Handyverbot am Steuer: auch CB-Funk?

Hi.

Neulich sah ich einen LKW-Fahrer beim Fahren mit dem CB-Funk-Sprechgerät in der Hand.
Fällt das CB-Funkgerät auch unter das so genannte Handyverbot?

☼ Markuss ☼

Hallo!

Fällt das CB-Funkgerät auch unter das so genannte Handyverbot?

Meiner Meinung nach nicht. § 23 StVO spricht von Mobil- und Autotelefonen. Ein Funkgerät ist kein Telefon.

Gruß,

Florian.

Hallo,

hier der Auszug aus dem Bußgeldkatalog

Nr. 123500
„Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon *), indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnahmen oder hielten.“
Verletzte Vorschrift: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO; § 24 StVG; – BKat
B - 1 … 40,00 Euro

Also fallen CB Funkgeräte nicht darunter.

Gruß

hartmut

Nein. CB-, Betriebs- oder Taxifunk sind (noch) erlaubt. Kritisch beurteilt werden aber Handmikros, besser wäre ein fest eingebautes Mikrofon mit Funktaste.

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