Unlogischer Anschluß

Hallo Leute,

letztens war ich bei meinen Bekannten, wegen Ihres defekten Herds. Gehe an dem Sicherungskasten, leg den Automat runter, ging alles aus.
Soo, jetzt kommt für mich das unverständliche. Die Wohnung wurde vor kurzem Saniert, mir ist aufgefallen, dass ein FI eingebaut wurde, was früher nicht vorhanden war und ein neuer 20A Sicherung.
Vorher waren da drei 16A und ein 20A LS-Sicherungen. Die alten drei 16A Sicherungen sind immer noch drin.

Verkleidung vom Sicherungskasten abgemacht, was sehe ich, all die möglichen Zuleitungen insgesamt vier Drähte von Steckdose, Licht, Herd und weiß der Geier noch was, sind allein an der 20A Sicherungen angeschlossen. An den drei alten Automaten sind jeweils ein Draht angeschlossen. Keller, Waschmaschine und Bad aufgeteilt.

Also Leute, ich bin schon gelernte Elektriker, übe diesen Beruf aber seit langem nicht mehr aus. Seit wann schließt man Licht und Steckdosen am Herd Sicherungsautomat. Da stehen drei unbelastete Automaten und der Schlaumeier hängt alles an einem Automat, nur weil es bis zur 20A ausgelegt ist.
Hat sich da mittlerweile was geändert? Ich würde nämlich gerne wenigstens Licht und Steckdose am Keller Absicherung anklemmen, damit der Last nicht an dieser einer Automat drauf ist.
Was meint Ihr dazu, die noch aktiv in diesem Beruf tätig sind?

Gruß
juschimitsu

Hallo Leute,

letztens war ich bei meinen Bekannten, wegen Ihres defekten
Herds. Gehe an dem Sicherungskasten, leg den Automat runter,
ging alles aus.
Soo, jetzt kommt für mich das unverständliche. Die Wohnung
wurde vor kurzem Saniert, mir ist aufgefallen, dass ein FI
eingebaut wurde, was früher nicht vorhanden war und ein neuer
20A Sicherung.

Der FI hat einen Auslösestrom von 30mA, hoffe ich?

Vorher waren da drei 16A und ein 20A LS-Sicherungen. Die alten
drei 16A Sicherungen sind immer noch drin.

Verkleidung vom Sicherungskasten abgemacht, was sehe ich, all
die möglichen Zuleitungen insgesamt vier Drähte von Steckdose,
Licht, Herd und weiß der Geier noch was, sind allein an der
20A Sicherungen angeschlossen.

Ja super!!!
Mal im Ernst:
Grob fahrlässiger Pfusch, völlig unzulässig.

Also Leute, ich bin schon gelernte Elektriker, übe diesen
Beruf aber seit langem nicht mehr aus. Seit wann schließt man
Licht und Steckdosen am Herd Sicherungsautomat.

Gar nicht.

Beim Vermieter anrufen und den auf die unzulässige gemeingefährliche Ausführung hinweisen. Wenn der nicht reagiert, wird halt ein Sachverständiger hinzugerufen.
Und dem ausführenden Elektriker sollte man seine Lizenz (…zum Töten) entziehen.

hi juschi,

…wo bleiben denn die Antworten?
muß gleich weg, deshalb Kurzfassung:

Bistn braver Elektriker, hast nichts verlernt. Anlage ist brandheiss! Pfuscher hat mitten während der Arbeit aufgehört und gefährlichen Pfusch hinterlassen! Darf so nicht betrieben werden, kannst abschalten und Miete kürzen, falls streitlustig(nicht mein Rat!). Wenn Mieter, sofort Verantwortlichen, Vermieter/Hausverwaltung auffordern, Pfusch zu beseitigen.
Wenn Besitzer, sofort Verursacher ermitteln und auffordern. Oder - da Gefahr im Verzug - andere Firma machen lassen. Wegen Vertrauensbruch usw.

Auf jeden Fall SOFORT machen lassen bevor größerer Schaden entsteht!

Brav gemacht! Schorsch

Wenn Mieter, sofort Verantwortlichen, Vermieter/Hausverwaltung :auffordern, Pfusch zu beseitigen.

Ich habe lezte Woche gelernt, das insbesondere Wohnungsgesellschaften (kleine- mittlere Größenordnung) es einen Scheißdreck interessiert, wie die Elektrische Anlage in den Wohnungen aussschaut.

E-Check??? Was ist das?
Berührungsschutz? Was ist das? Da sind in eine alte Bakelite Verteilung nachträglich Automaten eingebaut. Diese passen natürlich nicht auf die alte Konstruktion. So hängen die so lose an ihrem Platz. Man kann ohne weiteres mit dem Finger in die Verteilung greifen.
Im Wohnzimmer wurde ein Serienschalter eingebaut und der Schutzleiter (dort noch rot) als geschalteten Draht missbraucht.
Im Kinderzimmer war eine Steckdose ohne Schutzleiter montiert (wie die schwarzen Bakelite nach dem Krieg).

Fazit: Der Elektriker war da! Die Steckdose ersetzt. Verteilung hat noch keinen ausreichenden Berührungsschutz. Der rote Draht im Wohnzimmer wurde isoliert.
Den geforderten E-Check den ich in der Aufforderung zur Beseitigung der Mängel geschrieben hatte, wurde nicht gemacht.

Gruß
Holger

hi Tremonia,

bist du doch noch aktiv (ich meine ausser Haus?). Dachte schon du hast längst viereckige Augen und Tastfinger

Dass die Vermieter und -gesellschaften alles abwiegeln was geht ist schon klar - wie beim Steuerausgleich oder Sozialamt, da muss man stets hartnäckig nachhaken. Aber der Unterschied ist zum Strom und Wasser ist der, daß hierzulande das bewährte Prinzip „den letzten beissen die Hunde“ ziemlich zuverlässig funktioniert (bei Wasser erst ab dem 3.OG), weil jeder Sachbearbeiter angst hat, den ‚Schwarzen Peter‘ zugeschoben zu bekommen. Das sieht man an den milliardenteuren Warnbaken über der Autobahn, der eigentlich vor echten Gefahren warnen soll, aber beim ersten Regentropfen vorsichtshalber schon mal „Schleudergefahr“ und 80 anzeigt (Ergebnis ist wohl bekannt)

Bei Strom hilft eigentlich (fast) immer der dezente Hinweis an den Betreiber, daß die Anlage sich in gefährlichem Zustand für Leib und Leben befindet oder erhebliche Brandgefahr davon ausgeht (wie hier), denn keiner will Schuld sein, wenn wirklich was passiert.

Da wird dann schon mal schnell geprüft, ob man den beanstandeten Gegenstand - hier el. Anlage Stromkreisverteiler - überhaupt vertraglich schuldet und wenn laut Mietvertrag ja, dann wird der schwarze Peter meist schnell an eine Fachfirma weitergeschoben und gut isses - für Vermieter UND den Fragesteller -

Nach meiner Ansicht genügt es schon, wenn der Mieter diesen gefahrenhinweis macht. Wenn der Hinweis aber auch noch von einer Fachfirma kommt mit gleichzeitiger Aufforderung zur Überprüfung und Beseitigung der el. Anlage, dann ist es idR ein Selbstläufer und geht recht quick.

Gruß Schorsch
grammatik ist Glückssache

Im Wohnzimmer wurde ein Serienschalter eingebaut und der
Schutzleiter (dort noch rot) als geschalteten Draht
missbraucht.

Nein, die rote Ader wurde nicht „missbraucht“.
Bei alten Installationen mit rot isolierten Leitern gab es noch keine Exklusivität der Farbe für den Schutzleiter. Rot war die Farbe für den Schutzleiter - stimmt. Aber auch die Verwendung als Außenleiter und Schaltader WAR zulässig und genießt somit „Bestandschutz“.
Dass „rot“ auch ein Außenleiter sein kann, musste ein Gas-Wasser-Installatuer schmerzlich erfahren, als er einen DLE an eine 4x6 anschloss. Sw-bl-gr-rt. Für ihn klar: sw-bl-gr = L1-L2-L3, rt = PE.
War nicht ganz richtig vermutet und bescheerte dem Kunden ein wahrhaft „prickelndes“ Duscherlebniss. (Er hat es überlebt!)
Natürlich war das shice so, deswegen gibt es ja nun nur noch wenige Ausnahmen, die Farbe gelb-grün für andere Zwecke als den Schutzleiter zu benutzen.

Im Kinderzimmer war eine Steckdose ohne Schutzleiter montiert
(wie die schwarzen Bakelite nach dem Krieg).

Die „Schweinsnasen“ Steckdosen? Die waren mal zulässig - „Schutz durch isolierende Räume“. Beim EInbau einer Zentralheizung schon hinfällig. Aber erzähl mal dem Installatuer, das wegen seiner neuen Heizung nun die Steckdosen verboten sind und er auf sowas achten muss.

Fazit: Der Elektriker war da! Die Steckdose ersetzt.

In klassischer Nullung? Das darf er nicht. Es galt ja: Schutz durch isolierenden Raum. Nun hat es wohl eine Raumänderung gegeben (vor XX Jahren beim Einbau der Heizung?). Und nun ändert er die Installation und darf sich nicht auf eine vor 30 Jahren zuletzt erlaubte Installationsart berufen.

Verteilung hat noch keinen ausreichenden Berührungsschutz.

Die gehört ausgewechselt, komplett.

Der
rote Draht im Wohnzimmer wurde isoliert.

Das war unnötig und unsinnig. Wäre die Verwendung der roten Ader unzulässig, dann reicht eine „Isolierung“ (ich nehme an, er hat sie mit schwarzem ISO-Band umwickelt?) nicht. Die Ader muss auf ihrer gesamten Länge die richtige Farbe haben. Wobei hier „rot“ ja gar nicht unzulässig war.

Den geforderten E-Check den ich in der Aufforderung zur
Beseitigung der Mängel geschrieben hatte, wurde nicht gemacht.

Nun ja. Ich kenn Kollegen, deren „E-Check“ ® für den A* war, aber sowas von…
(Duspol wird an Maschinengehäuse und Schutzkontakt einer Steckdose gehalten. Duspol piept? Dann Plakette drauf. Dauer pro Maschine: 10s. Man sollte wissen, dass die Durchgangsprüfung des Duspols schon ab 20kOhm piept…)

Nein, die rote Ader wurde nicht „missbraucht“.
Bei alten Installationen mit rot isolierten Leitern gab es
noch keine Exklusivität der Farbe für den Schutzleiter. Rot
war die Farbe für den Schutzleiter - stimmt. Aber auch die
Verwendung als Außenleiter und Schaltader WAR zulässig und
genießt somit „Bestandschutz“.

Richtig. Aber…
Es ist eine dreiadrige Leitung und keine vieradrige, wo der rote auch der Außenleiter sein kann.
In der gesamten Wohnung ist der Schutzleiter vorhanden. Im Wohnzimmer nicht. Also wurde er missbraucht.

Die „Schweinsnasen“ Steckdosen? Die waren mal zulässig -
„Schutz durch isolierende Räume“. Beim EInbau einer
Zentralheizung schon hinfällig. Aber erzähl mal dem
Installatuer, das wegen seiner neuen Heizung nun die
Steckdosen verboten sind und er auf sowas achten muss.

Die Heizungen waren schon immer in der Wohnung. Fällt also weg.
Ich gehe davon aus, das die Steckdose in den Niederlanden gekauft wurde und vom Vormieter eingebaut wurde. Dort gibt es die in der Form.

In klassischer Nullung? Das darf er nicht. Es galt ja: Schutz
durch isolierenden Raum. Nun hat es wohl eine Raumänderung
gegeben (vor XX Jahren beim Einbau der Heizung?). Und nun
ändert er die Installation und darf sich nicht auf eine vor 30
Jahren zuletzt erlaubte Installationsart berufen.

Keine klassische Nullung in der Wohnung.

Verteilung hat noch keinen ausreichenden Berührungsschutz.

Die gehört ausgewechselt, komplett.

Der
rote Draht im Wohnzimmer wurde isoliert.

Das war unnötig und unsinnig. Wäre die Verwendung der roten
Ader unzulässig, dann reicht eine „Isolierung“ (ich nehme an,
er hat sie mit schwarzem ISO-Band umwickelt?) nicht. Die Ader
muss auf ihrer gesamten Länge die richtige Farbe haben. Wobei
hier „rot“ ja gar nicht unzulässig war.

Und wo ist nun der geforderte Schutzleiter hin, der in der Wohnung vorhanden ist?
Das war also nicht richtig so.

Den geforderten E-Check den ich in der Aufforderung zur
Beseitigung der Mängel geschrieben hatte, wurde nicht gemacht.

Nun ja. Ich kenn Kollegen, deren „E-Check“ ® für den A* war,
aber sowas von…
(Duspol wird an Maschinengehäuse und Schutzkontakt einer
Steckdose gehalten. Duspol piept? Dann Plakette drauf. Dauer
pro Maschine: 10s. Man sollte wissen, dass die
Durchgangsprüfung des Duspols schon ab 20kOhm piept…)

Wenn der Duspol auch das Protokoll abspeichert geht das doch. :smile:

Gruß
Holger

Nein, die rote Ader wurde nicht „missbraucht“.
Bei alten Installationen mit rot isolierten Leitern gab es
noch keine Exklusivität der Farbe für den Schutzleiter. Rot
war die Farbe für den Schutzleiter - stimmt. Aber auch die
Verwendung als Außenleiter und Schaltader WAR zulässig und
genießt somit „Bestandschutz“.

Richtig. Aber…
Es ist eine dreiadrige Leitung und keine vieradrige, wo der
rote auch der Außenleiter sein kann.

Macht nix. Wenn da nur ein Schalter sitzt (keine Steckdose, ist klar) darf - nein durfte - die rote Ader auch Schaltader sein. Sehr üblich (und sehr unschön) war auch, zur Leuchte nur dreiadrig zu legen. Einmal N, zwei geschaltete L. Das sind dann die Anfragen hier „Wie Deckenleuchte an alte Leitung anschließen“ mit der Antwort: Gar nicht.
Auch schön, wenn man dann Abzweigdosen öffnet und einen wilden Farbmix sieht, z.B. dann eine schwarze, graue, braune und rote Ader unter einer Klemme.

In der gesamten Wohnung ist der Schutzleiter vorhanden. Im
Wohnzimmer nicht. Also wurde er missbraucht.

Also ist das eine Leitung, wo nicht nur Außenleiter und zwei geschaltete Adern dirn sind, sondern wo weitere Steckdosen von abgehen? Das war dann natürlich nicht zulässig. Da musste rot PEN oder PE sein.

Also ist das eine Leitung, wo nicht nur Außenleiter und zwei
geschaltete Adern dirn sind, sondern wo weitere Steckdosen von
abgehen? Das war dann natürlich nicht zulässig. Da musste rot
PEN oder PE sein.

Es handelt sich um die Zuleitung zur Deckenlampe.

Gruß
Holger

Also ist das eine Leitung, wo nicht nur Außenleiter und zwei
geschaltete Adern dirn sind, sondern wo weitere Steckdosen von
abgehen? Das war dann natürlich nicht zulässig. Da musste rot
PEN oder PE sein.

Es handelt sich um die Zuleitung zur Deckenlampe.

Tja, und da war es leider zulässig und üblich, in einer 3x1,5mm² zweimal Schaltader (rot und schwarz) und einmal Neutralleiter (grau) zu legen.
Bei Rohrinstallation habe ich da aber da eher zwei schwarze und einen grauen gesehen, ganz selten auch mal tatsächlich einen zusätzlichen Schutzleiter. Den hat man für Deckenleuchten offenbar als „unnötig“ angesehen.
Früher war eben doch nicht alles besser.