Steinschlag durch anderes Auto - Betriebsgefahr?

Hallo Gemeinde,

aufgeschreckt durch eine Behauptung weiter unten, dass es eben Pech wäre wenn ein vorausfahrendes Auto Steine hochschleudert die dem nachfahrenden in die Windschutzscheibe knallen,

wollte ich das noch genauer geklärt wissen.

Das mit der Betriebsgefahr eines Pkw im Falle des Steinschlags habe ich bisher so verstanden, dass es keine Absicht und damit auch keine Schuld geben muss, und trotzdem die Haftpflicht des schädigenden Pkw den Schaden am geschädigten Pkw zahlen muss.

Den Schaden an Windschutzscheibe oder Scheinwerfergläsern des getroffenen Pkw zahlt zwar die Teilkaskoversicherung des geschädigten Pkw sofern vorhanden, aber abzüglich den Selbstbehalt von 150 bis 300 Euro.

Wenn der Pkw vorne, also der Schädiger, aber dem Pkw dahinter bekannt wird - das Kennzeichen notiert, ggf. Zeugen benannt werden können - müsste die „gegnerische“ Haftpflicht eigentlich den ganzen Schaden zahlen.
Es ist dann also, um mit den Worten weiter unten zu sprechen, „das Pech“ des Pkws vorne, dass er Steine hochschleudert, die den Pkw dahinter treffen und beschädigen, oder?

Fragt WB

Hallo WB!

aufgeschreckt durch eine Behauptung weiter unten, dass es eben
Pech wäre wenn ein vorausfahrendes Auto Steine hochschleudert
die dem nachfahrenden in die Windschutzscheibe knallen,

welchen Beitrag weiter unten meinst du genau?

Das mit der Betriebsgefahr eines Pkw im Falle des Steinschlags
habe ich bisher so verstanden, dass es keine Absicht und damit
auch keine Schuld geben muss, und trotzdem die Haftpflicht
des schädigenden Pkw den Schaden am geschädigten Pkw zahlen
muss.

Den Schaden an Windschutzscheibe oder Scheinwerfergläsern des
getroffenen Pkw zahlt zwar die Teilkaskoversicherung des
geschädigten Pkw sofern vorhanden, aber abzüglich den
Selbstbehalt von 150 bis 300 Euro.

Wenn der Pkw vorne, also der Schädiger, aber dem Pkw dahinter
bekannt wird - das Kennzeichen notiert, ggf. Zeugen benannt
werden können - müsste die „gegnerische“ Haftpflicht
eigentlich den ganzen Schaden zahlen.
Es ist dann also, um mit den Worten weiter unten zu sprechen,
„das Pech“ des Pkws vorne, dass er Steine hochschleudert, die
den Pkw dahinter treffen und beschädigen, oder?

ich habe nur dieses gefunden:
http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/schadensersat…
Dort steht:
„Aber, um es kompliziert zu machen, das gilt nicht für Unfälle zwischen »gleich starken« Verkehrsteilnehmern, etwa Auto gegen Auto — es bleibt zum Beispiel dabei, dass niemand für den Schaden haftet, wenn die Windschutzscheibe von einem Steinchen getroffen wird, das der vorausfahrende Pkw hochgeschleudert hat. So etwas ist Pech, dagegen kann man sich als Geschädigter nur mit einer Fahrzeugversicherung (Teil- oder Vollkasko) schützen.“

Ich (als Laie) interpretiere das so, dass es eben nicht Pech des Vordermanns ist, sondern Pech des Hintermanns, dessen Auto von dem Steinchen getroffen wird. Es wäre demnach nicht so, dass der Vordermann haftet bzw dessen Versicherung, sondern die (mögl.) Teil- / Vollkasko des Hintermanns=Geschädigten, auch wenn der Geschädigte den Selbstbehalt zahlen muss. Das wäre dann leider Pech. (Hmm ob das jetzt jemand ungerecht empfinden kann, sei dahin gestellt.) Ich würde den Beitrag der zitierten Seite so interpretieren.
Also Pech für’n Hinterherfahrenden. Aber KEINE Gewäher!

Allzeit gute Fahrt,
Birgit

Genau so hat es mir mein Versicherungsvertreter auch erklärt.
Es ging um einen anderen Fahrer, der auf der Autobahn hinter mit fuhr und angab, ein Steinchen, von meinem Auto aufgewirbelt, hätte seine Windschutzscheibe beschädigt.
Ich habe dann nie wieder etwas von ihm gehört, seine Versicherung muss also zu dem gleichen Schluss gekommen sein.

Allgemein wäre in so einem Fall die Beweisführung auch praktisch unmöglich.

Hallo

sowas nennt sich auch höhere Gewalt, wenn die Scheibe aber nicht total unbrauchbar ist, bezahlt die Versicherung die Reperatur ohne die SB einzufordern

LG
Mikesch

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Mikesch,

dann ist das also inzwischen genau anders herum wie vor 10, 20 Jahren?

Damals habe ich von mehreren Seiten gehört, dass der Steinschlag eines vorausfahrenden Lkw eine haftpflichtige Beschädigung des dahinter fahrenden Pkw darstellt, und der Geschädigte müsse nur das KEnnzeichen des Lkw, Ort und Uhrzeit notieren.

Da ich selbst bis vor Kurzem nicht in so einen Fall verwickelt war, glaubte ich dass meine damaligen Informanten Recht hatten mit ihren Behauptungen, und es heute auch noch so ist.

Mir ist vor ein paar Tagen ein Stein von einem Lkw in den Nebelscheinwerfer geschleudert worden, der Scheinwerfer ist nicht reparabel sondern muss komplett ersetzt werden, kostet fast 300 Euro. Den TK-SB von 150 Euro musste ich selber tragen.

Da ich die Ausführungen dazu hier glauben muss,
GRRRRRRRRRRRRRRR!
Immer auf die Kleinen, die zu wenig Geld haben!
Ihr versteht, warum ich mich Wadlbeisser nenne?!

WB

Hi,

es ist ein Unterschied, ob der Stein von der Straße aufgewirbelt (dann persönliches Pech) oder als der Teil der Ladung, z.B. vom Kieslaster, verloren wurde (dann Regulierung über LKW-Haftplicht). Die Nachweisbarkeit wäre natürlich ein anderes Problem.

Gruß
Nils

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Werter Waldbeisser

Hallo Mikesch,

dann ist das also inzwischen genau anders herum wie vor 10, 20
Jahren?

Damals habe ich von mehreren Seiten gehört, dass der
Steinschlag eines vorausfahrenden Lkw eine haftpflichtige
Beschädigung des dahinter fahrenden Pkw darstellt, und der
Geschädigte müsse nur das KEnnzeichen des Lkw, Ort und Uhrzeit
notieren.

Da ich selbst bis vor Kurzem nicht in so einen Fall verwickelt
war, glaubte ich dass meine damaligen Informanten Recht hatten
mit ihren Behauptungen, und es heute auch noch so ist.

Mir ist vor ein paar Tagen ein Stein von einem Lkw in den
Nebelscheinwerfer geschleudert worden, der Scheinwerfer ist
nicht reparabel sondern muss komplett ersetzt werden, kostet
fast 300 Euro. Den TK-SB von 150 Euro musste ich selber
tragen.

in euern Wald gibts wohl keinen Schrottplatz??? Oder ebay?? Tja bei Origínalteilen wird man masslos abgezockt. Wenn man ein Auto aus Ersatzteilen zusammenbauen würde, würde es das 4 fache des Ladenpreises kosten, kam die Woche bei „Plus-Minus“, wurde mit den Tintenstrahldruckern verglichen:frowning:((

Da ich die Ausführungen dazu hier glauben muss,
GRRRRRRRRRRRRRRR!
Immer auf die Kleinen, die zu wenig Geld haben!
Ihr versteht, warum ich mich Wadlbeisser nenne?!

WB

LG
Mikesch

Hallo Nils

Hi,

es ist ein Unterschied, ob der Stein von der Straße
aufgewirbelt (dann persönliches Pech) oder als der Teil der
Ladung, z.B. vom Kieslaster, verloren wurde (dann Regulierung
über LKW-Haftplicht). Die Nachweisbarkeit wäre natürlich ein
anderes Problem.

eben an dieser Konstellation hat sich eine Bekannte von mir versucht, sogar mit Zeugen. Nix zu holen von der LKW Haftpflicht…

Gruß
Nils

LG
Mikesch

Hi,

eben an dieser Konstellation hat sich eine Bekannte von mir
versucht, sogar mit Zeugen. Nix zu holen von der LKW
Haftpflicht…

Funktioniert natürlich nur wenns ein Kieslaster war und die Ladung nicht genügend gesichert war (übermässig befüllt).
Der Nachweis ist generell schwer zu führen.

Gruss Jakob