Hi.
Neulich sah ich einen LKW-Fahrer beim Fahren mit dem CB-Funk-Sprechgerät in der Hand.
Fällt das CB-Funkgerät auch unter das so genannte Handyverbot?
☼ Markuss ☼
Hi.
Neulich sah ich einen LKW-Fahrer beim Fahren mit dem CB-Funk-Sprechgerät in der Hand.
Fällt das CB-Funkgerät auch unter das so genannte Handyverbot?
☼ Markuss ☼
Hallo!
Fällt das CB-Funkgerät auch unter das so genannte Handyverbot?
Meiner Meinung nach nicht. § 23 StVO spricht von Mobil- und Autotelefonen. Ein Funkgerät ist kein Telefon.
Gruß,
Florian.
Hallo,
hier der Auszug aus dem Bußgeldkatalog
Nr. 123500
„Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon *), indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnahmen oder hielten.“
Verletzte Vorschrift: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO; § 24 StVG; – BKat
B - 1 … 40,00 Euro
Also fallen CB Funkgeräte nicht darunter.
Gruß
hartmut
Nein. CB-, Betriebs- oder Taxifunk sind (noch) erlaubt. Kritisch beurteilt werden aber Handmikros, besser wäre ein fest eingebautes Mikrofon mit Funktaste.
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