Alternative zu einmonatigem Fahrverbot?

Hallo!

Wie ist das denn, wenn man geblitzt wurde und den Führerschein eigentlich für einen Monat abgeben müßte, aber der Arbeitsplatz vom Führerschein abhängt. Also, man könnte/dürfte ohne Führerschein diesen einen Monat nicht arbeiten, vielleicht würde man sogar deswegen gekündigt werden. Gibt es dann eine Alternative zu dem Führerscheinentzug? Kann man vielleicht eine höhere Geldstrafe zahlen oder so?

Hallo,

es gibt Fälle, da hat man vom Fahrverbot abgesehen und die Strafe verdoppelt. Das kommt auf den Einzelfall an und geht natürlich nur beim ersten Mal. Es muss dann richtig nachgewiesen werden, dass mit Wegfall des Lappens auch der Job weg ist. Das fällt deswegen schwer, weil man beim ersten Vergehen sich auch aussuchen kann, wann man den Schein abgibt (bis zu 4 Monate). Ein harter Verwaltungsangestellter kann sagen „dann geben Sie den Schein doch in Ihrem Urlaub ab“.

Ich empfehle hier die Einschaltung eines Anwalts. Wenn man selbst mit der Strassenverkehrsbehörde kommuniziert, kann man unwissentlich die falschen Argumente wählen und die Sache nur noch schlimmer machen.

Gruss Hans-Jürgen
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Hallo,

würde es denn reichen, wenn der Chef (eines kleinen oder mittleren Betriebes) schriftlich bescheinigt, dass er dem Angestellten mit dem Fahrverbot kündigen würde, wenn dieser einen Monat auf seinen Führerschein verzichten muß?

Ich denke, dass kommt auf den Sachbearbeiter an, aber als Ersttäter hätte man bestimmt gute Chancen mit einer erhöhten Geldbuße davonzukommen. Als ich einmal den Lappen abgeben mußte, habe ich das in meinen 4-wöchigen Jahresurlaub gelegt und bin in Spanien den Leihwagen mit meinem internationalen Führerschein gefahren.
Gruß
Ingo

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Hallo,

sollte ein sauberes Punktekonto vorhanden sein ist es möglich, ABER nicht überall. In Bayern ist fast nicht möglich.

Eine Weitere Möglichkeit worauf sich manche Bußgeldstellen einlassen, berufliche Fahrten ja, private nein.

Hier mal ein Link mit einem Merkblatt von einer Bußgeldstelle

http://www.radarforum.de/forum/index.php?act=ST&f=48…

Darauf achten, das Fahrverbot gilt nur in Deutschland, so könnte theoretisch in anderen Ländern gefahren werden. ABER manche Länder lassen das nicht zu, es wäre dann dort wie hier fahren ohne Fahrerlaubnis.

Das bei erstmaligen Fahrverbot ( außerhalb 2 Jahre ) die Abgabe in einem Zeitraum von 4 Monaten gelegt werden kann, wurde schon gesagt, sollte das nicht ausreichen kann mit Einspruch und Absprache mit der Bußgeldstelle es noch etwas verzögert werden.

Gruß

hartmut

…alles leer!

Was ist denn, wenn man nach Umsatz bezahlt wird und somit einen Verlust von mehreren Tausend Euro hätte? Wenn man außerdem seinen gesamten Jahresurlaub schon genommen hat und sowieso niemals 4 Wochen am Stück bekommen würde?

Hallo,

was soll damit sein?

Wenn es nicht anders geht muss eben der Betroffene einen Fahrer einstellen, oder Bus, Bahn, Taxi nehmen.

Gruß

hartmut

Hallo,

grundsätzlich ist ein Fahrverbot nach der Rechtsprechung selbst dann keine unzumutbare Härte, wenn der Betroffene Berufskraftfahrer ist und seinen Arbeitsplatz verliert (Argument: wer seinen Führerschein so dringend braucht, muss eben besonders gut darauf aufpassen).

In der Praxis ist es eine Frage des Glücks, ob man nicht doch einen Richter findet, der Gnade vor Recht ergehen lässt und doch vom Fahrverbot gegen eine Erhöhung der Geldbuße absieht.

Einen Versuch ist es wert - bei RS natürlich am besten mit Anwalt.

Chrissie