Hallo,
ich schildere hier einmal einen rein hypotetischen Fall!
Es dreht sich um das Schmerzensgeld nachdem der Geschädigte zum Anwalt gegangen ist. Die Schuldfrage ist eindeutig geklärt, es geht nur noch um die „Verhandlung“ mit der gegnerischen Versicherung. 10 Tage Krank - HWS ohne weitere Behandlung inkl. Schürfwunden und Prellungen, hinzu kommt noch eine Schleimbeutelentzündung im Ellebogen. Es gibt wohl eine Schmerzensgeldtabelle (aus der man in dieser Kombination nichts herauslesen kann), aber solche „Bagatellschäden“ werden doch auch mehr auf Verhandlungsbasis mit der Versicherung geklärt,oder?! Gehe ich da recht in der Annahme? Der Anwalt xy hat daraufhin ein Schmerzensgeld in Höhe von 1000 Euro verlangt, ohne aber vorher nachzufragen ob der Geschädigte damit einverstanden ist, aber gleich darauf hingewiesen, dass man diesen „hohen“ Betrag absolut nicht erwarten sollte. da stellt man sich die Frage :„wen vertritt dieser Anwalt bitteschön“? so nach dem Motto :" Zufrieden sein wenn man überhaupt etwas bekommt" -
Meine Frage jetzt :" Hätte man denn auch bspw.: 1500 Euro ansetzen können, dieses auch rechtlich Begründen, um dann bei der Versicherung einen höheren „Spielraum“ im Bezug auf die Schmerzensgeldhöhe zu haben?
Danke für die Antworten.
