Foto von Radarkontrolle

Hallo, wenn auf dem Bild, der Fahrer nur von der Seite zu sehen ist, darf das dann trotzdem zur Ermittlung des Fahrers verwendet werden?
Oder müssen die Bilder grundsätzlich von vorne sein?

Hi,

Eine ähnliche Frage wollte ich auch stellen, da eine mir sehr gut bekannte Endurofahrerin ein Bild bekam auf dem sie von hinten aufgenommen wurde (incl Vergrößerung eines schwarzen Motorradhelms). ;o)
Allerdings wollte ich eher fragen ob diese Messungen nicht irgendwie standardisiert durchgeführt werden müssen, weil sie ganz sicher nicht die angeblichen 68km/h innerorts gefahren ist (sie ist immer die die mit Leuten schimpft die innerorts rasen), das Bild 3 Mopeds zeigt (nur sie bekam eine Anzeige als Letzte in der Schlange) und sie sich nur vorstellen kann dass da ein Mess- oder Bedienfehler vorliegt aber keine Ahnung hat wie sie das nun glaubhaft machen soll.

Wahrscheinlich wird sie zahlen müssen und nie erfahren was da los war.

Kann man eigentlich auch unter Vorbehalt zahlen? Nicht jeder will einen Rechtstreit aber bei „Zahlung zur Ärgerminimierung“ hat man ja automatisch die Schuld anerkannt. :o(

Grüße
M.

Hallo,
die Frage kannst Du Dir durch Logik selber beantworten, indem Du Dir überlegst, dass ein Zur-Seite-Schauen wohl kaum vor einer Strafe retten kann.
Wenn der Fahrer erkennbar ist, ist er erkennbar. Wenn nicht, nicht.
Gruß
loderunner

Halole,

in Deutschland wir nicht von hinten fotografiert, Ausnahme, wenn direkt danach angehalten wird. Dann gibt es noch die Möglichkeit von hinten und vorne gleichzeitig blitzen, wird eben auf Moppestrecken gemacht.

Die Messungen sind Narrensicher, Einsprüche in der Richtung sehr selten erfolgreich weil die gesamte Messung protokolliert wird, mit Testbilder usw. . Durch Schablonen bei Radar kann festgestellt werden welches Fahrzeug den Blitz ausgelöst hat. Überprüfen könnte es ein Gutachter, Akteneinsicht bekommt ein Rechtsanwalt.

Die Fahrereigenschaft deiner Bekannten muss feststehen, ist der Fahrer nicht zu identifizieren gibt es auch keine Strafe. Wäre bei einem Bild nur von hinten der Fall.

Unter Vorbehalt zahlen geht nicht, wenn es nur eine Verwarnung ist, dann ist mit zahlen der Vorgang abgeschlossen.

Sie kann natürlich Einspruch einlegen, dann aber mit dem Risiko, dass noch eine Verwaltungsgebühr von 20€ und Porto ca. 5,60€ dazu kommt, oder es vor Gericht geht.

gruß

hartmut

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nur von hinten!
Hi Hartmut,

Danke für Deine Antwort zu diesem Beispiel.

in Deutschland wir nicht von hinten fotografiert, Ausnahme,
wenn direkt danach angehalten wird. Dann gibt es noch die
Möglichkeit von hinten und vorne gleichzeitig blitzen, wird
eben auf Moppestrecken gemacht.

Kannst Du das mal dem zertifizierten Landratsamt Freudenstadt sagen? ;o)
Es gäbe in diesem Fall nur ein Bild von hinten auf dem 3 Motorradfahrer zu sehen sind. Neben dem Bild sind zwei kleine Vergrößerungen von Kennzeichen des letzten Fahrzeugs (schon recht unschaft aber lesbar, was bei den vorderen Fahrzeugen nicht der Fall sein dürfte) und vom Kopf (bzw Helm).
Angehalten wurde nicht! Keine der Personen auf dem Bild hätte etwas von der Aufnahme gemerkt und sie seien sich auch sicher nicht so schnell gewesen zu sein.

Die Messungen sind Narrensicher, Einsprüche in der Richtung
sehr selten erfolgreich weil die gesamte Messung protokolliert
wird, mit Testbilder usw. . Durch Schablonen bei Radar kann
festgestellt werden welches Fahrzeug den Blitz ausgelöst hat.
Überprüfen könnte es ein Gutachter, Akteneinsicht bekommt ein
Rechtsanwalt.

Ich glaube nicht einmal dass in jenem Fall geblitzt wurde, wobei man das vielleicht nicht unbedingt merken muss wenn es hinter einem blitzt…
Gerät könnte al Traffipax - speedophot bezeichnet werden…klänge nach Pistole, oder?

Die Fahrereigenschaft deiner Bekannten muss feststehen,

Wie meinst Du das???

ist

der Fahrer nicht zu identifizieren gibt es auch keine Strafe.
Wäre bei einem Bild nur von hinten der Fall.

Zu identifizieren wäre nur das Kennzeichen…unnu? Damit ist der Halter klar.

Na es geht ja auch nicht um irgendwelche Spielereien a la „war ich nciht, weiss nicht wer mein Motorrad fuhr“. Die Halterin sei gefahren, aber halt nicht so schnell.

Sie kann natürlich Einspruch einlegen, dann aber mit dem
Risiko, dass noch eine Verwaltungsgebühr von 20€ und
Porto ca. 5,60€ dazu kommt, oder es vor Gericht geht.

Ebent. Man hat die Wahl zu zahlen und seine Ruhe zu haben (aber leider damit automatisch eine Schuld eingestanden zu haben) oder man hat Ärger und einen Zeitaufwand der in keiner Relation steht. :o(

Grüße
M.

Hallo,

Kannst Du das mal dem zertifizierten Landratsamt Freudenstadt
sagen? ;o)
Es gäbe in diesem Fall nur ein Bild von hinten auf dem 3
Motorradfahrer zu sehen sind. Neben dem Bild sind zwei kleine
Vergrößerungen von Kennzeichen des letzten Fahrzeugs (schon
recht unschaft aber lesbar, was bei den vorderen Fahrzeugen
nicht der Fall sein dürfte) und vom Kopf (bzw Helm).
Angehalten wurde nicht! Keine der Personen auf dem Bild hätte
etwas von der Aufnahme gemerkt und sie seien sich auch sicher
nicht so schnell gewesen zu sein.

Da würde ich dem Landratsamt Freudenstadt doch mal etwas einheizen. Es muss immer noch die Schuld bewiesen werden, und bei einem Photo von hinten geht das eben nicht, weil der Fahrer nicht zum erkennen ist. Außerdem gibt es keine Massenmessungen von 3 Maschinen gleichzeitig, da muss jedes Mopped einzeln gemessen werden. Innerhalb eine Gruppe können auch die Geschwindigkeiten variieren.

Ich glaube nicht einmal dass in jenem Fall geblitzt wurde,
wobei man das vielleicht nicht unbedingt merken muss wenn es
hinter einem blitzt…
Gerät könnte al Traffipax - speedophot bezeichnet
werden…klänge nach Pistole, oder?

Die Traffipax sind Radargeräte die auf dem Boden stehen, keine Laser. Und es kann auch ohne Blitz arbeiten, wird aber selten bis nie gemacht. Es ist ein schöner roter Blitz.

Die Fahrereigenschaft deiner Bekannten muss feststehen,

Zu identifizieren wäre nur das Kennzeichen…unnu? Damit ist
der Halter klar.

Es kann nur der Fahrer bestraft werden, und bei einem Blitz von hinten ist nur an Hand des Kennzeichens der Halter feststellbar. Der kann nicht bestraft werden für etwas was er nicht zum verantworten kann. Bischen mehr Mühe müssen die sich schon geben.

Na es geht ja auch nicht um irgendwelche Spielereien a la „war
ich nciht, weiss nicht wer mein Motorrad fuhr“. Die Halterin
sei gefahren, aber halt nicht so schnell.

Ebent. Man hat die Wahl zu zahlen und seine Ruhe zu haben
(aber leider damit automatisch eine Schuld eingestanden zu
haben) oder man hat Ärger und einen Zeitaufwand der in keiner
Relation steht. :o(

Es geht da nicht um die par € , mir ginge es das darum das solche Dinge nicht vorkommen dürfen. Sonst haben wir bald solche Regeln wie in Österreich.

Wäre ich in dem Fall betroffen, der erste Schritt wäre ein Foto anfordern, dann kann sofort gesagt werden wer gefahren ist.

Bei der Messung sind so viele Fehler vorhanden die niemals vorkommen dürften, keinen Cent würde ich zahlen, denn spätestens vor Gericht würden diese Methoden zu einem Freispruch mit einem Rüffel für die Überwacher enden.

Aus der Schilderung noch mal zusammengefasst.
Ein Motorrad wird gemessen, drei sollen bestraft werden, geht eigentlich schon technisch nicht. Die Anlage kann etwa alle 0,5Sek. Ein Bild machen. Da muss also der Ganze Pulk gemessen worden sein, und damit ist das Messergebnis nicht zuzuordnen. Einer der wenigen Fälle in denen das Messergebnis nicht stimmt. Zur Auswertung gibt es Schablonen, vermute mal, die wurden nicht eingesetzt.

Unbekannter Fahrer, Halter kann nicht bestraft werden. Das ist ein Unding.

Gruß

hartmut

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Hi nochmal,

Hb mich vielleicht unklar ausgedrückt: Nur der Fahrer des letzten Motorrades von den dreien die auf dem Bild zu sehen sind hätte einen Bußgeldbescheid bekommen.
Das Bild wurde erst nach telephonischer Anfrage zugeschickt. Am Telephon hätte eine freundliche Dame erklärt dass bei der Messung alles in Ordnung sei sonst wäre das bei den Probemessungen aufgefallen.

Sollte die Endurofahrerin dem Landratsamt schreiben dass sie findet dass weder die zuordnung der Geschwindigkeit auf eines der Motorräder nachvollziehbar sei noch die Person identifiziert werden könne und sie daher das Bußgeld nicht zahlt???
Oder soll sie sagen, dass sie nicht gefahren sei (fände ich eigentlich blöd)weil die Motorräder durchgetauscht wurden und sie nur noch weiss dass sie in dem Ort eine Harley fuhr ?

Das mit den Schablonen hab ich ehrlich gesagt nicht verstanden

Die Traffipax sind Radargeräte die auf dem Boden stehen, keine
Laser. Und es kann auch ohne Blitz arbeiten, wird aber selten
bis nie gemacht. Es ist ein schöner roter Blitz.

Dann wäre doch anhand der Position der drei Motorräder (ordentlicher Sicherheitsabstand) klar dass es „nur“ das dritte Moped war, oder?

Aber wenn die zwei ersten nicht geblitzt wurden, wie soll das denn gehen mit der Geschwindigkeit??? 18km/h Unterschied im Pulk ist kaum machbar! ;o)))

Es geht da nicht um die par € , mir ginge es das darum
das solche Dinge nicht vorkommen dürfen. Sonst haben wir bald
solche Regeln wie in Österreich.

Daher hatte die Endurofahrerin ihren letzen Bußgeldbescheid - vor 7 Jahren - gschätzte Geschwindigkeit!!!

Bei der Messung sind so viele Fehler vorhanden die niemals
vorkommen dürften, keinen Cent würde ich zahlen, denn
spätestens vor Gericht würden diese Methoden zu einem
Freispruch mit einem Rüffel für die Überwacher enden.

sicher?
Was hat die Fahrerin zu erwarten an Aufwand und Kosten?

Grüße
M.

Hallo,

Hb mich vielleicht unklar ausgedrückt: Nur der Fahrer des
letzten Motorrades von den dreien die auf dem Bild zu sehen
sind hätte einen Bußgeldbescheid bekommen.

Dann kann die Messung schon stimmen, dann kann die Geschwindigkeit einer Maschine zugeordnet werden, bleibt aber immer noch die Frage wer ist gefahren. Mit einem Heckphoto kann das nicht gesagt werden.

Sollte die Endurofahrerin dem Landratsamt schreiben dass sie
findet dass weder die zuordnung der Geschwindigkeit auf eines
der Motorräder nachvollziehbar sei noch die Person
identifiziert werden könne und sie daher das Bußgeld nicht
zahlt???
Oder soll sie sagen, dass sie nicht gefahren sei (fände ich
eigentlich blöd)weil die Motorräder durchgetauscht wurden und
sie nur noch weiss dass sie in dem Ort eine Harley fuhr ?

Nur aus Verständnisgründen, Ist Halter ungleich Fahrerin, und hat der Halter einen Anhörungsbogen bekommen, und darin die Fahrerin benannt? Dann gelten andere Spielregeln, dann ist die Fahrerin bekannt.

Das Moppeds mal getauscht werden ist nicht ungewöhnlich. Deshalb braucht man das Bild, dann kann der Fahrer benannt werden. Was Du weißt, ist egal, die sollen ihre Arbeit korrekt machen, dann entstehen die Probleme nicht.

Das mit den Schablonen hab ich ehrlich gesagt nicht verstanden

Wenn sich mehrere Fahrzeuge auf dem Bild befinden, wird der Messbereich durch die Schablone kenntlich gemacht. Damit kann definitiv gesagt werden welches Fahrzeug gemessen wurde. Befinden sich zwei Fahrzeuge in dem Messbereich, ist die Messung ungültig.

Dann wäre doch anhand der Position der drei Motorräder
(ordentlicher Sicherheitsabstand) klar dass es „nur“ das
dritte Moped war, oder?

In dem Fall ja.

Aber wenn die zwei ersten nicht geblitzt wurden, wie soll das
denn gehen mit der Geschwindigkeit??? 18km/h Unterschied im
Pulk ist kaum machbar! ;o)))

Die Erklärung ist recht einfach. Gemessen wird ab. Und dieses ab ist sehr variabel. Als Beispiel Messung innerorts. 50 zulässig. Vorwerfbar sollen mindestens 6km/h zuviel sein. Es wird eine Toleranz ( maximaler Fehler der Messung ) von 3km/h angenommen. Es wird dann erst ab 59km/h gemessen. Je nachdem wer misst, kann man auch andere Auslösewerte einstellen, z.B. ab 20km/h zuviel wird geblitzt, vorwerfbar dann 17km/h Fährt also eine Gruppe durch die Kontrolle davon die Ersten mit 19zuviel passiert nichts, nur wenn einer 20zuviel hat, dann blitzt es. Diese Schwankung innerhalb einer Kolonne ist völlig normal.
Zur Ergänzung, über 100km/h sind es 3% Toleranz.

Daher hatte die Endurofahrerin ihren letzen Bußgeldbescheid -
vor 7 Jahren - gschätzte Geschwindigkeit!!!

Sehr vorbildlich, hatte ich auch so ungefähr 7Jahren, mit 6km/h Überschreitung. :wink:

sicher?

Das mit der Messung hat sich ja jetzt erledigt, es wurde kein Pulk gemessen sondern ein Einzelfahrzeug, damit dürfte die Messung korrekt sein.

Was hat die Fahrerin zu erwarten an Aufwand und Kosten?

Im Moment 20€ +Porto Einschreiben wenn sie die Verwarnung nicht annimmt. Dann wird ein Bußgeldbescheid daraus. Dagegen kann dann Einspruch eingelegt werden. Dann kommt es entweder zur Einstellung, oder es geht zum Gericht. Bis zum Gericht kann dann der Einspruch zurückgenommen werden, ohne das es mehr kostet.

Wenn kein Bild vorliegt durch den der die Fahrer/in identifiziert werden kann, sollte sehr schnell die Einstellung kommen. Kann mir nicht vorstellen, dass die wirklich ohne Beweis es vor Gericht durchziehen wollen.

Gruß

hartmut

Sollte die Endurofahrerin dem Landratsamt schreiben dass sie
findet dass weder die zuordnung der Geschwindigkeit auf eines
der Motorräder nachvollziehbar sei noch die Person
identifiziert werden könne und sie daher das Bußgeld nicht
zahlt???

Am Besten wäre sie schreibt gar nicht zurück. Zum Glück haben wir in Deutschland noch die Situation, dass mir eine Schuld nachgewiesen werden muss - nicht ihc muss meine Unschuld beweisen.
Und da will ich den sehen, der sich anhand eines Bildes von einem Sturzhelm (noch dazu von hinten) zutraut zu sagen „DIE ist gefahren“.