Moin,
ist Samstag ein Werktag?
Wenn man samstags im eingeschränkten Halteverbot parkt, welches nur an Werktagen gilt, könnten dann also Knöllchen verteilt werden?
Gruß,
Erster -äh- Oskar
Moin,
ist Samstag ein Werktag?
Wenn man samstags im eingeschränkten Halteverbot parkt, welches nur an Werktagen gilt, könnten dann also Knöllchen verteilt werden?
Gruß,
Erster -äh- Oskar
„Nach Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gelten als Werktag „alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.“ (§ 3 Abs. 2 BUrlG).“
Vielen Dank ihr beiden!
…ich hatte auch so ein komisches Gefühl im Bauch…
Oskar -bald um € 15,00 ärmer- 
Oskar -bald um € 15,00 ärmer-
Immer noch billiger als 15,00 km/h zu schnell 
Oskar -bald um € 15,00 ärmer-
Immer noch billiger als 15,00 km/h zu schnell
waage ich zu bezweifeln… war 6km/h zu schnell & musste auch 15 zahlen
Hi,
waage ich zu bezweifeln… war 6km/h zu schnell & musste auch
15 zahlen
6 km/h sind aber nicht 15 km/h, die kosten innerorts nämlich schon 25 EUR.
Gruss Jakob
Oskar -bald um € 15,00 ärmer-
Immer noch billiger als 15,00 km/h zu schnell
waage ich zu bezweifeln… war 6km/h zu schnell & musste auch
15 zahlen
Du hast meinen Beitrag falsch verstanden. Es sollte heißen dass die 15€ für’s falsch parken immer noch günstiger sind als 15 km/h zu schnell.
„Nach Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gelten als Werktag „alle
Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage
sind.“ (§ 3 Abs. 2 BUrlG).“
Warum schaust du so weit?
Die gleiche Regelung befindes sich im BGB