Wenn ein Polizist etwas behauptet

Hallo !
Jetzt stellt euch mal folgenden Fall vor:
Jemand fährt ganz gemütlich und ohne Sünde eine Strasse hinab. Da kommt ihn ein Polizei-Auto entgegen (etwas tiefer, weil die Strasse ja etwas abschüssig ist).
Im Rückspiegel sieht der Fahrer dann, das der Polizist dreht und hinter ihm herfährt. Dann kommt das berühmte „Rechts anhalten“ (oder was auch immer da steht) und der Polizist steigt aus. Der Fahrer denkt sich, es wäre eine „normale Kontrolle“ und denkt an nichts böses. Der Polizist schaut streng ins Auto, und fragt dann „Warum waren Sie eben nicht angeschnallt“
Der Fahrer fällt aus allen Wolken „Was ?! Aber hundertprozentig war ich angeschnallt“
„Ich bin mir hundertprozentig sicher, das Sie nicht angeschnallt waren“.
Der Fahrer beteuert seine (wirkliche) Unschuld und sagt, das er es überhaupt nicht „ab kann“, ohne Gurt zu fahren (Gewohnheitssache).
Der Polizist traut dem ganzen nicht und sucht so lange am Fahrzeug und in den Papieren herum, bis er irgendetwas findet und dem Fahrer eine „Ordnungswidrigkeit“ für 20 Euro anhaften kann.

Irgendwie ist das doch gemein, oder ? Kann denn ein (einzelner) Polizist irgendetwas behaupten und dann im Zuge dessen irgendetwas aufschreiben, was nicht in Ordnung ist. Ich meine, prinzipiell denke ich, das doch jeder Fahrer „irgendwas verkehrt“ hat. Sei es ein fehlendes Warndreieck, ein abgelaufendes Medi-Kit oder ein defektes Rücklicht.

Für jede Meinung zum Thema sage ich schon einmal Danke!
Gruß
Andreas

Die 20 Euro wurden für eine Ordnungswidrigkeit auferlegt, die tatsächlich begangen wurde, das habe ich doch richtig verstanden, oder?

Dann verstehe ich das Gejammere nicht. Du nix begehen OWi, du bekommst nix Bußgeld (Verwarnung, was auch immer…)

Dass der Polizist nun über Umwege auf diese Ordnungswidrigkeit gekommen ist, ist doch nun wirklich nebensächlich.

Levay

Hi,

steigt aus. Der Fahrer denkt sich, es wäre eine „normale
Kontrolle“ und denkt an nichts böses. Der Polizist schaut


klar ist das gemein, aber stell dir vor, es WÄRE eine normale Kontrolle gewesen - dann hätte er den Fahrer doch auch zu den 20 Euro verdonnern können (weil Lämpchen kaputt oder egal was), oder?

LG
Sabine

Nun gut. Nehmen wir die Ordnungswidrigkeit mal weg. Das ist ja völlig belanglos.
Wichtig ist doch für mich die Frage, kann ein Polizist einfach so behaupten „Sie waren nicht angeschnallt“ und dafür ein Bußgeld verlangen?
Darauf wäre es nämlich ansonsten ausgelaufen.
Ich meine, warum sollte er mich ansonsten anhalten. Wenn er kein Beweisfoto hat und keinen Zeugen, dann muß er doch selber wissen, das das „hinterherfahren und anhalten“ keinen Zweck hat, außer ich wäre noch immer abgeschnallt gewesen (was ja wirklich nicht der Fall war).
Da er zudem noch etwas tiefer war und ich in der Regel mit dem linken Arm auf die rechte Seite des Steuers greife und einen dicken Pullover angehabt habe, hätte er das niemals sehen können. Außerdem muß man bedenken, das der Polizist mit etwa 30-40 und ich ebenfalls gefahren bin. Das macht eine „Treffgeschwindigkeit“ von etwa 60 KmH. Da will man etwas gesehen haben?
Und darum sollte die Frage eigentlich gehen. Wie man sich in einer solchen Situation verhält.
(Ist leider völlig untergegangen, das tut mir Leid).
Gruß
Andreas

Hallo,

natürlich kann er das wenn er glaubt einen Verstoß zu sehen, kann jeder Bürger ja auch machen und anzeigen.

Eine Zeugenaussage reicht das als Beweis völlig aus.

Im Zweifel muss eben ein Richter über die Glaubwürdigkeit des Zeugen entscheiden.

Gruß

hartmut

…genau, und bei „Polizist gegen Bürger“ glaubt der Richter meist dem Polizisten. Das gar nicht mal, weil er Beamter oder besserer Mensch ist. Er stellt sich die Frage: Was hat der Polizist davon, zu behaupten, der Fahrer war nicht angechnallt ? Garnichts - mal abgesehen wenn er „Fangprämien“ kassiert. Weil ihm beide Varianten persönlich egal sein können, wird er bei der Wahrheit bleiben, schon deswegen, weil er einen Riesenärger hat, wenn sich das später als Lüge rausstellt.

Die Richter wissen das und gehen eher davon aus, dass der Bürger Schutzbehauptungen aufstellt. Ist aber kein Automatismus - das freie Recht der Beweiswürdigung ist beim Richter.

Gruss Hans-Jürgen
**

so ist das leben. (f.o.w.t.)
kein grund zum heulen.

Hallo!

Der Fahrer könnte hier an einen Polizisten des Typus „gelangweilter, arroganter Ar…“ geraten sein.

Wenn er wirklich etwas gefunden hat, so kommt der Fahrer aus der Sache nicht heraus. Pech gehabt.

Was hilft ist, sein Fahrzeug und die zugehörige Ausrüstung immer bestens in Ordnung zu halten und bei Kontrollen freundlich zu bleiben.
Hilft das nicht und es wird wirklich irgendein Schwachsinn hergesucht, sollte man eine Rechtsschutzversicherung haben und knallhart zurückschiessen. Die Erfolgschancen gegen einen Polizisten vor Gericht gehen zwar gegen Null, aber eine Restchance existiert und manche Leute halten es für ausgesprochen wichtg, Zeichen gegen solcherlei Verhalten der Exekutive zu setzen…

Bleibt die Gewissheit, dass die absolute Mehrheit der deutschen Cops korrekt arbeiten und solche Erlebnisse wie das Geschilderte zu den Ausnahmen gehören.

Grüße,

Mathias

Servus Pechvogel,

soviel ich weiß, darf dich ein einzelner Polzist gar nicht anhalten, denn er benötigt immer einen Zeugen (auch wenn der sicherlich nicht unabhängig wäre). So habe ich das zumindest mal gelernt!!!

Viel Spaß und schönen Tag…

Hallo,

nicht alles was man mal gehört hat ist richtig.

Es reicht ein Polizist, und der muss nicht einmal im Dienst sein, im Zweifel kann er sich sogar selber in den Dienst versetzen.

Nur wird sich kaum ein Polizist in seiner Freizeit wegen einem Gurtverstoß in Dienst versetzen.

Übrigens, anzeigen und sogar festnehmen kann jeder Bürger, ob alleine oder in der Gruppe.

Gruß

hartmut

Tja, so etwas wollte ich ja - halbwegs amtlich - hören. Nur will ich nicht zu einem Polizisten sagen „Haben Sie dafür einen Zeugen“, das ist für mich immer wie ein Schuldeingeständnis…
Das er sich was anderes „gesucht“ hat ist ja verständlich und nicht weiter tragisch. Aber er hätte ja auch weiter drauf „pochen“ können, das ich nicht angeschnallt war und das kostet ja so richtig und dann noch Verhandlung und Anwaltskosten und das alles nur weil „der Polizist meint“.
Das war eigentlich die Kernfrage. Hätte ich besser stellen sollen.
Danke
Gruß
Andreas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi

Tja, so etwas wollte ich ja - halbwegs amtlich - hören.

wirst du nicht, weil das falsch ist.

Gruß
HaWeThie

Hallo,

soviel ich weiß, darf dich ein einzelner Polzist gar nicht
anhalten, denn er benötigt immer einen Zeugen (auch wenn der
sicherlich nicht unabhängig wäre). So habe ich das zumindest
mal gelernt!!!

Wo lernt man denn so einen Unsinn? Am Stammtisch?

Leider ist an deiner Aussage nicht ein Fünkchen Wahrheit.

Gru

S.J.

RE: So richtig
Gemäß §127 StPO ( Jedermannspara )

lg
stephan