Park-Verwarnung in fraglichem Bereich?

Hey!

Bei uns in der Stadt gibt es seit einigen Jahren einen großen Parkplatz, der durch eine (etwas mehr als) 2-spurige Straße befahren werden kann. Bei Beginn dieser Straße ist das Hinweisschild auf eine Zone „Eingeschränktes Haltverbot“ angebracht, mit den Hinweisen „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“ und „werktags 8-18 Uhr“. Ferner befindet sich am Ende der Straße ein Wendekreis, der ebenfalls ein Hinweisschild „eingeschränktes Haltverbot“ besitzt.

Zur Kirmeszeit wird diese Zufahrtsstraße auch von Bussen genutzt und es werden „provisorische“ „eingeschränktes Haltverbot“-Schilder aufgestellt.

Durch dieses Schild im Wendekreis und den zusätzlich angebrachten Schildern zur Kirmeszeit lässt sich darauf (für mich) schließen, dass - außer Werktags 8-18 Uhr - auch in nicht gekennzeichneten Bereichen geparkt werden darf.

Oder sehe ich das falsch?

Hinweisschild auf eine Zone „Eingeschränktes Haltverbot“
angebracht, mit den Hinweisen „Parken in gekennzeichneten
Flächen erlaubt“ und „werktags 8-18 Uhr“.

Also gilt das Parkverbot nur werktags von 8-18 Uhr und nur außerhalb der gekennzeichneten Flächen.

Ferner befindet sich
am Ende der Straße ein Wendekreis, der ebenfalls ein
Hinweisschild „eingeschränktes Haltverbot“ besitzt.

D.h. da ist immer Parkverbot.

Durch dieses Schild im Wendekreis und den zusätzlich
angebrachten Schildern zur Kirmeszeit lässt sich darauf (für
mich) schließen, dass - außer Werktags 8-18 Uhr - auch in
nicht gekennzeichneten Bereichen geparkt werden darf.

Ich weiß zwar nicht, wieso Du das Schild im Wendekreis oder die
provisorischen Schilder brauchst, um das erste Schild zu interpretieren,
aber Du siehst das wohl richtig.
Natürlich nur außerhalb des Wendekreises. Und zu Kirmeszeiten gilt ja was
anderes.

Gruß,
-Efchen

Ich sehe das ganz genau so wie mein Vorredner!