Fußgänger + Kreuzung

N’Abend,

Im Archiv hab’ ich nix gefunden, also hier:

Angenommen, ein Autofahrer fährt auf eine T-Kreuzung zu, die nicht beampelt oder beschildert ist. Was muss er (und was müssen die Fußgänger) beachten, wenn

  1. er aus dem „unteren, lotrechten“ Strich des T kommt (also abbiegen muss)
    a) für Fußgänger, die auf dem oberen Strich des T quer zu seiner Fahrtrichtung unterwegs sind (seinen Weg also vor dem Abbiegen kreuzen),
    b) für Fußgänger, die in seiner Richtung unterweg sind, seinen Weg also nach dem Abbiegen kreuzen?
  2. er aus dem oberen, waagerechten Strich des T nach „unten“ abbiegen möchte und die Fußgänger in seiner Richtung auf seiner Seite unterwegs sind?

Und jetzt die Master-Frage: Gilt das gleiche auch auf Landstraßen? (Die durchgehende Straße ist hier dann meist die Vorfahrtstraße.)

Ich hoffe, ich hab’s nicht zu sehr verklausuliert…

Danke,
Vladimir

N’Abend auch,
A=Autofahrer
F=Fußgänger

Angenommen, ein Autofahrer fährt auf eine T-Kreuzung zu, die
nicht beampelt oder beschildert ist. Was muss er (und was
müssen die Fußgänger) beachten, wenn

  1. er aus dem „unteren, lotrechten“ Strich des T kommt (also
    abbiegen muss)
    a) für Fußgänger, die auf dem oberen Strich des T quer zu
    seiner Fahrtrichtung unterwegs sind (seinen Weg also vor dem
    Abbiegen kreuzen),

A: gegenüber F nichts, solange kein Zebrastreifen vorhanden
F: schnell laufen, sofern kein Zebrastreifen vorhanden

b) für Fußgänger, die in seiner Richtung unterweg sind,
seinen Weg also nach dem Abbiegen kreuzen?

A: F hat Vorfahrt

  1. er aus dem oberen, waagerechten Strich des T nach „unten“
    abbiegen möchte und die Fußgänger in seiner Richtung auf
    seiner Seite unterwegs sind?

A: Nichts, wenn er vom rechten T-Stück kommt
A: F hat Vorfahrt, wenn er und/oder A vom linken T-Stück kommen

Und jetzt die Master-Frage: Gilt das gleiche auch auf
Landstraßen? (Die durchgehende Straße ist hier dann meist die
Vorfahrtstraße.)

Ja

Ich hoffe, ich hab’s nicht zu sehr verklausuliert…

eindeutig wars vielleicht nicht, es gibt sicher noch die eine oder Variante (wer von wo und warum kommt und geht).
Grüße
BW
ohne Gewährleistung, habe meinen FS 18… irgendwann gemacht

Hi,

b) für Fußgänger, die in seiner Richtung unterweg sind,
seinen Weg also nach dem Abbiegen kreuzen?

A: F hat Vorfahrt

Warum? Es handelt sich doch um keine Einmündung an der der querende Fussgänger/Radfahrer Vorrang hat?
Wir gingen ja von nicht vorhandener Beschilderung aus, also auch kein Zebrastreifen, keine „Fussgängerfurt“ o.ä.

Gruss Jakob

Warum? Es handelt sich doch um keine Einmündung an der der
querende Fussgänger/Radfahrer Vorrang hat?
Wir gingen ja von nicht vorhandener Beschilderung aus, also
auch kein Zebrastreifen, keine „Fussgängerfurt“ o.ä.

Du bringst mich zum Grübeln. Entspricht meiner 2.Antwort zu Frage 2.
Irgendwie habe ich im Hinterkopf, daß ich beim Abbiegen nach rechts nach hinten schauen und mich auf herannahende Radfahrer/Fußgänger vergewissern muss. Egal ob Zebrastreifen oder sonstwas.
Ob es aber Vorschrift ist ?
Weiß ich jetzt auch nicht.
Grüße
BW

Hi,

b) für Fußgänger, die in seiner Richtung unterweg sind,
seinen Weg also nach dem Abbiegen kreuzen?

A: F hat Vorfahrt

Warum?

Weil - so meine ich - der Fußgänger geradeaus geht (fährt), seine Richtung also nicht ändert (so lange nicht, bis er die andere Straßenseite erreicht hat). Der abbiegende Autofahrer (oder evt. auch Radfahrer, wenn er die Fahrbahn benutzt) kreuzt dann aber den geradeaus fahrenden/gehenden Verkehr. Und wer kreuzt muss warten.
Ich bin kein Verkehrsexperte, auch kein Jurist, also keine Gewähr und Zeugs!!!
Ich erinnere das aus der Fahrschule so.
Darum ist meiner Meinung nach auch richtig, was Bullwinkel in seinem Posting zum Abbiegen „im Hinterkopf“ hat.

Es handelt sich doch um keine Einmündung an der der
querende Fussgänger/Radfahrer Vorrang hat?
Wir gingen ja von nicht vorhandener Beschilderung aus, also
auch kein Zebrastreifen, keine „Fussgängerfurt“ o.ä.

Das müsste dann unerheblich sein.

Viele Grüße,
birgit

Moin,

danke für Eure bisherigen Antworten!
Leider spiegeln sie das wieder, was ich von mir kenne und was sich auch an der Kreuzung, die ich vor meiner Haustür habe, immer wieder abspielt: Keiner (mich eingeschlossen) hat so richtig Ahnung, was eigentlich genau gilt. Ich habe das Gefühl, dass diese wichtige und doch alltägliche Situation in der Fahrschule sehr vernachlässigt wird.

Wenn also noch jemand stichfeste Beweise hat und z.B. an Hand der StVO sagen kann, warum, bin ich immer noch für Antworten dankbar.

Danke und bis bald,
Vladimir

Hallo,

wenn ich mir das hier so durchlese:

StVO
§ 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

(3) Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig, muß er warten.

würde ich behaupten das der abbiegende Autofahrer auf Fußgänger, welche seine Fahrtrichtung nach dem Abbiegen queren, warten muss.

Den Fußgänger der vor dem Abbiegen quert wohl eher nicht.

Das alles allerdings ohne Gewähr, da absolute nicht im Auslegen von Gesetzen bewandert…

Gruß Karl

Hallo.

danke für Eure bisherigen Antworten!
Leider spiegeln sie das wieder, was ich von mir kenne und was
sich auch an der Kreuzung, die ich vor meiner Haustür habe,
immer wieder abspielt: Keiner (mich eingeschlossen) hat so
richtig Ahnung, was eigentlich genau gilt. Ich habe das
Gefühl, dass diese wichtige und doch alltägliche Situation in
der Fahrschule sehr vernachlässigt wird.

Also ich habe in der Fahrschule gelernt, dass man beim Abbiegen Fußgänger durchlassen muss, wenn diese die Straße, auf die man abbiegt, überqueren.

Wenn also noch jemand stichfeste Beweise hat und z.B. an Hand
der StVO sagen kann, warum, bin ich immer noch für Antworten
dankbar.

Hm, möglicherweise ergibt sich dass aus $9 Abs. 3 StVO:

Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig, muß er warten.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__9.html
Speziell der letzte Satz. Allerdings lese ich da nicht raus, dass das nur für die Straße gilt, auf die ich abbiege.

Sebastian.

Hi Birgit,

dem wäre sicher so wenn es sich um eine Kreuzung handeln würde.
Nachdem wie ich es verstehe ist es aber nicht so.
In diesem Fall würde der Fussgänger einfach nur die Strasse überqueren.
Deiner Ansicht zur Folge hätte dann der Fussgänger Vorrang. Demnach hätte der Fussgänger überall Vorrang wenn er die Strasse überqueren will.
Da im beschriebenen Fall die Strasse nicht geradeaus weitergeht muss auch der Fussgänger die Strasse überqueren um seinen Weg fortzusetzen.
Dabei müsste er aber nichteinmal die Strasse überqueren, er kann ja auf seiner Strassenseite bleiben.

Gruss Jakob

Hi,

Also ich habe in der Fahrschule gelernt, dass man beim
Abbiegen Fußgänger durchlassen muss, wenn diese die Straße,
auf die man abbiegt, überqueren.

In diesem Fall handelt es sich aber um keine Einmündung einer Seitenstrasse und auch um keine Kreuzung.

Hm, möglicherweise ergibt sich dass aus $9 Abs. 3 StVO:

Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren
lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und
Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in
der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber
Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete
Sonderfahrstreifen benutzen. Auf Fußgänger muß er besondere
Rücksicht nehmen; wenn nötig, muß er warten.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__9.html
Speziell der letzte Satz. Allerdings lese ich da nicht raus,
dass das nur für die Straße gilt, auf die ich abbiege.

Nun, das ist soweit richtig. Nur biegt der Autofahrer hier ja eigentlich nicht ab. Bei einer Strasse an deren Ende ich nur rechts oder links fahren kann ist das Geradeausfahren als unzumutbar anzusehen. Nehmen wir also an, der Autofahrer kommt an das Ende seiner Strasse und kann nur nach links oder rechts.
Es stehen keine Verkehrszeichen und beide Strassen wären gleichberechtigt.
Hier hat er also lediglich die kreuzenden Fussgänger passieren zu lassen die sich auf der Strasse befinden auf die der Autofahrer nach rechts oder links fahren will.
Sobald sich aber der Autofahrer selbst auf der querenden Strasse befindet, so muss er keine Fussgänger mehr die Strasse überqueren lassen.
Anders gesagt: Die Strasse, auf der sich der Autofahrer befindet bevor er auf das T zufährt ist für die querende Strasse eine Einmündung. Hier hat der querende Fussgänger Vorrang.

Gruss Jakob

Moin,

es ist doch ganz einfach. Fußgänger oder Radfahrer, die sich vor der Kreuzung parallel zu Dir bewegen, haben Vorfahrt vor Dir. Die, die Deine Fahrtrichtung queren, müssen warten.

Kommst Du also von unten im „T“, bist Du nach links oder rechts wartepflichtig gegenüber F, die den Querbalken des „T“ kreuzen.

Kommst Du von links oder rechts im Querbalken des T bist Du als Autofahrer gegenüber F, die die untere Straße queren, wartepflichtig, wenn Du in diese einbiegst. Das gilt auf allen Kreuzungen oder Einmündungen, unabhängig von allen vorfahrtsregelnden Schildern, auch bei abknickender Vorfahrt (hier wird empfohlen, das baulich so abzusichern, dass an der Stelle niemand die Straße kreuzt. In der Realität ist das nicht immer so).

Gruß,
-Efchen

P.S.: Quellen in der StVO wurden bereits genannt.

Hi Jakob,

dem wäre sicher so wenn es sich um eine Kreuzung handeln
würde.

Du meinst hier vermutlich eine Kreuzung im „X-Format“. Aber eine T-Kreuzung it auch eine Kreuzung.
Wieso sollte da bei rechts vor links ein Unterschied bestehen (auch was F betrifft)?

In diesem Fall würde der Fussgänger einfach nur die Strasse
überqueren.

„Warum? […] Wir gingen ja von nicht vorhandener Beschilderung aus“ Genau, und da gilt dann rechts vor links für alle Verkehrsteilnehmer. „also auch kein Zebrastreifen, keine „Fussgängerfurt“ o.ä“ Das ist dann aber auch gar nicht nötig. Rechts vor links gilt für alle und der geradeausfahrende/gehende Verkehr hat vor dem Abbiegende vorrang.
Im Fall 1.b)
F geht an der T-Kreuzung gerade aus weiter und A muss abbiegen. A muss also über die Schultern schauen, wer gerade aus weiterfährt. Kreuzt er bei Abbiegen den Geradeausverkehr, muss er warten. Das ist doch bei allen rechts vor links Regelungen so. Warum sollte es hier anders sein…?
Missverständlich ist die Formulierung:

b) für Fußgänger, die in seiner Richtung unterweg sind, seinen Weg
also nach dem Abbiegen kreuzen?

Ich habe das so verstanden, dass A den Weg von F beim oder vorm Abbiegen kreuzt (sonst wäre diese Situation ja auch nicht an der Kreuzung denktbar, sonder würde sich irgendwo auf der Straße ereignen). Wenn F also beim Abbiegen von A geradeaus will, muss A warten, egal ob der Fußweg auf der anderen Straßenseite noch weitegeht. Dies ist doch ein klassische Beispiel in einem Wohngebiet bzw 30er-Zone.

Deiner Ansicht zur Folge hätte dann der Fussgänger Vorrang.

Demnach hätte der Fussgänger überall Vorrang wenn er die
Strasse überqueren will.

Nein, das habe ich nie behauptet. Da hast du mich völlig falsch verstanden.

Da im beschriebenen Fall die Strasse nicht geradeaus
weitergeht muss auch der Fussgänger die Strasse überqueren um
seinen Weg fortzusetzen.

Aber der F befindet sich doch an/auf der Kreuzung! Also rechts vor links.
Würde F die Straße ein paar Meter weiter überqueren, müsste er natürlich warten, weil die Kreuzungsituation nicht mehr gegeben ist.

Dabei müsste er aber nichteinmal die Strasse überqueren, er
kann ja auf seiner Strassenseite bleiben.

Daüber was F nun will it müßig zu spekulieren. Natürlich kann F auf „seiner“ Seite bleiben; ebenso gut kann A vor der Kreuzung wenden und sich einen anderen Weg suchen. Es geht doch darum, dass A und F die Kreuzung passieren möchten. (Ohne das F überfahren wid.)

Grüße,
Birgit

Hallo,

Also ich habe in der Fahrschule gelernt, dass man beim
Abbiegen Fußgänger durchlassen muss, wenn diese die Straße,
auf die man abbiegt, überqueren.

In diesem Fall handelt es sich aber um keine Einmündung einer
Seitenstrasse und auch um keine Kreuzung.

Was meinst du damit? Es ist doch eine Kreuzung. Eine Kreuzung muss doch nicht zwangsläufig aus vier aufeinander zulaufenden Straßen bestehen.

Hm, möglicherweise ergibt sich dass aus $9 Abs. 3 StVO:

Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren
lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und
Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in
der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber
Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete
Sonderfahrstreifen benutzen. Auf Fußgänger muß er besondere
Rücksicht nehmen; wenn nötig, muß er warten.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__9.html
Speziell der letzte Satz. Allerdings lese ich da nicht raus,
dass das nur für die Straße gilt, auf die ich abbiege.

Nun, das ist soweit richtig. Nur biegt der Autofahrer hier ja
eigentlich nicht ab.

Wieso nicht? Der Autofahrer fährt nach rechts oder links; dann biegt er ab! (Bei gleichberechtigten Straßen) Man benutzt doch dann auch einen Blinker. Dass man nicht geradeausfahren kann, spielt dabei doch gar keine Rolle. (Vielleicht liegt hier der „Knackpunkt“ unserer verschiedenen Auffassungen…?)

Bei einer Strasse an deren Ende ich nur
rechts oder links fahren kann ist das Geradeausfahren als
unzumutbar anzusehen.

Stimmt, es sei denn man hätte einen Panzer :wink:

Nehmen wir also an, der Autofahrer kommt
an das Ende seiner Strasse und kann nur nach links oder
rechts.
Es stehen keine Verkehrszeichen und beide Strassen wären
gleichberechtigt.
Hier hat er also lediglich die kreuzenden Fussgänger passieren
zu lassen die sich auf der Strasse befinden auf die der
Autofahrer nach rechts oder links fahren will.
Sobald sich aber der Autofahrer selbst auf der querenden
Strasse befindet, so muss er keine Fussgänger mehr die Strasse
überqueren lassen.

Ich meine doch, weil er eben abgebogen ist (bzw noch dabei ist).

Anders gesagt: Die Strasse, auf der sich der Autofahrer
befindet bevor er auf das T zufährt ist für die querende
Strasse eine Einmündung.

Weshalb gehst du davon aus?
Ich weiß nicht, was du mit einer Einmündung meinst…?
Alle Straßen sind gleichberechtigt, da keine Beschilderung. (Es gibt außerorts auf Landstraßen Ausnahmen…) Aber es ist im Grunde egal welche Straße größer, breiter oder stärker befahren ist, ohne Beschilderung oder Ampel sind alle gleich.

Gruß

Hi,

dem wäre sicher so wenn es sich um eine Kreuzung handeln
würde.

Du meinst hier vermutlich eine Kreuzung im „X-Format“. Aber
eine T-Kreuzung it auch eine Kreuzung.
Wieso sollte da bei rechts vor links ein Unterschied bestehen
(auch was F betrifft)?

Hab ich nicht behauptet. Und mit rechts vor links hat das doch sowieso nichts zu tun.

In diesem Fall würde der Fussgänger einfach nur die Strasse
überqueren.

„Warum? […] Wir gingen ja von nicht vorhandener
Beschilderung aus“ Genau, und da gilt dann rechts vor links
für alle Verkehrsteilnehmer. „also auch kein Zebrastreifen,
keine „Fussgängerfurt“ o.ä“ Das ist dann aber auch gar nicht
nötig. Rechts vor links gilt für alle und der
geradeausfahrende/gehende Verkehr hat vor dem Abbiegende
vorrang.

Nochmal, was hat das mit rechts vor links zu tun?

Im Fall 1.b)
F geht an der T-Kreuzung gerade aus weiter und A muss
abbiegen. A muss also über die Schultern schauen, wer gerade
aus weiterfährt. Kreuzt er bei Abbiegen den Geradeausverkehr,
muss er warten. Das ist doch bei allen rechts vor links
Regelungen so. Warum sollte es hier anders sein…?

Warum sollte A über die Schultern sehen wer geradeaus weiterfährt wenn es geradeaus überhaupt nicht weitergeht?
Wir sind immer noch dabei das A auf die waagerechte Strasse des T zufährt. Da gibts kein geradeaus.

Missverständlich ist die Formulierung:

b) für Fußgänger, die in seiner Richtung unterweg sind, seinen Weg
also nach dem Abbiegen kreuzen?

Ich habe das so verstanden, dass A den Weg von F beim oder
vorm Abbiegen kreuzt (sonst wäre diese Situation ja auch nicht
an der Kreuzung denktbar, sonder würde sich irgendwo auf der
Straße ereignen). Wenn F also beim Abbiegen von A geradeaus
will, muss A warten, egal ob der Fußweg auf der anderen
Straßenseite noch weitegeht. Dies ist doch ein klassische
Beispiel in einem Wohngebiet bzw 30er-Zone.

Nö, eben nicht. F kreuzt den Weg in diesem Beispiel ja überhaupt nur dann, wenn A auf das T zufährt und (egal ob rechts oder links) abbiegt. Wenn F jetzt geradeaus weiter will kan er das nur um auf die gegenüberliegende Strassenseite kommen zu wollen. Und wenn ein F die Strassenseite wechselt hat er, sofern kein Zebrastreifen oder Ampel vorhanden, niemals Vorrang.

Alles in allem vermute ich, das Du Dich mit Deinem A auf dem waagerechten Teil des T befindest und ich mich auf dem senkrechten.
Ohne Zeichnung wird das nix.
Nach mühsamem Lesen zwischen den ganzen A´s, T´s und F´s nehme ich an das Du für Deine Sichtweise auch recht hast. Nur hätte man vorher die Position des A festlegen sollen :wink:
Aber jetzt eine Zeichnung zu machen und hochzuladen ist mir zu mühselig. Ausserdem muss ich noch dringend in das Logistik-Brett :wink:

Gruss Jakob

Hi,

Was meinst du damit? Es ist doch eine Kreuzung. Eine Kreuzung
muss doch nicht zwangsläufig aus vier aufeinander zulaufenden
Straßen bestehen.

Äh, was soll sich denn an einer Einmündung kreuzen?
Schmetterlinge mit Erdferkeln?
Bei einer Kreuzung kreuzt sich was.
Aber wie schon in meiner anderen Antwort geschrieben, wir gehen hier scheinbar von definitiv verschiedenen Ausgangszuständen aus.

Gruss Jakob

Hi auch,

Nö, eben nicht. F kreuzt den Weg in diesem Beispiel ja
überhaupt nur dann, wenn A auf das T zufährt und (egal ob
rechts oder links) abbiegt. Wenn F jetzt geradeaus weiter will
kan er das nur um auf die gegenüberliegende Strassenseite
kommen zu wollen. Und wenn ein F die Strassenseite wechselt
hat er, sofern kein Zebrastreifen oder Ampel vorhanden,
niemals Vorrang.

Ich habe gelernt, daß ich beim Rechts-Abbiegen den Fußgängern und Radfahrern Vorfahrt gewähren muss, egal ob Ampel, Zebrastreifen oder gar nichts. Ich sehe da grundsätzlich keinen Unterschied, ob T oder normale Kreuzung.
Beim Links-Abbiegen habe ich leise Zweifel, weshalb weiß ich jetzt auch nicht. Als Fußgänger bleibe ich da immer stehen, als Autofahrer muss ich den Kreuzungsbereich verlassen (andere Autofahrer von links und rechts).
Ich würde gerne mal in einer Fahrschule nachfragen, aber die behalten mich sicherlich gleich fest :smile:
Grüße
BW

Hi,

dem wäre sicher so wenn es sich um eine Kreuzung handeln
würde.

Du meinst hier vermutlich eine Kreuzung im „X-Format“. Aber
eine T-Kreuzung it auch eine Kreuzung.
Wieso sollte da bei rechts vor links ein Unterschied bestehen
(auch was F betrifft)?

Es handelt sich doch um eine Verkehrskreuzung ohne Schilder und ohne Ampel (und ohne Verkehrsegelung durch die Polizei)!

Hab ich nicht behauptet. Und mit rechts vor links hat das doch
sowieso nichts zu tun.

Was soll denn da sonst für eine Vorfahrtsegel gelten? Rechts vor links gilt IMMER (beim Kreisverkehr bin ich mir jetzt nicht sicher), es sei denn (!) Beschilderung, Ampel oder Polizei vor Ort.

In diesem Fall würde der Fussgänger einfach nur die Strasse
überqueren.

„Warum? […] Wir gingen ja von nicht vorhandener
Beschilderung aus“ Genau, und da gilt dann rechts vor links
für alle Verkehrsteilnehmer. „also auch kein Zebrastreifen,
keine „Fussgängerfurt“ o.ä“ Das ist dann aber auch gar nicht
nötig. Rechts vor links gilt für alle und der
geradeausfahrende/gehende Verkehr hat vor dem Abbiegende
vorrang.

Nochmal, was hat das mit rechts vor links zu tun?

siehe oben, was soll sonst gelten?

Im Fall 1.b)
F geht an der T-Kreuzung gerade aus weiter und A muss
abbiegen. A muss also über die Schultern schauen, wer gerade
aus weiterfährt. Kreuzt er bei Abbiegen den Geradeausverkehr,
muss er warten. Das ist doch bei allen rechts vor links
Regelungen so. Warum sollte es hier anders sein…?

Warum sollte A über die Schultern sehen wer geradeaus
weiterfährt wenn es geradeaus überhaupt nicht weitergeht?
Wir sind immer noch dabei das A auf die waagerechte Strasse
des T zufährt. Da gibts kein geradeaus.

waagerecht gibt es kein gerade aus? beim senkrechten „T-Strich“ ist gerade aus nicht möglich. was meinst du denn jetzt. (wir sind immer noch bei 1.b)

Missverständlich ist die Formulierung:

b) für Fußgänger, die in seiner Richtung unterweg sind, seinen Weg
also nach dem Abbiegen kreuzen?

Ich habe das so verstanden, dass A den Weg von F beim oder
vorm Abbiegen kreuzt (sonst wäre diese Situation ja auch nicht
an der Kreuzung denktbar, sonder würde sich irgendwo auf der
Straße ereignen). Wenn F also beim Abbiegen von A geradeaus
will, muss A warten, egal ob der Fußweg auf der anderen
Straßenseite noch weitegeht. Dies ist doch ein klassische
Beispiel in einem Wohngebiet bzw 30er-Zone.

Nö, eben nicht. F kreuzt den Weg in diesem Beispiel ja
überhaupt nur dann, wenn A auf das T zufährt und (egal ob
rechts oder links) abbiegt. Wenn F jetzt geradeaus weiter will
kan er das nur um auf die gegenüberliegende Strassenseite
kommen zu wollen. Und wenn ein F die Strassenseite wechselt
hat er, sofern kein Zebrastreifen oder Ampel vorhanden,
niemals Vorrang.

doch natürlich. in dem beispiel das ich genannt habe. anderes beispeil: a möchte links in eine strasse abbiegen (keine beschilderung, keine ampel), dann muss er entgegenkommende kfz’ durchlassen (weil er deren fahrtrichtung kreuzt), ebenso muss er radfahrer (ob nun auf dem radweg oder der fahrbahn) vorrang gewähren, die in gleicher richtung wie die kfz’ unterwegs sind. ist auf diesem radweg das radeln in beide richtungen erlaubt, muss a auch radfahrer vorlassen, die in gleicher richtung wie a unterwegs sind (wie gesagt, weil a den weg des radfahrers kreuzt). und genau das gleiche gilt auch für fußgänger, die gerade ausgehen, weil a dann den weg von f kreuzt. das ist doch das grundpinzip!
und dann muss man auch mal über die schulter schauen.
und wenn du mir jetzt immer noch nicht glaubst, dann frag bei gelegenheit doch mal bei der polizei nach

Alles in allem vermute ich, das Du Dich mit Deinem A auf dem
waagerechten Teil des T befindest und ich mich auf dem
senkrechten.

nein, eben nicht, fall 1.b bezog sich auf a, der „von unten“ kommend auf dem senkechten strich noch oben fährt, also an der kreuzung abbiegen muss.

Ohne Zeichnung wird das nix.

dann mach mal eine :smile:

Nach mühsamem Lesen zwischen den ganzen A´s, T´s und F´s

vezeih mir, aber mit A und F hast du angefangen

nehme
ich an das Du für Deine Sichtweise auch recht hast. Nur hätte
man vorher die Position des A festlegen sollen :wink:

habe ich doch

Aber jetzt eine Zeichnung zu machen und hochzuladen ist mir zu
mühselig. Ausserdem muss ich noch dringend in das
Logistik-Brett :wink:

Gruss

Hi,

Was meinst du damit? Es ist doch eine Kreuzung. Eine Kreuzung
muss doch nicht zwangsläufig aus vier aufeinander zulaufenden
Straßen bestehen.

Äh, was soll sich denn an einer Einmündung kreuzen?

Dann definiere doch bitte endlich mal, was eine einmündung deiner meinung nach ist.
und was ist eine einmündung in sinne der stvo?

Äh, was soll sich denn an einer Einmündung kreuzen?

beim abbiegen (a kommt von waagerechten des Ts und will links in den senkrechten strich des Ts) kreuzt (also durchfährt bzw quert (und das ist auch ein kreuzen)) den entgegenkommenden verkehr.
eine kreuzung muss nicht zwangsläufig ein X sein. ich denke bullwinkel sagt das schon sehr richtig.
eine kreuzung (so verstehe ich die stvo) kann auch ein T sein, oder das innere eines mercedessterns sein oder es können auch zehn straßen sein.

Schmetterlinge mit Erdferkeln?

bla bla bla dumm

Bei einer Kreuzung kreuzt sich was.

siehe ein paar zeilen weiter oben

Aber wie schon in meiner anderen Antwort geschrieben, wir
gehen hier scheinbar von definitiv verschiedenen
Ausgangszuständen aus.

denke ich nicht.

Gruss

kleine ergänzung:
„Rechts vor links gilt IMMER (beim Kreisverkehr bin ich mir jetzt nicht sicher), es sei denn (!) Beschilderung, Ampel oder Polizei vor Ort.“
(so weit ich weiß:smile:
es gibt wenige ausnahmen von der „rechts vor links regel“. z.b. wenn ein kleiner weg oder ein feldweg außerorts auf eine hauptverkehrsstraße oder deutlich größere strasse endet (einen Trecker z.b. muss man dann nicht vorlassen). wenn man mit seinem auto über einen abgesenkten bordstein auf eine andere straße einbiegt (oder ggf auch geradeaus fährt) muss man allen anderen verkehrsteilnehmern (auch fußgängern) vorrang gewähren.
was den kreisverkehr betrifft, gibt es meines wissens seit ein paar jahren die regelung, dass der beschildert sein MUSS. (ich habe auch noch keinen anderen gesehen.)

Gruss Birgit

P.S. Alles was ich in diesen und den anderen beiträgen erwähnte ist nur meine persönliche meinung und keine beratung; keine garantie.

Was meinst du damit? Es ist doch eine Kreuzung. Eine Kreuzung
muss doch nicht zwangsläufig aus vier aufeinander zulaufenden
Straßen bestehen.

Nachdem es aber z.B. heißt „Vorfahrt an der nächsten Kreuzung oder Einmündung“, ist wohl das „T“ eine „Einmündung“ und alles mit mehr Straßen eine „Kreuzung“. Was aber letztlich keinen Unterschied macht. Mit „Einmündung“ ist nicht etwas gemeint, was eine untergeordnete Rolle spielt, wie z.B. eine „Einfahrt“.

Gruß,
-Efchen