Hallo,
wenn ein Erwachsener (60 Jahre), der keinen Führerschein hat, ein Mofa oder maximal 45 ccm-Roller fahren möchte,
was müsste er vorher für Voraussetzungen erfüllen, um das Zweirad fahren zu dürfen?
was kostet der „Spass“?
Merci en avance
Hallo,
wenn ein Erwachsener (60 Jahre), der keinen Führerschein hat, ein Mofa oder maximal 45 ccm-Roller fahren möchte,
was müsste er vorher für Voraussetzungen erfüllen, um das Zweirad fahren zu dürfen?
was kostet der „Spass“?
Merci en avance
Hallo,
wenn ein Erwachsener (60 Jahre), der keinen Führerschein hat,
ein Mofa oder maximal 45 ccm-Roller fahren möchte,was müsste er vorher für Voraussetzungen erfüllen, um das
Zweirad fahren zu dürfen?
Wenn man vor dem 31.03.1965 geboren ist, braucht man dafür gar keine Erlaubnis, ist man später geboren, muss man eine Mofa Prüfbescheinigung haben.
was kostet der „Spass“?
in deinem Fall, nichts.
Aber Vorsicht, wurde ein Fahrverbot verhängt darf überhaupt kein Kfz geführt werden (auch kein Mofa).
Gruß,
Klaus
Hallo,
wenn ein Erwachsener (60 Jahre), der keinen Führerschein hat,
ein Mofa oder maximal 45 ccm-Roller fahren möchte,was müsste er vorher für Voraussetzungen erfüllen, um das
Zweirad fahren zu dürfen?Wenn man vor dem 31.03.1965 geboren ist, braucht man dafür gar
keine Erlaubnis, ist man später geboren, muss man eine Mofa
Prüfbescheinigung haben.
Bei uns in Österreich braucht man nur einen Mofa-Schein, sofern man zwischen 16 und 24 Jahre alt ist; ist man z.B schon 24 bzw. darüber … reicht ein Lichtbildausweis. 
was kostet der „Spass“?
in deinem Fall, nichts.
Aber Vorsicht, wurde ein Fahrverbot verhängt darf überhaupt
kein Kfz geführt werden (auch kein Mofa).Gruß,
Klaus
mfg PN
Hallo,
nur zur Ergänzung, Mofa bedeutet max. 50ccm und Vmax. 25km/h.
Es gibt noch andere 50ccm Fahrzeuge die schneller sind, da wird ein Führerschein benötigt.
Fahrverbot, es darf kein Kfz geführt werden, auch kein Mofa.
Führerscheinentzug, es darf Mofa gefahren werden. Die am oder nach dem 01.04.1965 Geborenen brauchen eine Prüfbescheinigung.
Gruß
hartmut
Mofa=ggf Prüfbescheinigung, 50 ccm=FS Kl M
Moin!
Will er nur Mofa fahren, brauch er mit 60 Lenzen gar nichts, selbst einen Führerscheinentzug braucht ihn nicht zu interessieren:
http://www.ra-kassing.de/verkehr/fschein/mofafs.htm
Will er aber mit den 50 ccm schneller als 25 km/h fahren, muss er wohl oder übel den Führerschein Klasse M machen. Je nach Region isser mit 350-600 € dabei. Obs das bringt, weiss ich leider nich. Denn die Anschaffung eines Fahrzeuges (vernünftige Simson-Mopeds [legale vmax=60 km/h, sofern vorm 01.03.1992 erstmals in Betrieb genommen] gibts schon ab 350 €) kommt ja ggf auch noch hinzu.
Gruss
Mutschy