Zeuge Ehefrau

Hallo,

zählt bei einem Verkehrsunfall die Ehefrau auf dem Beifahrersitz als Zeuge,

a) wenn sie der einzige Zeuge ist?
b) wenn es andere Gegenzeugen gibt?

Wie bewertet das die Staatsanwaltschaft bzw. die gegnerische Versicherung?

Gruß Tilo

Hi Tilo,

die Ehefrau kann vor Gericht aussagen, muss aber nicht. Wenn sie aussagt, hat sie sich genauso an die Wahrheit zu halten wie jeder andere Zeuge auch. Ob "Gegen"zeugen vorhanden sind, hat auf die Bewertung der Aussage vor Gericht keinen Einfluss.

Wie bewertet das die Staatsanwaltschaft bzw. die gegnerische
Versicherung?

Der Staatsanwalt bewertet gar nichts, das obliegt dem Richter. Die Versicherung kann und darf werten, wie und was sie mag, im Regelfall Zweifelsfall wird sie so werten, wie es ihren Interessen entspricht.

Gruß Ralf