Hallo,
also dass man nicht ohne Freisprecheinrichtung im auto telefonieren darf weiß ja jeder. Aber wo sind da die Grenzen?
Man darf doch sicher mit einem Handy, was auf dem Schoß oder Beifahrersitz liegt und über eine interne Freisprechfunktion verfügt (lautstellen per 1-Tastendruck) telefonieren?
Dürfte man das Handy statt auf dem Schoß auch in der Hand am Lenkrad halten (also somit höher und näher am Mund), wenn es sehr klein ist und so trotzdem beide Hände am Lenkrad sind? Oder gilt alles in der Hand als verboten?
Klingt vielleicht etwas blöd die Frage, aber ich weiß nicht, wie das geregelt ist. Wer weiß was?
Hallo,
das ist ganz eindeutig geregelt, http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_23.php sagt:
„Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält.“
Gruß
loderunner
also klebe oder hänge ich das Handy ans Amaturenbrett dann
bin ich aber auf der sicheren Seite?
Nein. Auch nicht. Dann müsstest Du noch den „Hörer“ per Sprachsteuerung abnehmen können. Denn wenn Du eine Taste drückst, solange Du nicht stehst UND den Motor aus hast, verstößt Du gegen die Vorschrift.
Aber das ist natürlich alles reine Theorie, denn kein vernünftiger Mensch zieht es auch nur in Betracht, sein Handy anzusehen bei der Fahrt, wenn er keine Freisprecheinrichtugn hat. Zu seiner und aller anderen Sicherheit.
Dann müsstest Du noch den „Hörer“ per
Sprachsteuerung abnehmen können. Denn wenn Du eine Taste
drückst, solange Du nicht stehst UND den Motor aus hast,
verstößt Du gegen die Vorschrift.
Das verstehe ich nicht.
Ich habe in meinem Auto jetzt eine professionelle Freisprechanlage, eingebaut ab Werk.
Zum Wählen und auch zum Gespräch annehmen muss ich aber mindestens je eine Taste am Handy drücken (welches in der Handyschale liegt).
Das ist doch alles absurd, oder?
Hebre
Nein. Auch nicht. Dann müsstest Du noch den „Hörer“ per
Sprachsteuerung abnehmen können. Denn wenn Du eine Taste
drückst, solange Du nicht stehst UND den Motor aus hast,
verstößt Du gegen die Vorschrift.
Komisch. In der Vorschrift, die ich verlinkt habe (http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_23.php, Absatz 1a) steht aber ganz eindeutig was anderes. Auf welche Vorschrift beziehst Du Dich?
Komisch. In der Vorschrift, die ich verlinkt habe
(http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_23.php, Absatz 1a)
steht aber ganz eindeutig was anderes. Auf welche Vorschrift
beziehst Du Dich?
Komisch. In der Vorschrift, die ich verlinkt habe
(http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_23.php, Absatz 1a)
steht aber ganz eindeutig was anderes. Auf welche Vorschrift
beziehst Du Dich?
Die kennst Du nicht!
Stimmt. Deshalb frage ich ja. Wie wäre es also, wenn Du sie uns nennst? Oder kennst Du sie auch nicht?
Gruß
loderunner