Kreisverkehr und Geschwindigkeitsbeschränkung

Hallo,
hebt ein Kreisverkehr die Geschwindigkeitsbeschränkung auf?
Vor dem Kreisverkehr ist auf 60 beschränkt (ist außerorts wohl so üblich). Darf man danach wieder 100 fahren?
Die Straße war nämlich bevor der Kreisverkehr gebaut wurde auf 80 beschränkt und ist es jetzt auch wenn man aus zwei Richtungen darauf zufährt (also bevor auf 60 beschränkt wird) und ab der jeweils nächsten Kreuzung, die aber ein paar Kilometer weg ist, wieder.
Wurden da also einfach hinter dem Kreisverkehr die Schilder vergessen, oder muß man wissen, daß man dort nur 80 fahren darf? Die Straße ist jetzt nicht besser oder sonstwas als vorher, aber absolut übersichtlich und griffig, weshalb kein Grund besteht nicht auch 100 zu fahren.

Cu Rene

‚gefühlsmäßige‘ Antwort
Moin,

ich weiss ja, dass Gefühle im Straßenverkehr nix zu suchen haben, aber ich würde es so sehen: Kreisverkehr ausserhalb geschl. Ortschaften: wenn nach der Ausfahrt keine Geschw.Beschr. steht: 100 km/h. Eine eventuelle Beschr. VOR dem Kreisel kann mMn nicht zählen, da man ja mehrere Richtungen hat, aus denen man in den Kreisel einfahren kann.
Soweit ich weiss, gelten Streckenverbote (Geschw. Begr. / Überholverbot usw.) immer nur bis zur nächsten Einmündung und müssen danach wiederholt werden, um weiter zu gelten. Einmündung dürfte hier =Kreisel sein.

Gruß,

Florian

Soweit ich weiss, gelten Streckenverbote (Geschw. Begr. /
Überholverbot usw.) immer nur bis zur nächsten Einmündung und
müssen danach wiederholt werden, um weiter zu gelten.
Einmündung dürfte hier =Kreisel sein.

Das ist falsch. Streckenverbote gelten, bis sie aufgehoben werden.
Wenn Du Tempo 60 hast, musst Du auch nach einer Kreuzung noch weiter 60 fahren, auch wenn Du weißt, dass auf einer der anderen Straßen, die hier einmünden, keine Geschwindigkeitsbegrenzung steht.
Aufgehoben wird die Geschwindigkeitsbegrenzung, wenn Du von der Straße abbiegst. Es kann also durchaus sein, dass auf einer Straße für zwei Fahrzeuge unterschiedliche Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten. Allerdings zeichnet das auch das Unverständnis der Schilder aufstellenden Behörde aus.

Aus dem Grund würde ich auch denken, dass nach dem Kreisverkehr Tempo 100 gilt, weil Du im Kreisverkehr eigentlich nicht geradeaus fahren kannst.

Gruß,
-Efchen

Danke

Aus dem Grund würde ich auch denken, dass nach dem
Kreisverkehr Tempo 100 gilt, weil Du im Kreisverkehr
eigentlich nicht geradeaus fahren kannst.

zumindest in dem fiktiven Kreisverkehr nicht. Abgebogen ist man doch schon, wenn man in den Kreisverkehr einfährt. Dann könnte man da also theoretisch sogar mit 100 Sachen seine Runden drehen. Wär mal was für einen Rennfahrer, der das auch praktisch kann.

Cu Rene

Mal kurz zur Definition Strecke im Verkehr.
Sie beginnt irgendwo als Vorfahrtstraße, und endet definiert wenn entweder ein Zeichen Vorfahrt achten oder Stoppstelle kommt.
Anders ausgedrückt, befindet man sich auf der Vorfahrtsstraße, befindet man sich auf einer Strecke. Da brauchen die Streckenzeichen auch bei Einmündungen nicht wiederholt werden. Und was auch wichtig ist zu wissen, wer in so eine Strecke mit Streckenverbot einbiegt, auch für den gelten die Streckenverbote, auch wenn er das Schild nicht sehen konnte. Ortsfremde haben aber Chancen da auf Unwissenheit sich herauszureden.

Als Anmerkung noch dazu, Streckenverbote werden durch die Zeichen 278 , 280 , 281 , 282 aufgehoben, oder sie sind von vornherein auf eine bestimmte Länge definiert. Hinzu kommt noch, Ortstafel heben ebenfalls die Beschränkung auf.

Wenig bekannt auch die Kombination von Gefahrenzeichen und Geschwindigkeitsbegrenzung an einem Pfosten. Hier endet die Begrenzung wenn die Gefahrenstelle, z.B. Baustelle passiert ist. Es braucht kein Zeichen 282

Hier der Text
Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzschild die Länge der Verbotsstrecke angegeben ist. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Verkehrszeichen 278 bis 282 StVO." (§ 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO).

Zur Eingangsfrage Kreisverkehr, vor jedem Kreisverkehr steht das Zeichen 205 Vorfahrt gewähren, und damit Ende der Strecke.

Gruß

hartmut

Abgebogen ist
man doch schon, wenn man in den Kreisverkehr einfährt. Dann
könnte man da also theoretisch sogar mit 100 Sachen seine
Runden drehen.

Och, das hab ich doch schon alles erlebt. Ich fahre auf einen Kreisverkehr zu, reduziere meine Geschwindigkeit auf die erlaubten 70 km/h und dann schießt einer von hinten heran, mit ungebremster Geschwindigkeit überholt er mich und fährt auf der LINKEN Spur in den - glücklicherweise - leeren Kreisverkehr ein, und fährt mit dieser Geschwindigkeit linksn in den Kreisverkehr ein und an der (linksrum) nächsten Ausfahrt wieder raus. An der Stelle ist die Fahrbahn nahezu gerade.

Schlimm sowas!

Gruß,
-Efchen

Soweit ich weiss, gelten Streckenverbote (Geschw. Begr. /
Überholverbot usw.) immer nur bis zur nächsten Einmündung und
müssen danach wiederholt werden, um weiter zu gelten.
Einmündung dürfte hier =Kreisel sein.

Das ist falsch. Streckenverbote gelten, bis sie aufgehoben
werden.

Das ist falsch, Geschwindigkeitsbeschränkungen (wie auch Parkverbote u.ä.) gelten nur bis zur nächsten Einmündung/Kreuzung.

Wenn Du Tempo 60 hast, musst Du auch nach einer Kreuzung noch
weiter 60 fahren, auch wenn Du weißt, dass auf einer der
anderen Straßen, die hier einmünden, keine
Geschwindigkeitsbegrenzung steht.

Und woher soll der Blitzer der evtl. 300 Meter weiter steht wissen, ob ich aus der (nicht beschränkten) Nebenstraße komme ? ? ?

Aufgehoben wird die Geschwindigkeitsbegrenzung, wenn Du von
der Straße abbiegst.
Es kann also durchaus sein, dass auf
einer Straße für zwei Fahrzeuge unterschiedliche
Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten.

Eben das kann nicht sein ! siehe oben

Allerdings zeichnet das
auch das Unverständnis der Schilder aufstellenden Behörde aus.

Die Schilder sind schon richtig gestellt

Aus dem Grund würde ich auch denken, dass nach dem
Kreisverkehr Tempo 100 gilt, weil Du im Kreisverkehr
eigentlich nicht geradeaus fahren kannst.

Ein Kreisverkehr ist auch nur eine Einmündung. Also nach dem Kresiverkehr hast du freie Fahrt. Besser gesagt - alles Schilder, die vor der Einfahrt in den Kreisverkehr galten haben keine Wirkung mehr (Ausnahme „Zone“-Schilder)

Gruß,
-Efchen

Gruß Michael

Hallo,

Das ist falsch, Geschwindigkeitsbeschränkungen (wie auch
Parkverbote u.ä.) gelten nur bis zur nächsten
Einmündung/Kreuzung.

Hier steht leider was anderes, lies mal:
http://www.fahrtipps.de/frage/streckenverbot-aufhebu…
Offensichtlich bist Du derjenige, der falsch liegt.
Gruß
loderunner

Deutschland, Deine Verkehrszeichen… *seufz*

Soweit ich weiss, gelten Streckenverbote (Geschw. Begr. /
Überholverbot usw.) immer nur bis zur nächsten Einmündung und
müssen danach wiederholt werden, um weiter zu gelten.
Einmündung dürfte hier =Kreisel sein.

Das ist falsch. Streckenverbote gelten, bis sie aufgehoben
werden.

Das ist falsch, Geschwindigkeitsbeschränkungen (wie auch
Parkverbote u.ä.) gelten nur bis zur nächsten
Einmündung/Kreuzung.

Woher nimmst Du Deine Informationen?
Mein Bruder ist Fahrlehrer. Ich behaupte, dessen Aussagen sollten richtig sein :smile:

Und woher soll der Blitzer der evtl. 300 Meter weiter steht
wissen, ob ich aus der (nicht beschränkten) Nebenstraße komme
? ? ?

Da stellt man eben keinen Blitzer auf, denn der Blitzer kann das natürlich nicht wissen.

Allerdings zeichnet das
auch das Unverständnis der Schilder aufstellenden Behörde aus.

Die Schilder sind schon richtig gestellt

Richtig sind sie aufgestellt, wenn z.B. außerhalb geschlossener Ortschaften vor einer Ampel ein 70-Schild kommt und dann entweder hinter der Ampel das 70-Ende-Schild steht oder ein weiteres 70-Schild. Das letztere stünde dann nämlich nicht da, um Dir zu sagen, dass Du weiterhin 70 fahren musst, sondern um Abbiegern zu sagen, dass hier 70 ist.

Nur, die eigentliche Kreisverkehr-Frage ist leider noch nicht geklärt :smile:

Schöne Pfingsten,
-Efchen

Schande über mich, Asche auf mein Haupt

Ja, ICH habe falsch gelegen

Autobahnendeschild
Hi,

Das ist falsch. Streckenverbote gelten, bis sie aufgehoben
werden.
Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten. Allerdings zeichnet das
auch das Unverständnis der Schilder aufstellenden Behörde aus.

das schöne an dieser Regelung ist ja, dass die außer ein paar schlauen Leuten hier im Forum keine Sau unter den dt. Autofahrern kennt und auf solchen Strecken dann noch mehr gedrängelt wird als eh schon. Auf meiner „Hausstrecke“ gibt es auch so ein schönes Beispiel. Vor der Kreuzung 70 und dannach wird die kilometerweise nicht aufgehoben.

Und wo wir schonmal bei der Frage sind: Hebt denn wenigstens das Ende einer Strasse/Strassenart das Tempolimit auf?
Beispiel: Autobahn geht zu Ende, Tempolimit 60, Verengung auf eine Spur, dann normale Landstrasse, nun Autobahnendeschild. Tempo 60 oder 100 erlaubt?

Grüße,
J~

Und wo wir schonmal bei der Frage sind: Hebt denn wenigstens
das Ende einer Strasse/Strassenart das Tempolimit auf?
Beispiel: Autobahn geht zu Ende, Tempolimit 60, Verengung auf
eine Spur, dann normale Landstrasse, nun Autobahnendeschild.
Tempo 60 oder 100 erlaubt?

Meiner Meinung nach klar 100.
Im Zweifelsfalle gilt hier, dass das Tempo-60-Schild wegen der Straßenverengung, also wegen eines Hindernisses gilt, und sobald dieses Hindernis vorbei ist, gilt wieder das alte Tempolimit. Meist zusammen mit anderen Hinweisschildern, z.B. „Achtung Kinder“ mit Zusatzschild „Schule“ oder bei Baustellen auf Autobahnen.

Ein Ortsausgangsschild hebt die Geschwindigkeitsbegrenzung übrigens auch nicht auf. Ein Fehler, der gerne gemacht wird, ist Geschwindigkeitsbeschränkungen innerorts mit einem Tempo-50-Schild „aufzuheben“. Das Schild gilt dann aber tatsächlich auch noch nach dem Ortsausgangsschild (sofern Du immer geradeaus fährst). Ein Tempo-30-Schild ist mit einem Tempo-30-Ende-Schild aufzuheben.

Gruß,
-Efchen

Das …
geht ja gar nicht. Ist ja tierisch diese Gesetzgebung! :wink: