Schmerzensgeld bei Motorradunfall

Hallo,
ich schildere hier einmal einen rein hypotetischen Fall!
Es dreht sich um das Schmerzensgeld nachdem der Geschädigte zum Anwalt gegangen ist. Die Schuldfrage ist eindeutig geklärt, es geht nur noch um die „Verhandlung“ mit der gegnerischen Versicherung. 10 Tage Krank - HWS ohne weitere Behandlung inkl. Schürfwunden und Prellungen, hinzu kommt noch eine Schleimbeutelentzündung im Ellebogen. Es gibt wohl eine Schmerzensgeldtabelle (aus der man in dieser Kombination nichts herauslesen kann), aber solche „Bagatellschäden“ werden doch auch mehr auf Verhandlungsbasis mit der Versicherung geklärt,oder?! Gehe ich da recht in der Annahme? Der Anwalt xy hat daraufhin ein Schmerzensgeld in Höhe von 1000 Euro verlangt, ohne aber vorher nachzufragen ob der Geschädigte damit einverstanden ist, aber gleich darauf hingewiesen, dass man diesen „hohen“ Betrag absolut nicht erwarten sollte. da stellt man sich die Frage :„wen vertritt dieser Anwalt bitteschön“? so nach dem Motto :" Zufrieden sein wenn man überhaupt etwas bekommt" -

Meine Frage jetzt :" Hätte man denn auch bspw.: 1500 Euro ansetzen können, dieses auch rechtlich Begründen, um dann bei der Versicherung einen höheren „Spielraum“ im Bezug auf die Schmerzensgeldhöhe zu haben?

Danke für die Antworten.

§ 253 II BGB bestimmt für den von dir dargestellten Fall, dass eine „billige Entschädigung in Geld“ gefordert werden kann. Soweit es um die Frage geht, wer was anbietet, ist man natürlich frei. Wer hätte dem Geschädigten verbieten sollen, 1.500 Euro zu verlangen? Nur: Wenn ein erfahrener Anwalt sagt, dass dieser Betrag am Ende eh nicht rauskommen wird, dann handelt er ja sehr wohl im Interesse des eigenen Mandanten, wenn er weniger verlangt. Ich verstehe dein Problem insofern nicht.

Im Zweifel geht die Sache zu Gericht, und dann entscheidet ein Richter, was im konkreten Fall wohl eine „billige Entschädigung“ wäre.

Levay

Erst einmal - Danke für die schnelle Antwort!

Der §253 greift hier eindeutig und dieses ist in diesem Falle ja auch klar - da der Geschädigte aber mitlerweile seinen dritten unverschuldeten Motorradunfall hat, und in jedem Fall das zu erst vorgeschlagene Schmerzensgeld „seiner Anwälte“ abgelehnt hatte, und nach einer Korrektur am Ende dann doch zufriedener war als bei dem ersten Vorschlag, stellt man sich dann doch die Frage nach der Daseinsberechtigung mancher Anwälte. Aber noch einmal zurück zu meinen konkreten Fragen : Wäre eine, in diesem Falle, „einigermaßen rechtlich plausible“ Begründung für eine Forderung von 1500 statt 1000 euro möglich, und setzen die Versicherungen bei solchen Bagatellschäden eher auf eine Verhandlungsbasis als auf Tabellen?" Es geht hier nicht vornehmlich darum was am ende finanziell dabei herausspringt, es geht mir hier um die rechtliche Begründung gegenüber der Versicherung!

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Hallo!

stellt man sich die Frage :„wen vertritt dieser Anwalt
bitteschön“? so nach dem Motto :" Zufrieden sein wenn man
überhaupt etwas bekommt" -

Der Anwalt vertritt die Interessen seines Mandanten und hat im Zweifel ein wenig mehr Erfahrung, was bei dem angerufenen Gericht als realistisch einzuschätzen ist. Er kann natürlich auch 5.000 Euro verlangen - der Mandant bleibt aber auf 4/5 der Kosten sitzen, wenn nur tausend dabei rauskommen.
Ich tippe mal, dass da keine Rechtsschutzversicherung im Spiel ist, denn dann ist man in der Regel ein wenig mutiger und selbst wenn eine da sein sollte, finde ich es nicht verkehrt, um jeden Preis Gebühren zu scheffeln, sondern zu versuchen, einen realisierbaren Antrag zu stellen -ich muss ja auch noch nicht von den Gebühren leben…
Aber es ist schon richtig, das Kostentrisiko einzuschätzen und zu berücksichtigen, wenn man sich überlegt, welcher Betrag nun realisierbar ist. Andererseits kann man ja auch immer mal versuchen, mit einer hohen Forderung Druck aufzubauen und die Vergleichsbereitschaft der Versicherung zu erhöhen…ist aber wohl eine Gratwanderung.
Gruß,

Florian.

Hallo,
soviel ich weiss- aus eigener Erfahrung nach Unfall- existieren bei den Versicherungen Listen für Schmerzensgeld.
Da stehen die Verletzungen drin und die Summen die es z.B für einen
gebrochenen Arm/Fuß… gibt.

Gruß running

Hallo,

die Frage ist, was kann ein Anwalt überhaupt erreichen. Es ist sinnlos da unrealistische Forderungen zu Stellen. Da macht sich der Anwalt gegenüber der Versicherung unglaubwürdig.
Das Schmerzensgeld wird eben im Regelfall aus Tabellen abgelesen, und wenn nicht besondere Umstände vorhanden sind auch so bezahlt. Da sind die zuständigen Sachbearbeiter in der Versicherung gebunden. Zum Vergleich, letztes Jahr hatte ich eine Rippenserienfraktur, da gab es 2000€ Schmerzensgeld.

Zu bedenken ist noch, es gibt mehrere Schadensereignisse, bei einer solchen Häufung könnten die Versicherungen geneigt sein etwas näher hinzuschauen.

Gruß

hartmut

Hallo Helmut - danke für deine Antwort, dein Beispiel der Rippenfraktur hat mir geholfen.

Die Frage ist auch, wie sehr setzt sich ein Anwalt ein,
mit seiner Erfahrung, seinem Wissen, seinem Verhandlungsgeschick und seiner Intelligenz - es ist wohl wie bei allen Berufen - es gibt gute und sehr gute Vertreter ihrer Zunft. Ich denke nicht, dass eine Verhandlungsbasis von 1500 im bezug zu 1000 unrealistisch ist, es ist wahrhaftig kein astronomischer Unterschied. Es geht ja dabei um eine bessere Verhandlungsbasis und nicht um die tatsächliche Forderung.

…und bei den „mehreren Schadenhäufigkeiten“ sollen die Versicherungen ruhig genauer hinschauen wenn sie mögen, der hypothetisch Geschädigte hat sicherlich nicht dreimal hinter einer Hecke gestanden und nur darauf gewartet das ein Auto vorbeikommt um ihm dann mit seinem Körper auf dem Blechkleid schaden zuzufügen. Polizeiberichte und Zeugenaussagen bestätigen das zugenüge, und mitlerweile auch der Körper des Geschädigten. Genau aus diesem Grunde hat man es ohne Ende satt und man hat einfach keine Lust mehr nachzugeben.

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Hallo Florian, danke für deine Antwort -

Leider ist Erfahrung nicht der einzige Gradmesser in einem Beruf.
Da gibt es auch noch, Kompetenz, Wissen, Intelligenz, Verhandlungsgeschick, Einsatzbereitschaft, und sogar der subjektive Eindruck des Kunden, Mandanten oder Patienten ob sein Gegenüber für ihn alles in seiner Macht stehende unternimmt. So etwas erwarte ich wenn „ich“ für etwas zahle.
Ich habe eine Verhandlungsbasis von 1500 und nicht von 5000 in der Diskussion angesetzt, ich denke wahrhaftig - nichts Surreales -.
Ich bin doch nicht weltfremd und habe ja auch ein wenig Erfahrung diesbezüglich. Ich erwarte ja auch nicht diese 1500, aber doch ein besserer Startpunkt als die 1000, gegenüber der Versicherung. Die Versicherung wird doch erst einmal auf den Vorschlag antworten und nicht gleich auf einen Prozess verweisen.
Das mit den „das der Mandant auf 4/5 der Kosten sitzenbleibt“ habe ich nicht ganz verstanden. Es ist tatsächlich keine Rechtschutzversicherung im Spiel, aber doch so, dass die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten des Anwalts übernimmt. Kannst du mir das mit den 4/5 noch einmal näher erklären?

Noch einmal meine Frage an die Fachkundigen:
Ist eine rechtlich, fundiert, plausible Erklärung des Anwalts gegenüber der Versicherung möglich, um den Ansatz der 1500 sinnvoll zu rechtfertigen. Erneut - dieses wäre in meinen Augen nur eine Startbasis um die Reaktion der Versicherung anzutesten um dabei eine höhere Summe zu erreichen?

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Danke für die Info,
du hast nicht zufällig eine solche Liste griffbereit?

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Hallo!

Leider ist Erfahrung nicht der einzige Gradmesser in einem
Beruf.

Als Existenzgründer werfe ich da mal ein fröhliches „Gott sei Dank!“ ein…

Da gibt es auch noch, Kompetenz, Wissen, Intelligenz,

Jau, alles beim Beispielsanwalt vorhanden.

Verhandlungsgeschick,

Vor allem auch das. Der Versicherer weiß gleich, dass er es mit jemandem zu tun hat, der eine realistische ERwartung hat und viellciht in der Lage ist, seine Position überzeugen zu begründen.

Einsatzbereitschaft, und sogar der
subjektive Eindruck des Kunden, Mandanten oder Patienten ob
sein Gegenüber für ihn alles in seiner Macht stehende
unternimmt.

„in seiner Macht“ ist hier das Wesentliche. Wenn ich einem Mandanten erzähle, er könne für ein Schleudertrauma und ne Schramme EUR 1.500 verlangen, sehe ich diesen Mandanten nicht nur nie wieder, sondern muss auch damit leben, dass er überall rumerzählt, was für eine Niete ich bin, da ich nur ein Drittel von dem rausgeholt habe, was ich vorher versprochen hatte.

So etwas erwarte ich wenn „ich“ für etwas zahle.

Ich nicht. Ich erwarte, dass der Anwalt mir keine Illusionen macht und das für mich erreicht, was er erreichen kann.

aber doch ein besserer Startpunkt als die 1000, gegenüber der
Versicherung.

Du glaubst also, eine derartige Verhandlung läuft so ab, dass beide Seiten ihren Wunschbetrag untereinander schreiben, das dann addiert und die Summe durch zwei geteilt wird?

Die Versicherung wird doch erst einmal auf den
Vorschlag antworten und nicht gleich auf einen Prozess
verweisen.

Ja, sie wird antworten, und ja, sie wird auf einen Prozess verweisen.

Das mit den „das der Mandant auf 4/5 der Kosten sitzenbleibt“
habe ich nicht ganz verstanden.

Also: Wenn man EUR 1.500 einklagt, kostet das:

195,00 Gerichtskosten
336,18 Eigener Anwalt
336,18 Gegneranwalt
____________________
867,36 insgesamt

Wenn das Gericht 500 Euro zuspricht, zahlt der Kläger davon zwei Drittel, also EUR 578,24 => 78,24 Verlust

Klagt man EUR 1.000 ein, sieht die Rechnung so aus:

165,00 Gerichtskosten
276,68 Eigener Anwalt
276,68 Gegneranwalt
____________________
718,36 insgesamt

Wenn das Gericht 500 Euro zuspricht, zahlt der Kläger davon die Hälfte, also EUR 359,18 => EUR 140,82 Gewinn.

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Danke für die Info,
du hast nicht zufällig eine solche Liste griffbereit?

Die möchtest Du gar nicht sehen, denn da steht nicht das drin, was Du Dir wünschst…

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Es ist noch lange kein Weihnachten, und ich äussere hier auch keine Wünsche, sondern bitte um Rat und Meinungen. Nach drei schmerzhaften Unfällen ist mir durchaus klar was hier in etwa gezahlt wird.

Noch einmal meine Frage an die Fachkundigen:
Ist eine rechtlich, fundiert, plausible Erklärung des Anwalts gegenüber der Versicherung möglich, um den Ansatz der 1500 sinnvoll zu rechtfertigen. Bei 10 Krankheitstagen, HWS und Bursitis (welche unter Umständen operiert werden müsste). Kann man diese mit vorhandenen Urteilen Untermauern - JA oder Nein?!

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Hi!

1.100 Euro bei einfachem HWS ohne weitere Verletzungen sollen erst kürzlich anstandslos bezahlt worden sein, wie ich hörte…
Unbedingt alles über einen Anwalt abwickeln, selbiger wird ebenfalls von der gegnerischen Versicherung bezahlt, sofern die Schuldfrage klar ist.

Grüße,

Mathias

Hallo worldwidefab,
ich bedanke mich recht herzlich für deine Antwort,
ich habe wieder etwas dazugelernt - danke nocheinmal dafür.

Hallo!

Leider ist Erfahrung nicht der einzige Gradmesser in einem
Beruf.

Als Existenzgründer werfe ich da mal ein fröhliches „Gott sei
Dank!“ ein…

Das „leider“ hätte ich wohl gleich in Anführungsstrichen setzen sollen; es war ironisch gemeint, aber aus dem Kontext durchaus zu ersehen.

Da gibt es auch noch, Kompetenz, Wissen, Intelligenz,

Jau, alles beim Beispielsanwalt vorhanden.

ich habe gesagt das es auch solche gibt - gratuliere :smile:

Verhandlungsgeschick,

Vor allem auch das. Der Versicherer weiß gleich, dass er es
mit jemandem zu tun hat, der eine realistische ERwartung hat
und viellciht in der Lage ist, seine Position überzeugen zu
begründen.

konkretes Beispiel dazu - Die Frage der zu Bruch gegangenen Kleidung:
Schreiben des Anwalts:" Die von der Versicherung angebotenen 300 euro halten wir im Hinblick auf den Zeitwert für angemessen." Es wird hier also gleich das akzeptiert was die Versicherung vorschlägt - so einfach sollte man es Versicherungen nicht machen!
ICH ABER NICHT - ERGEBNIS : Ich habe mich ins Netz begeben und habe adäquate Dinge herausgesucht - ERGEBNIS : 100 euro mehr!!!
…und genau das sollte doch die Aufgabe des Anwalts sein.
So etwas ärgert mich maßlos. Von solchem Kaliber könnte ich noch mind. 3-4 Dinge hier erwähnen - führt aber zu weit.

Einsatzbereitschaft, und sogar der
subjektive Eindruck des Kunden, Mandanten oder Patienten ob
sein Gegenüber für ihn alles in seiner Macht stehende
unternimmt.

„in seiner Macht“ ist hier das Wesentliche. Wenn ich einem
Mandanten erzähle, er könne für ein Schleudertrauma und ne
Schramme EUR 1.500 verlangen, sehe ich diesen Mandanten nicht
nur nie wieder, sondern muss auch damit leben, dass er überall
rumerzählt, was für eine Niete ich bin, da ich nur ein Drittel
von dem rausgeholt habe, was ich vorher versprochen hatte.

Man sollte auch die Mandanten nicht unterschätzen und sie für Vollidioten halten. Ich denke, dass sehr viele sich durchaus differenzierte Gedanken machen können. Ichpersönlich verlange von Anwälten nichts Übermenschliches, aber einfachen SChriftverkehr mit Versicherungen könnte auch ich halten.

So etwas erwarte ich wenn „ich“ für etwas zahle.

Ich nicht. Ich erwarte, dass der Anwalt mir keine Illusionen
macht und das für mich erreicht, was er erreichen kann.

Dann gehst du aber davon aus das alle so fit sind wie du!

aber doch ein besserer Startpunkt als die 1000, gegenüber der
Versicherung.

Du glaubst also, eine derartige Verhandlung läuft so ab, dass
beide Seiten ihren Wunschbetrag untereinander schreiben, das
dann addiert und die Summe durch zwei geteilt wird?

Nein das glaube ich nicht - Ich glaube vielmehr, dass Versicherungen sich bei solchen „Bagatellschäden“ mit dem Anwalt sinnvoll einigen.

Die Versicherung wird doch erst einmal auf den
Vorschlag antworten und nicht gleich auf einen Prozess
verweisen.

Ja, sie wird antworten, und ja, sie wird auf einen Prozess
verweisen.

Ich muss gestehen - Das würde mich überraschen!

Das mit den „das der Mandant auf 4/5 der Kosten sitzenbleibt“
habe ich nicht ganz verstanden.

Es ist ja noch nicht bis zur Klage gekommen, und es geht auch nicht darum 1500 euro wirklich einzuklagen! Mir geht es nicht in erster Linie um 200 euro mehr oder weniger in der Tasche, scheiß drauf,
es geht hier um die Gesundheit und darum, rechtlich das letzte herauszuholen - Ich möchte eine gewisse genugtuung verspühren und mit dem erreichten einigermaßen zufrieden sein.

Also: Wenn man EUR 1.500 einklagt, kostet das:

195,00 Gerichtskosten
336,18 Eigener Anwalt
336,18 Gegneranwalt
____________________
867,36 insgesamt

Wenn das Gericht 500 Euro zuspricht, zahlt der Kläger davon
zwei Drittel, also EUR 578,24 => 78,24 Verlust

Klagt man EUR 1.000 ein, sieht die Rechnung so aus:

165,00 Gerichtskosten
276,68 Eigener Anwalt
276,68 Gegneranwalt
____________________
718,36 insgesamt

Wenn das Gericht 500 Euro zuspricht, zahlt der Kläger davon
die Hälfte, also EUR 359,18 => EUR 140,82 Gewinn.

Diese Ausführung war sehr sehr hilfreich - da habe ich dazugelernt - DANKE

Danke Mathias - das war sehr hilfreich - danke!!!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke für die Info,
du hast nicht zufällig eine solche Liste griffbereit?

Nein, habe ich nicht.
gruß running