohne Verfall der Garantie ausgetauscht werden duerfen.

Ciao! Bjoern

Hallo Andreas,

da Du Internetzugang hast, kannst Du Dich ja auch woanders
schlau machen. Ich bleibe bei meiner Meinung, dass ich einen
mir gehörenden PC, egal ob Laptop oder Desktop oder was auch
immer, soweit auseinander nehmen kann, wie es z. B. der
Tausch von Komponenten erfordert.

Eben. Aber je nach Konstruktion gehören bei einem Laptop die Gehäuseschrauben nicht unbedingt dazu.

Das Einzige, was ich nicht aufmache, ist eine Festplatte. Und
zwar darum, weil darin ein Hochvakuum ist, und wenn die Platte
offen ist, dann ist Sense.

Hier irrst du. Da ist kein Vakuum, sondern nur hochreine Luft unter normalem Luftdruck. Wenn du doch einmal eine defekte zerlegst, wirst du feststellen, dass da sogar eine Öffnung für den Druckausgleich im Gehäuse ist, natürlich mit einem entsprechenden Filter dahinter.

Ich habe auch überhaupt keine Hemmungen, das Netzteil
aufzuschrauben, um auch innen mal Staub zu entfernen oder den
Lüfter selbst zu tauschen (alles schon gemacht).

Aber hier verlierst du die Garantie. Oft sind die Teile sogar vernietet und gar nicht verschraubt. Allerdings gehört das öffnen des Netzteils nicht zum bestimmungsgemässen Gebrauch eines Computers.

Dies gilt natürlich nur für Deutschland, nach Deiner
Mail-Adresse bist Du aus der Schweiz ?

Ja, hier gilt das aber auch so.

MfG Peter(TOO)