Bei einem Abstand von 15 km zwischen den beiden Messstellen wuerde ich nicht mehr von einer einheitlichen Geschwindigkeitsuebertretung ausgehen. Da es im OWi-Recht keine Gesamtstrafenbildung gibt, sind die beiden Strafzettel gerechtfertigt. Veilleicht ist es trotzdem moeglich, bei der ausstellenden Behoerde eine Art Mengenrabatt zu bekommen.
Veilleicht ist es trotzdem moeglich, bei der
ausstellenden Behoerde eine Art Mengenrabatt zu bekommen.
Eher im Gegenteil. Man könnte als „Gewohnheitstäter“ eingestuft werden.
Also jemand, der sich überhaupt nicht um die Verkehrsregeln kümmert.
Das könnte unangenehme Folgen haben.
Grüßerle
Richard
kommt darauf an. Es gibt hier zwei Möglichkeiten, das eine wäre Tateinheit, das heißt beide Verstöße werden zusammengefasst und bilden eine Tat, oder Tatmehrheit, die Verstöße werden zusammengezählt und eine Strafe gebildet, da gibt es etwas Rabatt aber auch Punkte wenn es über 39,99€ geht, oder die Verstöße einzeln zählen.
Persönlich wäre ich der Auffassung es handelt sich um Tatmehrheit. Etwa alle 2km sind die Geschwindigkeitstafeln, sprich siebenmal hätte man Gelegenheit gehabt das Limit nach dem ersten Blitz anzupassen. Der Blitzer unterstelle ich mal, wurde bemerkt, damit auch die Übertretung. Von daher könnte sogar beim zweiten Blitzer mit viel bösem Willen Vorsatz angenommen werden, was die Sache verteuert.
Das wäre mal das Grobe, jetzt das Feine.
Sind es nur Verwarnungen, zahlen freuen lustig sein, es kann nur teurer werden.
Sind Punkte dabei, wäre ein Besuch beim Rechtsanwalt ratsam, weil es darauf ankommt wo der Verstoß war. Je nachdem wird es anders gehandhabt, es kommt beides in Frage. Da muss auch gerechnet werden, wie stark kann das Punktekonto belastet werden.
Im Endeffekt ist die Person ja durchgehend auf der AB
gleichmässig zu schnell gefahren
Und wird sich, wenn das als Argumentation gebracht wird, zu Recht vorhalten lassen müssen, dass es sich in den beiden Fällen des Erwischtwerdens nicht um ein Augenblicksversagen handelt, sondern um klaren Vorsatz (bei 15 km - also 7,5 Minuten Zeit zwischen Blitz 1 und 2 - stinkt es eh schon danach). Je nachdem, wie sehr die zulässige Höchstgeschwindizität überschritten wurde, kann ein übellauniger Verwaltungsmensch daraus eine Straßenverkehrsgefährdung ableiten. Und von dort bis zur Anordnung einer MPU wegen Zweifeln an der charakterlichen Eignung ist es nicht mehr gar so weit. Würde ich alles nicht haben wollen.
zum Glück war da keine Straßenverkehrsgefährdung, das wäre eine Straftat, und Geschwindigkeitsübertretungen sind NUR Ordnungswidrigkeiten.
Wenn, dann könnte beim zweiten Blitzer Vorsatz angenommen werden, und damit das Bußgeld erhöht, verdoppelt werden. Mehr aber nicht.
Weitere Sanktionen die im Zusammenhang mit diesen Verstößen drohen, sind erst nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids möglich.
Zu nennen wären dann bei weiteren Verstößen, Erhöhung des Bußgelds wegen Beharrlichkeit. Fahrverbot falls eine Überschreitung über 25km/h zuviel war, und der neue Verstoß ebenfalls über 25km/h zuviel war, innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft.
Bei dreimal +21km/h kann in seltenen Fällen, sehr seltenen Fällen auch ein Fahrverbot angeordnet werden.
Dann die Sanktionen des Punktesystem, nachzulesen bei http://www.kba.de/
Nur wenn es arg getrieben wird, kann die Führerscheinstelle eine MPU fordern.
Hallo,
abgesehen von den rechtlichen Aspekten die hier zur Genüge dargelegt wurden, würde ich rein hypotetisch sagen Glück gehabt, es hätte schlimmer komm könn. In Brandenburg laufen Pilotprojekte mit sog. Blitzerketten. D.h. mehrere Blitzer, in einem Fall 11 und einem 2. Fall 7 Blitzer hintereinander und diese auf einer Strecke von ca. 12 km im 2. Fall, wie unserer regionale Presse zu berichten wusste. Ein Verkehrsteilnehmer brauchte ganze 5 Versuche um zu bemerken was ihm da gerade widerfährt.
Er bekam übrigens keinen Rabatt.
In diesem Sinne Augen auf im Straßenverkehr
meint runninjg
Hallo,
abgesehen von den rechtlichen Aspekten die hier zur Genüge
dargelegt wurden, würde ich rein hypotetisch sagen Glück
gehabt, es hätte schlimmer komm könn. In Brandenburg laufen
Pilotprojekte mit sog. Blitzerketten. D.h. mehrere Blitzer,
in einem Fall 11 und einem 2. Fall 7 Blitzer hintereinander
und diese auf einer Strecke von ca. 12 km im 2. Fall, wie
unserer regionale Presse zu berichten wusste.
Ohja, ich erinnere mich. Muss irgendwo im Havelland gewesen sein. Haben nicht schlecht gestaunt als wir da lang gefahren sind
das hat die Polizei in Köln Ende der 80er mal versuchsweise gemacht.
Fünf Radargeräte auf 3 km oder so. Der Rekord war, daß einer fünfmal erwischt wurde. Wer rechnet denn auch damit, daß da immer nochmal ein Bär hinterm Busch liegt?