angenommen ein Harz4 Empänger A begeht im Straßenverkehr eine Widrigkeit (zu schnell gefahren, falsch geparkt oder ähnliches) und wir dabei erwischt. Eindeutig klar ist, dass es A war, der die Widrigkeit begangen hat (auch wenn ihm das Auto vielleicht nicht selber gehört). Wer bezahlt nun das Bußgeld? Schließlich ist bei A nachweißlich nichts zu holen.
Muss die Rechnun überhaupt bezahlt werden? Wenn niemand zahlt, bekommt A dann den Führerschein entzogen? Wenn das nicht der Fall ist, darf A dann machen, was er will, solange er nur keinen Verstoß begeht, der keinen Führerscheinentzug nach sich zieht?
warum meint A, er würde anders behandelt als andere?
Was auf A zukommt wenn er nicht zahlt steht im Schreiben der Behörde die den Bussgeldbescheid geschickt hat.
A kann natürlich Rechtsbeihilfe beantragen und u.U. wird der Regelsatz für das Vergehen herabgesetzt, siehe http://www.rechtsanwalt.com/anwalt/urteil/263.16908/…
Wer bezahlt nun das Bußgeld?
Schließlich ist bei A nachweißlich nichts zu holen.
Muss die Rechnun überhaupt bezahlt werden? Wenn niemand zahlt,
bekommt A dann den Führerschein entzogen? Wenn das nicht der
Fall ist, darf A dann machen, was er will, solange er nur
keinen Verstoß begeht, der keinen Führerscheinentzug nach sich
zieht?
Hi
Wer autofahren kann, kann auch seine bußgelder bezahlen - notfalls in Raten (ständige Rechtsprechung).
Schließlich enthält auch die Leistung nach Hartz IV einen anteil zur "Teilnahme am gesellschaftlichen Leben (Kino etc) - da muss halt da kürzer getreten werden.
Bei renitenten Verkehrsüberschreitungen wird auch schon mal eine Fahrerlaubnis entzogen (ich erinnere an den Fall der Düsseldorfer Frisösin, die immer vor ihrem Geschäft geparkt hat)
In der Regel wird bei Nichtzahlung durch das zustaendige Amtsgericht Ersatzhaft angeordnet, meist 1 Tag pro 50 Euro. Daran kommen auch finanziell Schwache (Hartz oder sonstige Gruende) nicht vorbei.
Daneben (nicht: stattdessen!) kann der Fuehrerschein eingezogen werden, das aber nur bei wiederholten (sog. „beharrlichen“) oder schweren Verstoessen.
Moeglicherweise ist der Ausdruck „Ersatzhaft“ falsch. Richtig ist allerdings, dass bei Nichtzahlung Haft/Gewahrsam angeordnet werden kann.
Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist ebenfalls moeglich, allerdings - um Missverstaendnisse auszuschliessen - nicht wegen der blossen Nichtzahlung eines Bussgeldes, wohl aber, wenn - wie im Ausgangsfall - wiederholt Ordnungswidrigkeiten begangen werden (sollen).
ich befinde mich im Besitz des aktuellen Bußgeldkataloges, den auch die Polizei verwendet.
Ich kann dir leider jetzt nicht den genauen Wortlaut aufschreiben, nur Sinngemäß wiedergeben.
Bei nachweisslich schlechter finanzieller Lage und das sollte bei einem Hartz4 Empfänger der Fall sein, kann auf Antrag das Bußgeld veringert werden.
Als ich noch Arbeitslosenhilfe bekam, gelang es mir mal bei einer Geschwindigkeitskontrolle die fällige Ordnungsstrafe durch die Vorlage des Bewilligungsbescheids leicht zu reduzieren. Die Polizistin hatte ein Einsehen und ich bekam 10 DM Rabatt (bei Tempo 67 in der Stadt). Es kann also helfen, direkt bei den zuständigen Beamten freundlich auf das niedrige Einkommen hinzuweisen. Ist aber erst mal alles amtlich, wird das alles doch ziemlich aufwendig. Für alle Beteiligten.
Viele Grüße
Anne
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]