Mietwagen ab wann?

Angenommen, ein parkendes Auto wird an einem Freitag Nachmittag unverschuldet so beschädigt, dass es nicht mehr fahrtüchtig ist! Nachdem die Polizei den Schaden aufgenommen hat (Schuldfrage ist also zweifelsfrei geklärt), bringt der Geschädigte am gleichen Tag sein Fahrzeug in die Werktstatt. Die Werkstatt wartet nun auf die „Kostenübernahmeerklärung“ der gegnerischen Versicherung, um dann mit der Reparatur zu beginnen! Bis die Versicherung den Fall bearbeitet, kann das ja noch dauern…
Der Geschädigte braucht das Fahrzeug aber beruflich ab Montag früh, steht ihm ab UNFALLZEITPUNKT ein Ersatzwagen zu oder muss er wirklich warten, bis die Versicherung das OK gibt und die Reparatur beginnt?

Hi,

der Anspruch auf einen Ersatzwagen besteht ab dem Unfallzeitpunkt sofern das eigene Fahrzeug definitiv nicht mehr benutzt werden kann und endet mit der Fertigstellung der Reparatur.

Gruss Jakob

Hi,

in meinem fall war mal ein unfall am samstag nachmittag und abends um 21:00 der leihwagen da

Gruss behave