Anhörungsbogen bei Bußgeldbescheid

Hallo,

wenn man geblitzt wird und sich 100%ig sicher ist nicht schneller 91-93 bei erlaubten 70 gefahren zu sein, man dann im Bußgeldbescheid aber geschrieben bekommt, man wäre 96 gefahren, kann man da noch was dran drehen?
Vorallem wenn man nur Bescheid bekommt wieviel man zu schnell gefahren ist und ein Anhörungsbogen beigelegt wurde.
Oder ist das sogar nur Dummfang, weil man nicht nachweisen kann wer gefahren ist und die Behörden wissen erst wer gefahren ist, wenn man sich meldet?

grüße

Moin,

kann man da noch was dran drehen?

natürlich. Man muss nur beweisen, dass die Messung falsch war.

Oder ist das sogar nur Dummfang

Nein. Der Halter bekommt den Anhörungsbogen und kann sich äußern; meist steht irgendwo sogar, dass das Bild des Fahrers bei der betreffenden Dienststelle zur Begutachtung vorliegt.

Gruß Ralf

kann man da noch was dran drehen?

natürlich. Man muss nur beweisen, dass die Messung falsch war.

Und wie beweist man das als laihe?

Nein. Der Halter bekommt den Anhörungsbogen und kann sich
äußern; meist steht irgendwo sogar, dass das Bild des Fahrers
bei der betreffenden Dienststelle zur Begutachtung vorliegt.

Und wenn das im Brief nicht drin steht?

Hallo,

da ist es eher wahrscheinlich das der Tacho falsch geht, obwohl er nie weniger anzeigen darf.

Ein Gutachter könnte die Messung überprüfen, aber da ist es sehr unwahrscheinlich da etwas zu finden. Die Geräte sind praktisch Narrensicher wenn sie richtig aufgestellt sind.

Als Beweis für die Fahrereigenschaft wurde ein Bild gemacht, und da es ein Anhörungsbogen ist, haben sie schon mal den Angeschriebenen in Verdacht der Übeltäter zu ein, sonst wäre es ein Zeugenbefragungsbogen.

Ob ein Bild beiliegt ist dabei unerheblich, könnte aber angefordert werden. Entweder wird es dann zugeschickt, oder kann auf einer Dienststelle angesehen werden.

Gruß

hartmut

Moin, Leylah,

natürlich. Man muss nur beweisen, dass die Messung falsch war.

Und wie beweist man das als laihe?

das beweist man weder als Laie noch als Fachmann, wenn man ohne Zeugen unterwegs war. Mal abgesehen davon, dass kaum ein Beifahrer auf den Tacho achtet.

Nein. Der Halter bekommt den Anhörungsbogen und kann sich
äußern; meist steht irgendwo sogar, dass das Bild des Fahrers
bei der betreffenden Dienststelle zur Begutachtung vorliegt.

Und wenn das im Brief nicht drin steht?

Daraus zu schließen, dass kein Bild geschossen wurde, wäre grob fahrlässig.

Gruß Ralf