hallo hab mal ne frage
wenn ein beifahrer einem die autotür in das andere auto knallt und man dann in eine kneipe reingeht (wird dabei gesehen), kurze zeit später heimfährt und später wiederkommt, aber dann der geschädigte weggefahren ist und man kein nrschild mehr hat.
wenn es dann doch vorkommen sollte das der geschädigte später anzeige macht und einen ausfindig macht, wer muss dann für den schaden haften der der fahrer oder der unfallverursacher (beifahrer)?
mfg
Hallo,
zivilrechtlich (also für den entstandenen Schaden) ist der Verursacher verantwortlich, also in diesem Fall in der Regel der Beifahrer.
Die strafrechtliche Verantwortung nach 142 StGB (Fahrerflucht) haben m.E. beide, denn das Gesetz spricht von „Unfallbeteiligten“. Beteiligt ist m.E. auch der Fahrer, erst recht, wenn er es ist, der das Fahrzeug und sich unerlaubt entfernt.
Wenn das ganz frisch passiert ist, würde ich überlegen, noch zur Polizei zu gehen, denn wenn man das innerhalb von 24 Stunden macht, kann das glimpflich ausgehen.
Gruss Hans-Jürgen
***
Äh… wer einen Schaden schuldhaft verursacht, muss diesen ersetzen. Wann der wer in eine Kneipe gegangen ist und so weiter, spielt hierbei keine Rolle.
Levay
hallo,
was man so hört, wenn man sich bei der polizei anzeigt, hat man sofort fahrerflucht begangen und man muss den geschädigten finden.
wie lang könnte es dauern bis die polizei einen in so einem fall anschreibt (persönlich vorbeikommt ?) und welche folgen könnte es bei dieser art der fahrerflucht haben?
Hi,
wie lang könnte es dauern bis die polizei einen in so einem
fall anschreibt (persönlich vorbeikommt ?)
Solange bis die Identität festgestellt wurde.
und welche folgen
könnte es bei dieser art der fahrerflucht haben?
Siehe §124 StGB.
Gruss Jakob
Hi,
wie lang könnte es dauern bis die polizei einen in so einem
fall anschreibt (persönlich vorbeikommt ?)
Solange bis die Identität festgestellt wurde.
und wielange wäre das in etwa ?
2-3 tage ?
Hi,
und wielange wäre das in etwa ?
2-3 tage ?
Kommt wie immer drauf an. Wenn das Kennzeichen bekannt ist würde ich sagen am gleichen Tag. In anderen Fällen solange bis die Polizei anhand der evtl. vorliegenden Aussagen braucht um den Halter des Fahrzeugs auszumachen (wenn z.b. nur Teile des Kennzeichens bekannt sind) und wieviel die Beamten gerade zu tun haben und wie die Prioritäten gesetzt sind.
Gruss Jakob