fahren ohne fahrerlaubnis

Von: , Frage gestellt am Di, 21. Aug 2007

wenn jemand ohne fahrerlaubnis auto fährt, und dann erwischt wird , ist es besser ein anwalt zu nehmen?

8 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 46 Minuten 3 hilfreich
    Re: fahren ohne fahrerlaubnis

    wenn jemand ohne fahrerlaubnis auto fährt, und dann erwischt
    wird , ist es besser ein anwalt zu nehmen?
    tach, sacht der bauer, wenn er in die stadt kommt, und manchmal schreibt er auch groß. wenn jemand der meinung ist, dass es umstände gibt, die ein anwalt vor gericht besser erklären kann als er selbst, dann sollte jemand sich auf jeden fall einen anwalt hinzuziehen. wenn die sache klar wie kloßbrühe ist und keine weiteren tatbestände oder sonstigen umstände vorliegen, kann man darauf aber auch verzichten, weil die strafzumessung in diesem falle ziemlich eindeutig ist. in der regel ist jemand aber gar nicht in der lage, das selbst zu überblicken, und sollte sich schon allein aus diesem grunde einen anwalt nehmen. immerhin handelt es sich doch schon um einen recht netten tatvorwurf, der bei verurteilung den jemand auch eine ganze weile begleiten wird. gruß eillicht zu vensre. ps: siehst du, wie lästig diese kleinschreiberei ist?

    • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: fahren ohne fahrerlaubnis

      ps: siehst du, wie lästig diese kleinschreiberei ist?
      und wie beschissen es aussieht, wenn man hinter den satzzeichen keine leertaste setzt?

      gruß - rolf (igitt!)

    • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: fahren ohne fahrerlaubnis

      1. ich bin schon in der stadt
      2. ich bin kein bauer
      3. kleinschreiben ist einfach und schnell und im normalen mailverkehr üblich
      4. wie wärs mal mit absätzen , dann wird auch für dich übersichtlicher

      mfg

      s. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach einem Tag 4 hilfreich
        OT

        Hallo,
        3. kleinschreiben ist einfach und schnell und im normalen
        mailverkehr üblich
        Hier ist aber kein normaler Mailverkehr. Und wo wir gerade bei "normal" sind: In Foren gilt es als unhöflich.
        Passt Du Dich nirgends den dort üblichen Umgangsformen an?
        Hier ist Anrede und Gruss üblich, Fullquote verpönt und permanente Kleinschreibung oder fehlende Satzzeichen gelten als unhöflich. 4. wie wärs mal mit absätzen , dann wird auch für dich
        übersichtlicher

        Den Wink mit dem kompletten Gartenzaun hast Du nicht verstanden? Schade. Und wie wärs mal mit vollständigen Sätzen?

        Gruss Jakob

      • Antwort von nach einem Tag 2 hilfreich
        Re^3: fahren ohne fahrerlaubnis

        1. ich bin schon in der stadt
        2. ich bin kein bauer
        Du rotzestest hier eine Frage ohne Anrede oder Gruß oder Peng rein. Das wird hier nicht gern gesehen und führt besonders bei solchen Auslaufmodellen wie mir zu erheblicher Verstimmung, welchselbige ich aber in diesem Falle nicht gleich mit der Baggerschaufel abladen wollte. Insofern hast Du mit Punkt 2 natürlich echt, weil ja eben der Bauer durch sein Tachsagen bereits eine höhere Stufe der Kommunikationskompetenz erreicht hat als Du. 3. kleinschreiben ist einfach und schnell und im normalen
        mailverkehr üblich
        Wie Sebastian schon schrob, gibt es einen kleinen Unterschied zwischen Mail und Forum. Außerdem bezweifle ich die "Üblichkeit" im normalen Mailverkehr; zumindest bei Mails, die über kurzen privaten Tratsch hinausgehen, wird in Firmen üblicherweise die Einhaltung einer gewissen Form explizit gefordert. So Deine Berufsangabe stimmt, nimmt es mich wunder, dass Du das negierst. 4. wie wärs mal mit absätzen , dann wird auch für dich :übersichtlicher
        Siehe Sebastians Antwort. mfg
        Und das, ob in Mail oder Brief oder sonstwo, pflege ich mit einem ebenso höflichen

        dma

        zu beantworten.

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: fahren ohne fahrerlaubnis

        3. kleinschreiben ist einfach und schnell und im normalen
        mailverkehr üblich
        Da täuschst Du Dich aber gewaltig.
        Selbst unter Freunden erwarte ich ein gewisses Maß an Rechtschreibung, weil man viele Fehler einfach nicht mehr flüssig überlesen kann. Und in einem Forum erst recht. Denn Du bist doch derjenige, der etwas von den anderen haben will, also solltest Du es denen, auf deren Hilfe Du baust, auch einfach machen.

        Gruß,
        -Efchen

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: fahren ohne fahrerlaubnis

    Hallo! wenn jemand ohne fahrerlaubnis auto fährt, und dann erwischt
    wird , ist es besser ein anwalt zu nehmen?
    Nun ja, immerhin ist das eine Straftat, für die man unter Umständen ein Jahr Freiheitsstrafe kassieren kann. Ist halt eine einfache Risikoabwägung.

    Übrigens wird gegen den Fahrzeughalter, wenn man's denn nicht selbst ist, in der Regel auch ermittelt, den kann man ja schonmal drauf vorbereiten, wenn er's noch nicht mitbekommen hat.

    Ich würde mich persönlich jedenfalls nie in ein Strafverfahren begeben, ohne mich der Hilfe eines Verteidigers zu bedienen - ich hab schon erschreckende Sitzungen von alteingesessenen, unmotivierten Amtsrichtern gesehen, die sich aufführen wie die Axt im Walde, wenn kein Verteidger in der Nähe ist.

    Gruß,

    Florian.

  3. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: fahren ohne fahrerlaubnis

    Hallo,

    ja, in jedem Fall. Einer "Einladung" der Polizei zur Anhörung sollte man keine Folge leisten - muss man nicht. (Gehört aber zum guten Ton, abzusagen.)

    Ein Anwalt ist schon deswegen wichtig, weil man vor Gericht viel falsch machen kann. Wenn man sich selbst verteidigt, gibt es gut gemeinte Argumente, die das Gegenteil bewirken. Ginge es um zu schnelles Fahren und man rechtfertigt sich mit einer "platten" Begründung (z.B. ich wäre sonst zu spät zur Arbeit gekommen) so kostet es dann gleich mehr, weil man zugegeben hat, vorsätzlich zu schnell gefahren zu sein. Es gibt also viele Fallstricke.

    Bei diesem Tatvorwurf kommt es ja auch auf die Umstände an. Wenn der Beschuldigte dachte, er hätte einen Schein für die Klasse, hat ihn aber nicht und man ihm die Fahrlässigkeit glaubt ist das ganz was anderes als wenn jemand in vollem Bewusstsein ohne Schein fährt und im schlimmsten Fall noch einen Unfall verursacht.

    Gruss Hans-Jürgen
    ***

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