Hallo,
folgende Situation.
Unfallverursacher (UV) drängt Geschädigten (G) auf Autobahn bei Spurwechsel ab. Auto von G wird auf rechter Seite komplett verkratzt durch Berürung mit UV. Bei dem Auto von G handelt es sich um einen Smart, der bekanntlich viele Plastikteile besitzt, die leicht auszuwechseln sind. Es wäre daher möglich, dass sich der Schaden unter der 700 - 1000 Euro Grenze für Bagatellschäden bewegt und somit ein Gutachter nicht von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden muss (G hat nur Teilkasko).
Die gegnerische Versicherung wünscht nun eine Begutachtung des Schadens.
Angenommen dieser Wunsch würde schriftlich zum Ausdruck gebracht und die Versicherung von UV muss den Schaden am Auto von G später zu 100% bezahlen. Muss die Versicherung dann auch das Gutachten zahlen, auch wenn der Schaden geringer als die Bagatellgrenze ist, da sie das Gutachten ja ausdrücklich gewünscht hat?
Danke für Hinweise zu diesem Thema, Cäcilie
Die gegnerische Versicherung wünscht nun eine Begutachtung des Schadens.
Na, dann soll sie doch einen Gutachter bestellen, vorbeischicken und bezahlen.
Gruß,
Malte
Hallo!
Na, dann soll sie doch einen Gutachter bestellen,
vorbeischicken und bezahlen.
Sorry, wenn ich aus Zeitgründen das Übersetzen in Höflichkeitsfloskeln jetzt einfach mal weglasse: Das ist ja nun wirklich die dämlichtsmögliche Antwort. Die Versicherung würde liebend gerne einen von ihr bezahlten Gutachter hinschicken, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Der Geschädigte hat aber selbstverständlich die freie Wahl sich unter den öffentlich bestellten und vereidigten Scahverständigen einen auszusuchen, um eine wirklich neutrale Begutachtung zu erhalten.
Um also die Frage zu beantworten: Wenn die Versicherung ausdrücklich nach einem Gutachten verlangt, dann soll sie es bitteschön auch haben und kann natürlich nicht nachher sagen: Ätsch, das wäre ja gar nicht nötig gewesen.
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Hallo,
Der Geschädigte hat aber selbstverständlich die freie Wahl
sich unter den öffentlich bestellten und vereidigten
Scahverständigen einen auszusuchen, um eine wirklich neutrale
Begutachtung zu erhalten.
wo genau liegt der Unterschied, ob ich einen Dekra-Menschen kommen lasse, den die Versicherung bezahlt, oder ob sie diesen Menschen kommen lässt?
Ich hab ihn mir dann nicht ausgesucht - stimmt. Ich wüsste jedoch auch nicht, nach welchen Kriterien ich das tun sollte (außer, ob der ein schönes Schildchen, wie bspw. von der Dekra, vorzuweisen hat).
Gruß,
Malte
Huhu!
wo genau liegt der Unterschied, ob ich einen Dekra-Menschen
kommen lasse, den die Versicherung bezahlt, oder ob sie diesen
Menschen kommen lässt?
Ich habe mittlerweile gelernt, dass in diesem Forum der Glaube an das Gute im Menschen vom Glauben an das Gute in der Versicherung weit übertroffen wird. Also gebe ich auf und sage: Es gibt keinen. Wer glaubt, er hätte Argumente, ist ein böser Verschwörungstheoretiker. Was sollen Versicherungen denn anderes wollen als nur unser Bestes?
Ich wüsste
jedoch auch nicht, nach welchen Kriterien ich das tun sollte
Das ist einer der Gründe, weshalb sich Geschädigte auf Kosten der Gegenseite anwaltlich vertreten lassen dürfen.
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Hallo,
was das mit dem Glauben an die Versicherung ist mir schon etwas Schleierhaft. Letztes Jahr hatte ich einen Unfall. Der Schaden wurde erst über einen Kostenvoranschlag des Motorradhändlers geschätzt. Die Versicherung schickte einen eigenen Gutachter, was mir recht war, da eine Teilschuld von mir vorhanden war. Sonst hätte ich noch einen Teil der Gutachterkosten tragen müssen.
Die Schadensschätzung ( Totalschaden ) des Gutachters lag etwas über dem Kostenvoranschlag, das Wertgutachten über dem von mir ermittelten Wiederbeschaffungswert, der Restwert lag bei meiner Schätzung. Insgesamt positiv für mich.
Was hätte da mein Anwalt den ich hatte machen sollen. Es ist nicht abschließend geklärt ob Versicherungen ein eigenes Gutachten erstellen dürfen. Also soll doch der Gutachter kommen, lieg die Schätzung nicht im Bereich wo man zufrieden ist, kann der Anwalt immer noch etwas für sein Geld machen.
Gruß
hartmut