Erste-Hilfe-Lehrgang §8b STVZO

ich habe 1999 oben genannten Lehrgang nach § 8b STVZO mit 16 Unterrichts-Einheiten absolviert… und 2 Jahre später meinen Führerschein (B) gemacht.
Möchte jetzt FSK CE machen und hier meine Frage: Gilt der Lehrgang dann immer noch oder muss ich den wiederholen?

Hast du FAQ1129 gelesen?

Davon abgesehen liegt es in der Hand der Führerscheinstelle, ob die den Nachweis akzeptieren. Also dort nachfragen.
Allerdings solltest du dir Gedanken machen, ob es nicht sinnvoll wäre, erneut einen Kurs zu besuchen um die Kenntnisse aufzufrischen. Wenn du mal in eine Situation gerätst, in der du Erste Hilfe anwenden musst wirst du froh darüber sein.

Gruß
Steffen

ich habe 1999 oben genannten Lehrgang nach § 8b STVZO mit 16
Unterrichts-Einheiten absolviert… und 2 Jahre später meinen
Führerschein (B) gemacht.
Möchte jetzt FSK CE machen und hier meine Frage: Gilt der
Lehrgang dann immer noch oder muss ich den wiederholen?

Hallo,
hiernach:
http://www.essen.de/Dokumente/Fahrerlaubnis_06_2003.pdf
gilt:
„Eine Bescheinigung über „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ bzw. „Erste Hilfe“ ist unbegrenzt gültig.“
Wobei es für Klasse C wirklich der 16-stündige Kurs ‚Erste Hilfe‘ sein muss, nicht der kürzere mit 6 Stunden.

Aber: ianal.

Gruß
loderunner

Also… ich hab mich jetzt bei der Führerscheinstelle im Landratsamt schlau gemacht. darauf hätte ich eigentlich auch selbst kommen könnnen :smile:

und da gibts jetzt folgendes zu sagen:
Dieser Erste-Hilfe-Lehrgang ist auf unbegrenzte Zeit gültig. Gott sei Dank. Es liegt nur im eigenen Interesse den hin und wieder aufzufrischen.

Danke für die Antworten.