Hallo WB!
aufgeschreckt durch eine Behauptung weiter unten, dass es eben
Pech wäre wenn ein vorausfahrendes Auto Steine hochschleudert
die dem nachfahrenden in die Windschutzscheibe knallen,
welchen Beitrag weiter unten meinst du genau?
Das mit der Betriebsgefahr eines Pkw im Falle des Steinschlags
habe ich bisher so verstanden, dass es keine Absicht und damit
auch keine Schuld geben muss, und trotzdem die Haftpflicht
des schädigenden Pkw den Schaden am geschädigten Pkw zahlen
muss.
Den Schaden an Windschutzscheibe oder Scheinwerfergläsern des
getroffenen Pkw zahlt zwar die Teilkaskoversicherung des
geschädigten Pkw sofern vorhanden, aber abzüglich den
Selbstbehalt von 150 bis 300 Euro.
Wenn der Pkw vorne, also der Schädiger, aber dem Pkw dahinter
bekannt wird - das Kennzeichen notiert, ggf. Zeugen benannt
werden können - müsste die „gegnerische“ Haftpflicht
eigentlich den ganzen Schaden zahlen.
Es ist dann also, um mit den Worten weiter unten zu sprechen,
„das Pech“ des Pkws vorne, dass er Steine hochschleudert, die
den Pkw dahinter treffen und beschädigen, oder?
ich habe nur dieses gefunden:
http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/schadensersat…
Dort steht:
„Aber, um es kompliziert zu machen, das gilt nicht für Unfälle zwischen »gleich starken« Verkehrsteilnehmern, etwa Auto gegen Auto — es bleibt zum Beispiel dabei, dass niemand für den Schaden haftet, wenn die Windschutzscheibe von einem Steinchen getroffen wird, das der vorausfahrende Pkw hochgeschleudert hat. So etwas ist Pech, dagegen kann man sich als Geschädigter nur mit einer Fahrzeugversicherung (Teil- oder Vollkasko) schützen.“
Ich (als Laie) interpretiere das so, dass es eben nicht Pech des Vordermanns ist, sondern Pech des Hintermanns, dessen Auto von dem Steinchen getroffen wird. Es wäre demnach nicht so, dass der Vordermann haftet bzw dessen Versicherung, sondern die (mögl.) Teil- / Vollkasko des Hintermanns=Geschädigten, auch wenn der Geschädigte den Selbstbehalt zahlen muss. Das wäre dann leider Pech. (Hmm ob das jetzt jemand ungerecht empfinden kann, sei dahin gestellt.) Ich würde den Beitrag der zitierten Seite so interpretieren.
Also Pech für’n Hinterherfahrenden. Aber KEINE Gewäher!
Allzeit gute Fahrt,
Birgit