KFZ Ummelden nach Umzug ?

Hallo

Was wäre bei dem folgenden angenommenen Fall der schlaueste Weg?

X zieht am 01.August in einen neuen Landkreis wo er nur bis Ende Oktober wohnen will, also 3 Monate. Lohnt sich ja im Grunde die Ummeldung des PKW nicht wirklich (kostet ja mit Kennzeichen usw ca. 80 Euro).

Könnte X nicht dann diese 3 Monate die alten Zulassung behalten und für die alte Wohnung einen Nachsendeauftrag für die Post beauftragen (damit alle Bescheide an die neue Adresse gesendet werden) ? Dann wirds doch sicherlich kaum auffallen oder?

Bei ner Verkehrskontrolle könnte der X ja dann ausversehen den Fzg.schein vergessen ?

Im Grunde gehts ja darum diese 3 Monate zu überbrücken, weil X sonst das Fzg. 2 mal ummelden müsste und das kostet dann satte 160 Euro…ärgerlich :smile:

LG

Hallo

Was wäre bei dem folgenden angenommenen Fall der schlaueste
Weg?

Das muss jeder für sich selbst entscheiden -> siehe Punkt 1 - 4 weiter unten.

X zieht am 01.August in einen neuen Landkreis wo er nur bis
Ende Oktober wohnen will, also 3 Monate. Lohnt sich ja im
Grunde die Ummeldung des PKW nicht wirklich (kostet ja mit
Kennzeichen usw ca. 80 Euro).

Könnte X nicht dann diese 3 Monate die alten Zulassung
behalten und für die alte Wohnung einen Nachsendeauftrag für
die Post beauftragen (damit alle Bescheide an die neue Adresse
gesendet werden) ? Dann wirds doch sicherlich kaum auffallen
oder?

Was hat das eine mit dem Anderen zu tun ? ?

Bei ner Verkehrskontrolle könnte der X ja dann ausversehen den
Fzg.schein vergessen ?

Das könnte 10,-€ kosten

Im Grunde gehts ja darum diese 3 Monate zu überbrücken, weil X
sonst das Fzg. 2 mal ummelden müsste und das kostet dann satte
160 Euro…ärgerlich :smile:

Folgende (fiktive) Fälle wären vorstellbar:

  1. Er wird in den 3 Monaten nicht von der Polizei kontrolliert -> alles ist gut
  2. Er wird gegen Ende der 3 Monate kontrolliert -> könnte die oben erwähnten 10,-€ kosten und muss den Fahrzeugschein nachreichen -> könnte dann evtl. noch reichen bis zum Wieder-Umzug
  3. Er wird kontrolliert und hat den Schein „vergessen“ -> siehe 2. und 4.
  4. Kontrolle am „Anfang“ der 3 Monate -> einen gültigen Fahrzeugschein kann (und will) er natürlich nicht vorlegen -> kostet 10,- € bei der Polizei. Diese macht evtl. eine Mitteilung an die Zulassungsstelle -> und das Fahrzeug muss doch umgemeldet werden
  1. Er wird gegen Ende der 3 Monate kontrolliert -> könnte
    die oben erwähnten 10,-€ kosten und muss den Fahrzeugschein
    nachreichen -> könnte dann evtl. noch reichen bis zum
    Wieder-Umzug

10 € sind immer noch günstiger als 80 :smile:

Ein Blick ins Gesetz…
Hi,

wo ist das Problem? Bis zu 3 Monaten ist doch alles ok, da brauchst Du nicht ummelden. Schau Dir §13 Abs.3 FZV an.

Gruss Jakob van Tast

ja im Gesetz steht aber :

Verlegt der Halter seinen Wohnsitz oder Sitz in einen anderen Zulassungsbezirk, hat er unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung bei der neuen Zulassungsbehörde die Zuteilung eines neuen Kennzeichens und Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I unverzüglich zu beantragen.

unverzüglich bedeutet: ohne schuldhafte Verzögerung, habe was von 14 Tagen nach Anmeldung beim Einwohnermeldeamt gehört…

Hi A.B.,

ja im Gesetz steht aber :

Verlegt der Halter seinen Wohnsitz oder Sitz in einen anderen
Zulassungsbezirk,

Richtig, aber eben nur wenn der Wohnsitz für länger als 3 Monate verlegt wird.
Interessant wäre noch:
Bleibt der vorherige Wohnsitz bestehen?
Bleibt es der Erst-Wohnsitz?

Gruss Jakob van Tast

Bleibt der vorherige Wohnsitz bestehen?
Bleibt es der Erst-Wohnsitz?

Nein der bisherige bleibt nicht bestehen, sondern die neue Wohnung die für 3 Monate gemietet wird wird Erstwohnsitz, aber nach den 3 Monaten würde diese Person wiederum wieder umziehen und deswegen sind die 80 Euro ärgerlich und unnütz.

Gruß

Hi,

Nein der bisherige bleibt nicht bestehen, sondern die neue
Wohnung die für 3 Monate gemietet wird wird Erstwohnsitz, aber
nach den 3 Monaten würde diese Person wiederum wieder umziehen
und deswegen sind die 80 Euro ärgerlich und unnütz.

Die Frage stellt sich natürlich warum der neue Wohnsitz nicht als Zweitwohnsitz genommen wird.
Anyhow, wichtig ist, das Knöllchen etc. zugestellt werden können.
Sofern in diesen 3 Monaten jemand unter der Adresse, die dem Verkehrsamt bekannt ist, jemand die Post entgegennimmt und auch weiterleitet sehe ich kein Problem.
Prinzipiell müssten alle Firmenwagen die auf den Hauptsitz zugelassen sind, aber in einer Filiale stehen und dort genutzt werden einen abweichenden Standort den Behörden melden. In der Praxis macht das aber niemand. Gleiches gilt für Mietwagen, die auch quer durch die Republik düsen und kaum an ihrem eingetragenen Standort anzutreffen sind.

Gruss Jakob van Tast

Die Frage stellt sich natürlich warum der neue Wohnsitz nicht
als Zweitwohnsitz genommen wird.

Weil der bisherige Erstwohnsitz ganz aufgegeben wird, also die Wohnung, deswegen auch der Umzug und die neue Wohnung ist dann die einzige Wohnung von der Person, die alte Wohnung ist gekündigt und wird verlassen…