Verkehrsgefährdung?

Hallo!
Nehman wir mal an, dass jemand (Person A) gemütlich in seinem Auto über die Landstraße fährt und von volgendem Zeuge wird:

Vor ihm biegt ein Auto auf die Fahrbahn und nach kurzer Zeit wird ersichtlich, dass mit dem Fahrer (Person B) etwas nicht stimmen kann. Person B bleibt nicht auf seiner Spur, fährt fast ausschlieslich in der Mitte oder ganz links und schneidet jede Kurve und rast mit 80 duch die Ortschaft. Mehrere entgegenkommende Fahrzeuge sind zum bremsen bzw. Vollbremsung gezwungen. Als der Unbekannte dann noch ein vorausfahrendes Auto überholt, schafft er es nur mit knapper Not, überhaupt vorbeizukommen und der entgegenkommende LKW wird wieder zur Vollbremsung gezwungen.
Person A hat das alles mitbekommen und sich Kennzeichen und Autotyp notiert. Würde es etwas bringen, dass er damit zur Polizei geht? Es kann doch nicht sein, dass solche Leute fahren dürfen und andere ständig in Gefahr bringen!!

Hi!

Meines Erachtens(!) sind das 2 Paar Schuhe:

Einmal die von Dir beschriebene Situation. Hier würde ich per Handy umgehend die Polizei anrufen.

Dann das Anzeigen im Nachhinein. Davon halte ich persönlich gar nichts. „Der ist aber sooooo dicht aufgefahren“ u.ä. Meine Antwort auf so etwas: heul halt…

Grüße,

Mathias

Ja, melden
Hallo Tini,

vor wenigen Jahren ist das einem Freund von mir auch passiert. Interessanterweise ist er dem Verkehrsrowdy auch noch wenige Minuten später auf einem Bauhaus-Parkplatz über die Füße gelaufen und hat ihn angesprochen. „Dann rufen sie doch die Polizei“ war die einzige Antwort. Damals hatte noch nicht jeder ein Handy, er schon und tat das auch gleich. Und die kamen auch gleich. Nur wenige Wochen danach war auch der Gerichtstermin. 3 Monate Führerscheinentzug und viele DMs incl. Gerichtskosten und Zeugengelder.

Ich kann mir vorstellen das hat gefruchtet.

Ach ja, wenn natürlich auch Kennzeichen gefährdeter Fahrzeuge da wären, wäre das zur Ermittlung weitere Zeugen nützlich.

Gruß

Stefan

Hi!

Meines Erachtens(!) sind das 2 Paar Schuhe:

richtig!!!

Eine Anzeige im Nachhinein finde ich aus der jetztigen sicht nicht sinnvoll da er es Abstreiten kann.

Was anderes ist es wenn du noch einen Zeugen hast, dann kannst du es nachweissen.

Aber im jetztigen Moment steht aussage gegen Aussage.

Daher erachte ich persönlich eine Anzeige für nichts gutes in diesem Fall, oder du hast einen weiteren Zeugen!!!

Grüße,

LG

Stephan

Hallo,

Ich denke man kann das ruhig melden. Es handelt sich ja um eine gravierende, wiederholte Gefaehrdung. Vielleicht haben sich andere schon bei der Polizei gemeldet, und dann wuerde sich eben jetzt ein weiterer Zeuge melden, der - als Hinterherfahrer - alles schoen schildern kann. Falls nichts draus wird, hat die Anzeige ja nicht geschadet, allerhoechstens ein paar Unannehmlichkeiten (Protokoll aufnehmen etc.) bereitet.
Im uebrigen sind die Leute, die derart daneben fahren, meist schon gut bekannt. Vielleicht hat derjenige laengst den Lappen weg. Und fuer Fahren ohne Fahrerlaubnis reicht ein Zeuge allemal.

Gruss
Christoph

Hallo!

Eine Anzeige im Nachhinein finde ich aus der jetztigen sicht
nicht sinnvoll da er es Abstreiten kann.

Ja und? Das machen Straftäter eigentlich immer, wenn sie nicht gerade auf frischer Tat ertappt werden…und selbst dann machen’s noch viele.

Was anderes ist es wenn du noch einen Zeugen hast, dann kannst
du es nachweissen.

Er ist doch der Zeuge…

Aber im jetztigen Moment steht aussage gegen Aussage.

Richtig - nur das heißt nicht, dass der Richter keine Überzeugung gewinnen kann.

Daher erachte ich persönlich eine Anzeige für nichts gutes in
diesem Fall, oder du hast einen weiteren Zeugen!!!

Eine Anzeige kostet nichts und es kann mir als Anzeigerstatter reichlich egal sein, was dabei rauskommt. Vielleicht haben sich ja auch noch andere bei der Polizei gemeldet, die aber eben nicht das Kennzeichen hatten. Und damit würde das Bild rund.

Gruß,

Florian.

Hallo,

zum Glück ist es in diesem Land immer noch so, bevor jemand bestraft werden kann, muss ihm die Schuld nachgewiesen werden, zumindest muss ein Richter der Überzeugung sein, der wo vor ihm steht ist schuldig.

Was sollen jetzt die dürftigen Aussagen wenn das Fahrzeug bekannt, aber der Fahrer unbekannt ist. Da braucht es doch schon etwas mehr. Ansonsten hätten wir hier in D die Halterhaftung, d.h. egal wer gefahren ist, der Halter hat den Kopf dafür hinzuhalten. Glaube nicht das so was der allgemeine Wunsch hier ist.

Für so ein Verhalten auf der Straße gibt es viele Ursachen, kann von Übermüdung, Medikamente, bis zum Vollrausch reichen. So, was bitte soll dann bestraft werden wenn die Ursache nicht bekannt ist. Soll man dann einfach § 315c StGB angenommen werden. Da gibt es bis zu 5Jahren Haft. Klingt gut, aber mal ins Blaue jemand verurteilen ist doch daneben.

Entweder wird imho schon während der Fahrt die 110 gerufen, so das der wirkliche Übeltäter gefasst, und falls verurteilt wird, eine seiner Schuld angemessene Strafe bekommt, oder man lässt es bleiben.

Gruß

hartmut

Hi,

Entweder wird imho schon während der Fahrt die 110 gerufen, so
das der wirkliche Übeltäter gefasst, und falls verurteilt
wird, eine seiner Schuld angemessene Strafe bekommt, oder man
lässt es bleiben.

nein, auch ein nachträgliches Anzeigen ist sinnvoll.
Weitere Zeugen haben evtl. den Fahrer genau gesehen, nicht aber das Kennzeichen.
Oder ganz banal: der Halter verplappert sich bei der ersten Vernehmung (z.B. weil er sich nicht mal einer Schuld bewußt ist oder weil er nicht weiß um was es geht und er seinen Sohn „verrät“). Gerade dies ist gar nicht so selten…

Gruß Stefan

Gruß Stefan

Hallo!

Was sollen jetzt die dürftigen Aussagen wenn das Fahrzeug
bekannt, aber der Fahrer unbekannt ist.

Gutes Argument…soweit hab ich eben gar nicht gedacht. Eine Anzeige schadet aber immer noch nichts.

Gruß,

Florian.

Hallo,

das sind für mich zu viele könnte.

Dann füge ich noch einige dazu, der Fahrer könnte später noch etwas getrunken haben, was sich mit den Medikamenten nicht verträgt, dadurch ganz andere Ausfallerscheinungen haben. Der Vater könnte meinen, der Sohn ist gefahren, dabei war es der Kumpel vom Sohn, oder die Ehefrau, oder die Tochter.

Die anderen Fahrer könnten einen anderen Fahrer gesehen haben.

Wie sieht es aus, falls zwei Fahrer in Frage kommen, werden dann beide zur Ader gelassen?

Sollte mit deinem Fahrzeug so was vorkommen, würdest Du deinen Sohn falls vorhanden beschuldigen, auch wenn Du die Umstände nicht kennst.

Gruß

hartmut

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Eine
Anzeige schadet aber immer noch nichts.

Hallo,

also ich weiß nicht, zumindest ich würde falls ich unschuldig bin, aber beschuldigt werde, dadurch Probleme bekomme schon mal überlegen ob ich da nicht eine Anzeige nach § 164 StGB los lasse. Es kommt eben auf die Umstände der Anzeige an.

Also schaden kann es schon, im Zweifel dem Anzeigenden.

Gruß

hartmut

Hi,

das sind für mich zu viele könnte.

und genau das Aufklären dieser „wenn“ und „könnte“ ist Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden. Es ist nicht die Aufgabe eines Zeugen, sich darüber Gedanken zu machen.
Es ist wirklich nicht die Regel, daß jemand grundlos ernsthafte Unannehmlichkeiten nur aufgrund einer einzelnen Aussage/Anzeige zu befürchten hat. Bei Dir kann man den Eindruck gewinnen, die Anzeige „der Fahrer des blauen Golfs mit dem Kennzeichen xy hat sich verkehrsgefährdend verhalten“ würde automatisch zu erheblichem Ärger für den Halter des Golfs führen.
Dies ist natürlich nicht so und wenn die Anzeige alleine steht und die Befragung des Halters keine weiteren Ermittlungsansätze liefert, wird die Sache auch im Sand verlaufen. Nur - was schadet das?

Gruß Stefan

Hi,

also ich weiß nicht, zumindest ich würde falls ich unschuldig
bin, aber beschuldigt werde, dadurch Probleme bekomme schon
mal überlegen ob ich da nicht eine Anzeige nach § 164 StGB los
lasse. Es kommt eben auf die Umstände der Anzeige an.

Also schaden kann es schon, im Zweifel dem Anzeigenden.

sofern der Zeuge bei der Wahrheit bleibt (bzw. die Ermittlungen nicht sonst in eine bestimmte Richtung beeinflusst) ist da nichts zu holen. Auch eine Anzeige des Beschuldigten wegen eines Vergehens nach §164 StGB würde daran nichts ändern und dem Zeugen keinen ernsthaften Ärger bringen.
Um den Tatbestand des 164 zu erfüllen, muß man wissentlich falsche Tatsachen behaupten.

Gruß Stefan

Hallo Stefan,

wie ich schrieb, es kommt auf die Umstände an, und wie es dann rechtlich zum bewerten ist, ist Sache von anderen.

Gruß

hartmut

Dies ist natürlich nicht so und wenn die Anzeige alleine steht
und die Befragung des Halters keine weiteren
Ermittlungsansätze liefert, wird die Sache auch im Sand
verlaufen. Nur - was schadet das?

Hallo,

die Einstellung finde ich gut. Da gibt es evt. mal eine kleine Beschlagname des Führerscheines bis alles geklärt ist. Je nach dem wie die Zeugenaussage ist.

Aber wenn es dir nichts ausmacht, mir würde es schon einiges ausmachen.

MfG.

hartmut

Definitiv melden
Hi,

aus solchen Beobachtungen werden manchmal ganz hässliche Unfälle, bei denen auch ganze Familien ausgelöscht werden… nur weil sie das Pech hatten entgegen zu kommen.

Ich war vor kurzem in einer solchen Situation als „Entgegenkommer“. Nur weil wir in die Wiese ausgewichen sind konnten wir den GAU vermeiden. Selbstverständlich reicht meine Aussage kaum aus um so eine Person zur Rechenschaft zu ziehen, aber alleine die zeitnahe Überprüfung des Fahrzeughalters kann im besten Fall einen alkoholisierten (oder sonst fahruntüchtigen Fahrer) mit noch warmem Auto in der Garage stellen. Im schlimmsten Fall bekommt ein derartiger Fahrer oder Verkehrsrowdie einen heftigen Schuss vor den Bug durch die Überprüfung. Auch wenn man ihm in diesem Fall nix anhaben kann ist die psychologische Wirkung dieser Warnung bestimmt auch nicht schädlich.

Ich hatte bei unserem Erlebnis die Autonummer leider nicht korrekt ablesen können, die Polizei hat diesen Hinweis -abends um 11- auf jeden Fall sehr ernst genommen und versucht den Halter zu ermitteln.

Hallo Tini,

auf jeden Fall die Polizei alarmieren.
Mir ist ähnliches letztes Jahr passiert. Während ich noch überlegte die Polizei anzurufen hat der (vermutlich alkoholisierte) Fahrer schon einen Unfall verursacht und sich schnell aus dem Staub gemacht.
Der Halter wurde anhand des Kennzeichens ermittelt, redete sich aber raus von wegen Auto verliehen, weiss nicht mehr an wen etc.
Leider hat keiner der Zeugen den Fahrer gesehen bzw. beschreiben oder wiedererkennen können.
Ein Zeuge mehr, der den Fahrer vielleicht gesehen hätte, und der Fahrer wäre identifiziert worden.

Gruss Jakob