Hallo!
Nehmen wir an, ein Autofahrer (A) wendet in einer Hofeinfahrt, fährt die Strasse, von der er gekommen ist zurück und sieht, als er etwa am ersten Drittel der Strasse angekommen ist, dass ihm ein anderes Fahrzeug (B)vom anderen Ende der Strasse entgegen kommt. Die Strasse ist sehr eng, auf beiden Seiten parken Autos, auch auf der Seite, wo eigentlich Parkverbot ist.Fahrer A befindet sich auf der Seite, wo die Autos rechtmässig parken.Fahrer A hält an,um den Gegenverkehr auf den abgeflachten Bordstein (man bedenke: abgeflacht, kann ja nix passieren, manche haben bei hohen Bordsteinen ja verständlicherweise Angst um ihre Felgen) einer Hofeinfahrt einfahren zu lassen,damit beide Autos aneinanader vorbei kommen.
Fahrer B weigert sich, gibt durch Gesten zu verstehen, dass Fahrer A zurück fahren soll, damit er selbst durchkommt.
In der Zwischenzeit hat sich der Eiermann mit seinem Kastenwagen vor die Toreinfahrt, wo Fahrer A gewendet hat, gestellt.Somit müsste Fahrer A rückwärts die gesamte Strasse(die zu einer Sackgasse führt) runterfahren,damit Fahrer B durchkommt.Das will Fahrer A auch nicht.
Warum auch, wenn Fahrer B doch nur in die „Platz-mach-Lücke“ ,die direkt bei ihm ist, fahren müsste.
Fahrer B macht Beweisfotos (Stand der Autos von Fahrer A und B und der parkenden Autos), und sagt, damit gehe er zur Polizei, wegen Vorfahrtsmissachtung.
Hat Fahrer A tatsächlich die Vorfahrt missachtet, obwohl er Platz gemacht hat, um Fahrer B die Möglichkeit zu geben, vorbei zu kommen?
Kann Fahrer B die freie Lücke verweigern, nur weil ihm der Standort nicht passt, oder er partout auf seine Vorfahrt pocht?
Hallo!
Fahrer B macht Beweisfotos (Stand der Autos von Fahrer A und B
und der parkenden Autos), und sagt, damit gehe er zur Polizei,
wegen Vorfahrtsmissachtung.
Die Beamten dort werden seine Personalien aufnehmen, diese ans Amtsgericht weiterleiten und die Anordnung einer Betreuung anregen. Leute gibt’s…
Hallo,
eigentlich muss der Fahrer warten, auf dessen Seite das Hindernis ist. Das fällt hier wohl nicht ins Gewicht, weil ja beide Straßenseiten, egal ob berechtigt oder nicht, zugeparkt waren. Damit gilt das Prinzip, wer zuerst kommt, darf zuerst fahren.
War B zuerst in der Engstelle, darf B zuerst fahren, oder eben auch andersherum. Ob jetzt die Lücke genutzt werden muss, kommt auf die Lücke an.
Gruß
hartmut
Hallo!
Nehmen wir an, ein Autofahrer (A) wendet in einer Hofeinfahrt,
fährt die Strasse, von der er gekommen ist zurück und sieht,
als er etwa am ersten Drittel der Strasse angekommen ist, dass
ihm ein anderes Fahrzeug (B)vom anderen Ende der Strasse
entgegen kommt.
Jetzt ist die Frage: Wer war zuerst in der Engstelle?
Ist B in die Engstelle gefahren, obwohl A schon drin war? Darf er nicht.
Ist A… (genau anders herum).
Wobei A als „aus einem Grundstück herausfahrender“ besonders sorgfältig sein muss. Konnte er den in der Straße befindlichen B nicht sehen, hätte er einen Einweiser holen müssen. Hineintasten ist nicht.
Hi!
Typisch deutsch…
Eigentlich sollte ein Photo von A UND B an die Polizei gesendet werden und ein Richter gesucht werden, der beide 1 Monat zu Fuß weiterschickt. Vielleicht lernt man das freundliche und sinnvolle sich Bewegen im Straßenverkehr ja dann auf dem Gehsteig…
Wegen zwei solcher Idioten, die ungelogen 15 Minuten einander gegenüber und mir im Weg standen, verlor ich letztens am Morgen wertvolle Zeit, die ich lieber mit Arbeiten verbracht hätte.
Als ich den Wagen eines der beiden Rechthaber dann selber wegfahren wollte, hat er sich (15 cm kleiner als ich) dann doch besonnen und setzte zurück…
Leute, entspannt Euch. So kommt man nicht weiter. Man kann nicht wegen jedem Unfug Polizei und Gerichte beschäftigen. Ein wenig eigene Lebensfähigkeit ist auch in diesem Vollkaskostaat noch nötig…
Grüße,
Mathias