Persönliches Fahrtenbuch

Hallo,

ich konnte mich nicht so recht entscheiden, ob die Frage eher hier oder im Arbeitsrecht gestellt werden sollte, hoffe aber, hier passt sie besser…

Folgende fiktive Situation:
Ein Fahrer (im folgenden F genannt) ist auf Minijobbasis in einem mittelständischen Unternehmen beschäftigt. Er hat eine feste Nachttour, bei der er eine regionale Tageszeitung zu den Zustellern liefert. Nun wird er von der Polizei gestoppt und unter anderem nach seinem persönlichen Fahrtenbuch gefragt. Da F auch schon Ferntouren gefahren ist, weiß er, was dies ist, führt es aber bei seinen regelmäßigen kurzen Touren nicht, da es ihm unsinnig erscheint, täglich fast exakt das Gleiche einzutragen. Die Tour dauert ca. 2 Stunden und führt ihn ca. im Umkreis von 50 km im Kreis bis zum Start zurück.
Nun bekommt sowohl er als auch sein Arbeitgeber ein Bußgeld aufgebrummt. F befragt daraufhin verschiedene andere Fahrer mit der gleichen Tätigkeit. Keiner dieser anderen Fahrer wurde je nach einem solchen Fahrtenbuch gefragt, obwohl alle schon mehrfach kontrolliert wurden.

Nun fragt sich F, ob es irgendwo eine Vorschrift, ein Gesetz oder dergleichen gibt, welches die Führung eines Fahrtenbuchs generell regelt. (es geht hier nicht ums Finanzamt, sondern um Ruhezeiten)

F hat z.B. schon ergoogelt, daß es in Österreich eine Fahrtenbuchverordnung gibt, aber wie sieht das in D aus?

Danke für eure Anregungen, LG, Conny

Wichtiger (?) Nachtrag
Ganz vergessen… F fährt einen Kleintransporter, keinen LKW.

Hallo,

da wäre die Frage ob ein Fahrtenbuch nach StVZO § 31a zur Auflage gemacht wurde.

Wurden theoretisch bei der Anhörung §§§§§ genannt?

Gruß

hartmut

Also wie du beschreibst muss geklärt werden ob der F die Auflage durch eine Anordung hatte ein Fahrtenbuch zu Führen!?

Im Allg. ist ein Persönliches Fahrtenbuch nicht Rechtsverbindliches Material zur Prüfung von Lenk und Ruhezeiten, da hier für die Notwendigen Geräte gebraucht werden.

glg
stephan

Ganz vergessen… F fährt einen Kleintransporter, keinen LKW.

Hallo Conny,
zulässiges Gesamtgewicht zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen?
Dann greift die Fahrpersonalverordnung (§ 1, Abschn. 1 u. 6) - siehe http://www.bag.bund.de/cln_010/nn_47782/SharedDocs/P…

VG
Hermann