Schädiger verlangt mehrfache Schadensbegutachtung

Folgender Fall: Bei einem Auffahrunfall wird der Stoßfänger des vorausfahrenden Fahrzeugs beschädigt. Die Polizei wird nicht eingeschaltet. Aus Zeitgründen tauschen Schädiger und Geschädigter lediglich die Adressen aus. Der Geschädigte lässt das Fahrzeug in einer Fachwerkstatt begutachten und erhält die Mitteilung, dass der Schaden voraussichtlich 700 Euro + beträgt. Der Geschädigte teilt dem Unfallgegner die zu erwartende Schadenshöhe mit und fordert den Schädiger auf, seine Versichung zu nennen. Dem Unfallgegner ist die Schadenssumme zu hoch, weil er dadurch möglicherweise in der Versicherung hochgestuft wird und verlangt eine Begutachtung in einer Werkstatt seines „Bekannten“.

Meine Fragen sind:
Muss eine solche Begutachtung hingenommen werden?
Darf eine Werkstatt vom Schädiger vorgeschrieben werden?
Sollte nachträglich eine Anzeige bei der Polizei erfolgen oder ein Anwalt eingeschaltet werden?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

Hallo,

Meine Fragen sind:
Muss eine solche Begutachtung hingenommen werden?

Es ist der Regelfall, dass bei einem Schaden unter 800€ der Kostenvoranschlag der Werkstatt ausreicht.

Wobei 700€ für eine Stoßstange noch nicht mal allzuviel ist. Kommt eben auf das Fahrzeug an.

Darf eine Werkstatt vom Schädiger vorgeschrieben werden?

Nein, wenn nicht gerade ein FIAT 500 bei Ferrari repariert werden soll.

Sollte nachträglich eine Anzeige bei der Polizei erfolgen oder
ein Anwalt eingeschaltet werden?

Wozu, kostet evt. 35€ und bringt nichts.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

Wieso eine Antwort, waren derer drei :wink:))

Im Zweifel den Schaden der Versicherung melden, und später kann der Schaden der Versicherung erstattet werden damit der Schadensfreiheitsrabatt bleibt.

Gruß

hartmut

Hallo!

Wozu, kostet evt. 35€ und bringt nichts.

Der Anwalt kostet gar nichts und bringt das Maximum. Und wenn der Schädiger sich auf den Kopf stellt - reguliert wird nur mit dem Versicherer, den man leicht über das Kennzeichen herausfinden kann. Wenn der Schädigetr nicht höher gestuft werden will, soll er das mit seiner Versicherung ausmachen.

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Also laut meinem Verständnis ist bei einen Austausch der Personalien am Unfallort die Versicherung der Unfallbeteiligten mit auszutauschen.

Noch ein Hinweis egal wie wenig Zeit man hat man sollte bei einem VKU immer die Polizei holen, dies vermeidet streitigkeiten!!!

GLG
Stephan

Wozu, kostet evt. 35€ und bringt nichts.

Hallo, evt. Verwarngeld für den Unfallverursacher.

Der Anwalt kostet gar nichts und bringt das Maximum.

Echt, seit wann arbeiten die Anwälte für ein Vergelts Gott? In dem Fall wende ich mich an dich, sollte ich mal einen Anwalt benötigen. :smile:))
Wenn die Versicherungsbeiträge steigen freuen wir uns alle.

Und ob ein Anwalt wirklich sich bei so einer Bagatelle richtig einsetzt ist fraglich, wo soll da ein Maximum rauskommen? Der Zeiteinsatz muss auch irgendwo im Verhältnis zu den Gebühren stehen.

Und wenn
der Schädiger sich auf den Kopf stellt - reguliert wird nur
mit dem Versicherer, den man leicht über das Kennzeichen
herausfinden kann. Wenn der Schädigetr nicht höher gestuft
werden will, soll er das mit seiner Versicherung ausmachen.

Würde ich grundsätzlich immer machen sollte ich einmal einen Unfall verursachen.

Gruß

hartmut

Wozu, kostet evt. 35€ und bringt nichts.

Hallo, evt. Verwarngeld für den Unfallverursacher.

Und was hat der Geschädigte dann davon?

Der Anwalt kostet gar nichts und bringt das Maximum.

Echt, seit wann arbeiten die Anwälte für ein Vergelts Gott? In
dem Fall wende ich mich an dich, sollte ich mal einen Anwalt
benötigen. :smile:))

Was er hier meinte ist, dass die Kosten des Rechtsanwalts der Schädiger zu tragen hat, weil die Rechtsverfolgung Teil des Schadenersatzanspruchs ist.

Und ob ein Anwalt wirklich sich bei so einer Bagatelle richtig
einsetzt ist fraglich, wo soll da ein Maximum rauskommen? Der
Zeiteinsatz muss auch irgendwo im Verhältnis zu den Gebühren
stehen.

Ich glaube, es gibt genügend Anwälte, die über sowas sehr froh sind.

Gruß
Dea

Hallo,

Und was hat der Geschädigte dann davon?

Überhaupt nichts. Deshalb war für mich die Frage ob die Polizei eingeschaltet werden soll, etwas daneben.

Was er hier meinte ist, dass die Kosten des Rechtsanwalts der
Schädiger zu tragen hat, weil die Rechtsverfolgung Teil des
Schadenersatzanspruchs ist.

Das habe ich schon verstanden. Er kostet eben der Versichertengemeinschaft Geld.

Ich glaube, es gibt genügend Anwälte, die über sowas sehr froh
sind.

Die gibt es, nur sollte ein Anwalt dort beschäftigt werden wo es wirklich sinnvoll ist. Bei einer solchen Bagatelle wo der Verursacher, die Schadenshöhe feststeht, kann auch ein Anwalt nicht mehr viel machen. Er könnte nur eingreifen wenn es Probleme beim eintreiben der Forderung geht.

Auch wenn der Verzicht auf einen Anwalt nicht unter die Schadensminderungspflicht fällt, bin ich der Meinung, solche Bagatellen sollten mit möglichst wenig Aufwand geregelt werden.

Gruß

hartmut

Huhu nochmal,

bin ich der Meinung, solche
Bagatellen sollten mit möglichst wenig Aufwand geregelt
werden.

Ganz genau dieser Meinung bin ich auch, und deshalb gibt man, wenn einem einer in die Karre rauscht, die Sache ganz einfach an den Anwalt weiter und kümmert sich nicht weiter drum. Ist es nicht genug, dass mir der andere das Auto kaputt gemacht hat? Jetzt soll ich noch einen Gutachter bestellen? Den erstmal aus dem Telefonbuch raussuchen, ohne ihn zu kennen? Ich soll die Höhe des Nutzungsausfalls rausfinden? Soll die regionale Regelung über die Unkostenpauschale rausfinden? Soll die ganze leidige Korrespondenz mit der Versicherung führen, wohlwissend, dass ich es mit ausgebildeten Profis zu tun habe, die rund um die Uhr mit solchen Sachen beschäftigt sind? Warum zum Teufel soll ich mir das antun? Soll der andere besser aufpassen, ich will entweder ein repariertes Auto oder Geld oder beides, und zwar so flott wie möglich. Daher: Zum Anwalt, und gut.

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Hallo,

Genauso kann ich argumentieren, zuerst muss ich mit einen Anwalt suchen der im Verkehrsrecht einigermaßen bewandert ist. Ist nicht so ganz einfach. Ein Termin muss vereinbart werden, möglichst zu einer günstigen Zeit. Zu dem Termin muss man hingehen. Dann beginnt der Schriftwechsel, jeder Schrieb und die Antwort drauf, geht ja per Post, dauert eine Woche. Dann wieder Anwaltstermin. Dann erst einmal zu meiner Werkstatt fahren um den Schaden begutachten lassen, sei es um einen Kostenvoranschlag machen zulassen oder einen Gutachter zu beauftragen, nimmt mir kein Anwalt ab. Liegt der Schaden unter 800€ bleibe ich u.U. auf den Gutachterkosten sitzen. Der Anwalt kennt ja den Schaden nicht, und wenn der mir einen Gutachter empfiehlt habe ich eben Pech gehabt.
Hat dann der Anwalt bei der Versicherung noch einen schlechten Ruf, kann es echt problematisch werden.

Mal meinen letzten Schaden betrachtet, eine Beule in der Fahrertür, geparktes Fahrzeug.
Der Verantwortliche hat den Schaden der Versicherung gemeldet. Kostenvoranschlag der Versicherung gefaxt, Bilder per Email geschickt, kurze Nachfrage per Telefon, und innerhalb kurzer Zeit war das Geld auf dem Konto. War weniger Aufwand für mich als wenn ich einen Anwalt beauftragt hätte, und ging schneller.

Gruß

hartmut

Herrlich!

Ich danke für die Gelegenheit, hier mal ein bißchen aufzuräumen.

Ein Termin muss vereinbart werden,
möglichst zu einer günstigen Zeit. Zu dem Termin muss man
hingehen.

Du vergisst, dass das ja auch ganz bestiommt drei Wochen dauert, bis man einen termin bekommt, und ist man erst mal in der Kanzlei, wartet man auch vier Stunden, bis man seinen Fall der Sekretärin schildern kann. Der Herr Anwalt ist ja zu wichtigen Konferenzen in Genf oder Dubai, kommt aber Ende August wieder und kümmert sich dann drum.

Dann beginnt der Schriftwechsel, jeder Schrieb und
die Antwort drauf, geht ja per Post, dauert eine Woche.

Was denn für ein Schriftwechsel?

Dann
wieder Anwaltstermin.

Weil beim ersten Mal der Kaffee so gut geschmeckt hat, oder warum?

Dann erst einmal zu meiner Werkstatt
fahren um den Schaden begutachten lassen, sei es um einen
Kostenvoranschlag machen zulassen oder einen Gutachter zu
beauftragen, nimmt mir kein Anwalt ab.

Doch, das ist sein Job. Nur weil er studiert hat, muss er ja nicht blöd sein, ist sich auch nicht zu fein, selbst mal mit Autoschraubern zu sprechen über die mögliche Schadenshöhe.

Liegt der Schaden unter
800€ bleibe ich u.U. auf den Gutachterkosten sitzen.

Ohne Anwalt kann das passieren.

Der
Anwalt kennt ja den Schaden nicht,

Wie gesagt, er ist ja weltfremd und blöd. Autos kennt er nur in poliert aus den Präsentationshallen des Jaguar-Händlers.

und wenn der mir einen
Gutachter empfiehlt habe ich eben Pech gehabt.

Denn Anwälte haften ja nie für ihre Ratschläge, nein, nein, natürlich nie…

Hat dann der Anwalt bei der Versicherung noch einen schlechten
Ruf, kann es echt problematisch werden.

Grundsätzlich haben Anwälte bei Sachbearbeitern ein besseres Standing als Laien, weil es nun mal einfach leichter ist, wenn man seine Arbeit zusammen mit Fachleuten machen kann.

Mal meinen letzten Schaden betrachtet, eine Beule in der
Fahrertür, geparktes Fahrzeug.
Der Verantwortliche hat den Schaden der Versicherung gemeldet.
Kostenvoranschlag der Versicherung gefaxt, Bilder per Email
geschickt, kurze Nachfrage per Telefon, und innerhalb kurzer
Zeit war das Geld auf dem Konto. War weniger Aufwand für mich
als wenn ich einen Anwalt beauftragt hätte, und ging
schneller.

Hab ganz vergessen, dass Anwälte kein Fax und schon gar nicht diese Mailzeug haben.

Hallo ihr zwei Streithähne - was haltet ihr von folgender Verfahrensweise (zumndest bei diesen Bagatellen)

Jeder Beteiligte meldet den Schaden seiner Versicherung, da können die sich dann streiten ! !
Und als Verursacher kann man sich ja immer noch „freikaufen“.
Und als Geschädigter kann mir alles egal sein, solange das Auto danach wieder fachmännisch repariert ist.

Also WOZU einen Anwalt???

Huhu!

Also WOZU einen Anwalt???

Was sollen denn die beiden Versicherungen bitteschön miteinander machen? Die registrieren, dass da was war, und fertig. Warum sollten die sich miteinander streiten?

Hallo,

Wenn wir jetzt anfangen polemisieren bringt das nichts. Und alle Anwälte jetzt über einen Kamm scheren auch nicht. Nur solle niemand so blauäugig sein, zu einem Anwalt gehen, und dann glauben es wird alles zum Vorteil geregelt. Der Glauben hat mir mal viel Geld gekostet. Auch mit Anwalt muss man sich kümmern.

Was Termine angeht, wer Pech hat muss eben warten, und Kaffee bekomme ich manchmal bei meinem Doc, aber nicht beim Anwalt. Ändert aber nichts daran, Anwälte arbeiten zur gleichen Zeit wie andere Arbeitnehmer auch, und nicht jedem ist es möglich während der Arbeit mal einige Stunden für einen Anwaltstermin frei zunehmen. Das sind organisatorische Probleme.

Es gibt durchaus Anwälte die sich nicht nur mit Autos auskennen, einige kennen sich auch mit Verkehrsrecht aus. Nur wer dummerweise weil er es nicht besser weiß, bei einem Anwalt landet, der sich mit dem Scheidungsrecht bestens auskennt, aber nicht mit Autos, hat da ein Problem.

Wenn es um die Verhandlung mit Versicherungen geht, bei Bagatellen, was gibt es da zum verhandeln? Ist aber die Schuldfrage unklar, oder kommt noch fahrlässige Körperverletzung dazu, dann geht ohne Anwalt nichts. Da kann der Rechtsanwalt wirklich zum Vertreter des Rechts werden, wenn er sich auskennt. Nicht unbedingt zum Vertreter seines Mandanten, sondern zum Vertreter des Rechts. Da möchte ich mal den Rechtsanwalt ausdrücklich loben, der mich letztes Jahr vertreten hatte. Ein wirklicher Profi. Auch wenn es hier wegen den Schriftwechseln mit der Versicherung einige Zeit gedauert hat.

Was ich leider oft bemängeln muss, viele Anwälte machen zuviel auf zu vielen Rechtsgebieten. Und dann wird es echt peinlich, wie bei dem Anwalt der mich wegen einer Internetadresse abmahnen wollte. Es war nur eine Lachnummer, die genauso humorvoll beantwortet wurde.

Gruß

hartmut

Hallo ihr zwei Streithähne - was haltet ihr von folgender

Hallo,

wir streiten doch nicht, niemals nicht. :wink:

Wenn es unklare Verhältnisse sind, geht es um die Verteilung der Schuld, da gibt es Nuancen die gleich mal einige Prozent ausmachen können. Da ist es von Vorteil einen Rechtsanwalt mit gutem Ruf zu nehmen. Da macht sich der Anwalt von selber bezahlt, wenn er gut ist.

Gruß

hartmut

Wenn wir jetzt anfangen polemisieren bringt das nichts. Und
alle Anwälte jetzt über einen Kamm scheren auch nicht.

Mit jedem neuen Beitrag wirst Du ein wenig einsichtiger, das ist löblich.

Nur
solle niemand so blauäugig sein, zu einem Anwalt gehen, und
dann glauben es wird alles zum Vorteil geregelt.

Also gibt man das Geschäft lieber gleich dem Gegner in die Hände?

Was Termine angeht, wer Pech hat muss eben warten, und Kaffee
bekomme ich manchmal bei meinem Doc, aber nicht beim Anwalt.

Ich kenn’s genau umgekehrt.

Anwälte arbeiten zur gleichen Zeit
wie andere Arbeitnehmer auch

Das erlebe ich gerade live … irgendwo auf der Welt arbeitet ja immer einer…

und nicht jedem ist es möglich
während der Arbeit mal einige Stunden für einen Anwaltstermin
frei zunehmen. Das sind organisatorische Probleme.

Aber warum um alles in der Welt willst Du denn EIN PAAR STUNDEN beim Anwalt sitzen? Was willst Du denn alles mit dem besprechen? Wenn Dir jemand ins parkende Auto fährt, lässt Du das, wenn Du schlau bist, von der Polizei protokollieren, machst ein paar Fotos, bringst das Auto zum Schrauber und den Unfallbericht, die Fotos, vielleicht eine Skizze, lässt Dir vom Anwalt erklären, was er tun wird, unterschreibst eine Vollmacht und das ist es dann!

Es gibt durchaus Anwälte die sich nicht nur mit Autos
auskennen, einige kennen sich auch mit Verkehrsrecht aus. Nur
wer dummerweise weil er es nicht besser weiß, bei einem Anwalt
landet, der sich mit dem Scheidungsrecht bestens auskennt,
aber nicht mit Autos, hat da ein Problem.

Der hat aber eher ein grunsdsätzliches Problem, im Leben klar zu kommen.

Wenn es um die Verhandlung mit Versicherungen geht, bei
Bagatellen, was gibt es da zum verhandeln?

Immer noch genug, was einen ein paar hundert Euro kosten kann. Legt man die Regulierung von Anfang an in die Hände des Gegners, kriegt man davon natürlich nix mit, freut sich über das Bätzchen Schadensersatz und wird nie erfahren, dass er über den Tisch gezogen worden ist.

Ist aber die
Schuldfrage unklar, oder kommt noch fahrlässige
Körperverletzung dazu, dann geht ohne Anwalt nichts. Da kann
der Rechtsanwalt wirklich zum Vertreter des Rechts werden,
wenn er sich auskennt. Nicht unbedingt zum Vertreter seines
Mandanten, sondern zum Vertreter des Rechts.

An dieser Stelle müsste ich die Diskussion eigentlich abbrechen, weil Du Dich disqualifizierst. Ein Anwalt, der nicht i. e. L. ein Vertreter seines Mandanten ist, ist auch kein guter Vertreter des Rechts, denn das ist seine Aufgabe.

Immer noch genug, was einen ein paar hundert Euro kosten kann.
Legt man die Regulierung von Anfang an in die Hände des
Gegners, kriegt man davon natürlich nix mit, freut sich über
das Bätzchen Schadensersatz und wird nie erfahren, dass er
über den Tisch gezogen worden ist.

Fakt ist doch aber, dass der Geschädigte eine freie Gutachter- wie auch Werkstattwahl hat.

Hallo,

Also gibt man das Geschäft lieber gleich dem Gegner in die
Hände?

Vielleicht sollten wir mal definieren was Gegner überhaupt sein soll. Die Versicherung möchte natürlich die Sache möglichst billig abwickeln, ist ja ihr Job die Interessen der Versicherten zu vertreten, aber deswegen ist die Versicherung für mich noch kein Gegner.

Es ist vom Prinzip nichts anderes wie jedes Geschäft. Oder muss ich jetzt auch Anwälte als Gegner sehen weil sie möglichst viel verdienen wollen, aber ich möglichst wenig zahlen will.

Aber warum um alles in der Welt willst Du denn EIN PAAR
STUNDEN beim Anwalt sitzen? Was willst Du denn alles mit dem
besprechen? Wenn Dir jemand ins parkende Auto fährt, lässt Du
das, wenn Du schlau bist, von der Polizei protokollieren,
machst ein paar Fotos, bringst das Auto zum Schrauber und den
Unfallbericht, die Fotos, vielleicht eine Skizze, lässt Dir
vom Anwalt erklären, was er tun wird, unterschreibst eine
Vollmacht und das ist es dann!

Wer will schon Stunden beim Anwalt sitzen? Es geht um den gesamten Zeitaufwand. Und Abendsprechstunden gibt es beim Anwalt wohl selten.

Also muss ich doch selber den Hauptteil machen, eine Kostenübernahmeerklärung von der gegnerischen Versicherung ist da auch nicht schwieriger zu bekommen. Teilweise machen das sogar die Autohäuser, da gibt man einfach das Auto zum waschen, bügeln ab.

Immer noch genug, was einen ein paar hundert Euro kosten kann.
Legt man die Regulierung von Anfang an in die Hände des
Gegners, kriegt man davon natürlich nix mit, freut sich über
das Bätzchen Schadensersatz und wird nie erfahren, dass er
über den Tisch gezogen worden ist.

Da bin ich gespannt was da noch kommen soll. Der Schaden wird durch Gutachter festgestellt, genauso wie der evt. Wertverlust. Und das von dem Gutachter den ich wählen kann.

An dieser Stelle müsste ich die Diskussion eigentlich
abbrechen, weil Du Dich disqualifizierst. Ein Anwalt, der
nicht i. e. L. ein Vertreter seines Mandanten ist, ist auch
kein guter Vertreter des Rechts, denn das ist seine Aufgabe.

Falsch, in erster Linie hat ein Rechtsanwalt das Recht zu vertreten, und nichts anderes. Oder sollte man Rechtsanwälte als Komplizen ihrer Mandanten sehen. Das wäre doch arg daneben.
Natürlich haben Anwälte die Interessen ihrer Mandanten zu vertreten, den Mandanten zum Recht verhelfen.

Gruß

hartmut

Du hast in worldwidefab ja schon einen guten Diskussionspartner, der imstande ist, dich über deine Irrtümer aufzuklären. Ich möchte nur kurz hierauf eingehen:

zuerst muss ich mit einen
Anwalt suchen der im Verkehrsrecht einigermaßen bewandert ist.
Ist nicht so ganz einfach.

Das sehe ich anders. Denn erstinstanzliche Klagen handeln sehr, sehr oft von Verkehrsunfällen. Zusammen mit Kauf- und Mietrecht ist Verkehrsunfallrecht DAS Thema der Gerichte - und somit auch eines Großteils der Anwälte.

Levay

Guten Morgen!

Vielleicht sollten wir mal definieren was Gegner überhaupt
sein soll. Die Versicherung möchte natürlich die Sache
möglichst billig abwickeln, ist ja ihr Job die Interessen der
Versicherten zu vertreten, aber deswegen ist die Versicherung
für mich noch kein Gegner.

Aber selbstverständlich ist sie das. Du bist Anspruchssteller, die Versicherung ist Anspruchsgegner (§ 3 Nr. 1 PflVG). Und die Versicherung vertritt nicht die Interessen der Versicherten, sondern ihre eigenen. Die machen das nicht möglichst billig, weil sie selbst so eine Art Anwalt sind, sondern weil es ihr eigenes Geld ist, das sie - verständlicherweise - nicht ausgeben wollen. Um möglichst wenig ausgeben zu müssen, beschäftigt sie hochqualifizierte Leute, die alle Tricks kennen und über die aktuelle Rechtslage bestens Bescheid wissen. Wer sich als Rechtslaie auf ein „Geschäft“ mit einer Versicherung einlässt, begibt sich in einen ungleichen Kampf, und das ist gut für die Versicherungen, dann können sie mehr von ihrem Geld behalten, an die Aktionäre ausschütten und Leute entlassen, oh ich schweife ab. Damit das so bleibgt und immer besser wird, spielen sich die Versicherungen gerne als Partner der Geschädigten auf und versuchen schon am Unfallort alle Tricks, indem sie ihnen gewogene Abschlepper hinschicken, die nebenbei auch Schrauber und Gutachter in Personalunion sind, noch bevor der Geschädigte zu Sinnen gekommen ist.

Hallo Levay,

Irrtümer, ich wünschte es wären Irrtümer und keine Erfahrungen die ich sammeln musste.

Natürlich machen Verkehrsdelikte einen großen Teil der Fälle aus, und so werden sie eben auch als Standartfälle abgearbeitet. Aber was ich geschrieben habe, ein Anwalt der im Verkehrsrecht bewandert ist, und nicht nur Standart kann. Auch wenn es sein muss mal um die Ecke denkt.

Geht einer mal mit zwei Anhörungsbögen wegen Geschwindigkeitsverstößen im Minutenabstand zum Anwalt, und behauptet, er sei nicht geblitzt worden. Was macht der Anwalt, richtig, er fordert die Akten an. Fahrer gut erkennbar, und schon ist für den Anwalt der Fall klar. Ratschlag, zahlen und gut.

Jetzt mal die Frage, handelt der Anwalt hier richtig?

Gruß

hartmut