'Anlieger frei' - Fremde Parker

Hallo!

Aufgrund einer Veranstaltung sind alle ortsnahen Wohnstraßen (betreffende Straße ist sogar eine Sackgasse) für den Verkehr gesperrt - es steht ein „Durchfahrt verboten“-Schild an der Straßeneinfahrt sowie der Hinweis „Für Anlieger und Radfahrer frei“ und „Keine Parkmöglichkeit für Veranstaltungsbesucher“. Nun meinen aber einige, dass es sich doch ganz wunderbar in dieser Straße parken lässt und nehmen das tagsüber vorhandene Platzangebot freudig in Anspruch. Am Nachmittag/Abend kommen nun die Anlieger nach Hause und finden zu Hauf keinen Parkplatz mehr (es gibt nur Parkmöglichkeiten am Straßenrand, keine privaten Stellplätze).

Was also bedeuten die Hinweise an der Straßeneinfahrt? Sind sie ein gut gemeinter Hinweis, eine Bitte für Verständnis der Besucher gegenüber den Bewohnern, die nun keine Parkplätze mehr finden? Oder ist es eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechend geahndet werden kann (und macht das eigentlich das Ordnungsamt oder die Polizei)?

Habe ich es richtig erfasst, dass ein Anlieger jemand ist, der an der Straße anliegt, also jemand, der dort wohnt, und nicht jemand, der ein Anliegen hat?!

LG
die Lidscha

Was also bedeuten die Hinweise an der Straßeneinfahrt? Sind
sie ein gut gemeinter Hinweis,

Kein Hinweis sondern ein klares Verbot

Oder ist es eine Ordnungswidrigkeit, die
entsprechend geahndet werden kann (und macht das eigentlich
das Ordnungsamt oder die Polizei)?

Es ist eine Ordnungswidrigkeit, und der Ansprechpartner wäre das Ordnungsamt. Die Polizei macht nur in Ausnahmefällen hier etwas. Kann aber auch regional anders sein.

Habe ich es richtig erfasst, dass ein Anlieger jemand ist, der
an der Straße anliegt, also jemand, der dort wohnt, und nicht
jemand, der ein Anliegen hat?!

Jemand der ein Anliegen in der Straße hat, also auch z.B. Besucher, Kunden.

Gruß

hartmut